PDF herunterladen - Deutsche Bahn AG
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flächen als Eignungsflächen für Windenergienutzung bei Pansdorf (Quelle: Ministerpräsident<br />
des Landes Schleswig-Holstein - Landesplanungsbehörde, 2012). Diese sind von den<br />
Streckenabschnitten E.2 und E.3, die beide Teil der Variante 2+1 A sowie E.3 auch Teil der<br />
Variante 2+1 B ist, randlich betroffen. Durch die Einhaltung von Vorsorgeabständen zu<br />
anderen Infrastruktureinrichtungen kann es zu einer Verkleinerung der geplanten<br />
Erweiterungsflächen kommen. Hier ist die Vorzugsvariante der Antragsunterlagen der<br />
Variante 2+1 B und der Variante 2+1 A vorzuziehen.<br />
5.2.1.10 Fazit der Gegenüberstellung in Abschnitt 1<br />
Eine Übersicht der Auswirkungen der zu vergleichenden Varianten in Abschnitt 1 ist in<br />
Tabelle 5-20 zu sehen.<br />
Tabelle 5-20: Übersicht der Auswirkungen auf die raumordnerischen Belange in Abschnitt 1<br />
Raumordnerischer Belang Vorzugsvariante Variante 2+1 A Variante 2+1 B<br />
Ordnungsräume ++ ++ ++<br />
Zentrale Orte + + +<br />
Siedlungsachsen + +/- +/-<br />
Ländliche Räume + +/- +/-<br />
Freiraum +/- - +/-<br />
Tourismus & Erholung -- -/+ -<br />
Wirtschaft + + +<br />
Landwirtschaft +/- - -<br />
Forstwirtschaft +/- - -<br />
ÖPNV + + +<br />
Schienenverkehr ++ ++ ++<br />
Straßenverkehr + + +<br />
Radverkehr +/- +/- +/-<br />
Schifffahrt & Häfen + + +<br />
Hochwasser & Küstenschutz +/- +/- +/-<br />
Bildungseinrichtungen + + +<br />
Windenergie +/- - -<br />
(++) deutliche Verbesserung, deutlich positive Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />
(+) Verbesserung, positive Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />
(+/-) keine eindeutig positiven oder negativen Auswirkungen auf ein Sachgebiet, neutral<br />
(-) Verschlechterung, negative Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />
(--) deutliche Verschlechterung, deutlich negative Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />
Der Vergleich der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen mit der 2+1 A-Variante und der<br />
2+1 B-Variante als Vorschlag des Kreises Ostholstein ergibt weiterhin einen Vorzug der<br />
Vorzugsvariante der Antragsunterlagen im Abschnitt 1, da bis auf das Sachgebiet Tourismus<br />
und Erholung alle anderen Bereiche neutral oder positiv von dem Vorhaben betroffen sind.<br />
Ist gemäß den Ausführungen in Kap. 5.1 jedoch damit zu rechnen, dass auf der eigentlichen<br />
Nahverkehrsstrecke der 2+1-Varianten ebenfalls Güterverkehr stattfindet, so ist die<br />
Vorzugsvariante der Antragsunterlagen im Sachgebiet Tourismus als deutlich vorteilhafter zu<br />
bezeichnen, da hier mit aktivem und passivem Lärmschutz den Lärmimmissionen<br />
entgegengewirkt wird, die bei einer 2+1-Lösung nicht vorgesehen wären (s. Ausführungen in<br />
Kap. 5.4). Darüber hinaus wäre sicherzustellen, dass ein Betreiber das Nahverkehrsangebot<br />
auf der Bestandsstrecke der 2+1-Lösungen sicherstellt (s. Kap. 3.2.5). Ist dies nicht<br />
gegeben, so stellen sich die 2+1-Varianten bei den Sachgebieten Bildung, ÖPNV sowie in<br />
Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 50