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ZGB I: Zusammenfassung Personenrecht - studunilu.ch

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c. Mitwirkung an der Verwaltung <br />

• Beteiligung an der Verwaltung dur<strong>ch</strong> Entri<strong>ch</strong>tung von Beiträgen an die Stiftung <br />

• die Beitragsleistenden haben aktives und passives Wahlre<strong>ch</strong>t bei Stiftung <br />

d. Vermögensverwaltung <br />

• Sonderbestimmungen, die Organe zur Kontrolle, Vermögensverwaltung und Auf-­si<strong>ch</strong>t<br />

verpfli<strong>ch</strong>ten und verantwortli<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en <br />

e. Klagere<strong>ch</strong>t der Destinatäre <br />

• Klage auf Ausri<strong>ch</strong>tung der Beiträge <br />

• alle Begünstigten sind zur Klage aktivlegitmiert <br />

XI. Sammelvermögen <br />

1. Begriff und Funktion <br />

• öffentli<strong>ch</strong>e Sammlung von Geldern für wohltätige, gemeinnützige Zwecke <br />

• Stiftung ist unselbständig, Zweckvermögen ist stiftungsähnli<strong>ch</strong> <br />

• Vermögen wird von Spendern auf Re<strong>ch</strong>tsträger übertragen <br />

2. Fehlende Verwaltung und Zuständigkeit <br />

• Minimalvors<strong>ch</strong>riften des Bundes dienen zur Kontrolle öffentli<strong>ch</strong>er Sammlungen gemeinnüt-­zige<br />

Zwecke <br />

• fehlt eine erforderli<strong>ch</strong>e Verwaltung des Vermögens, ist diese dur<strong>ch</strong> zuständige Behörde an-­zuordnen<br />

<br />

XII. Unternehmensstiftung <br />

1. Begriff <br />

• im Gesetz zwar ni<strong>ch</strong>t vorgesehen, sie ist eine Ers<strong>ch</strong>einung der Re<strong>ch</strong>tswirkli<strong>ch</strong>keit <br />

• gewidmetes Vermögen besteht ganz oder teilweise aus Unternehmen <br />

o Unternehmensträgerstiftung: Stiftung betreibt selbst wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Unterneh-­‐<br />

o<br />

mung <br />

Holdingstiftung: Stiftungszweck ist Beteiligung an einem oder mehreren Unter-­nehmen<br />

<br />

2. Besonderheiten der Unternehmensstiftung <br />

• die Unternehmensstiftung ma<strong>ch</strong>t unternehmeris<strong>ch</strong>e Betätigungen <br />

• da sie ein kaufmännis<strong>ch</strong>es Unternehmen führt, nähert sie si<strong>ch</strong> den Handelsgesells<strong>ch</strong>aften <br />

• ni<strong>ch</strong>t ganz unproblematis<strong>ch</strong>, da für unternehmeris<strong>ch</strong>e Tätigkeiten Organe mit Ents<strong>ch</strong>ei-­dungsfreiheiten<br />

notwendig sind <br />

3. Zwei Ers<strong>ch</strong>einungsarten <br />

• Stiftung verfolgt als Selbstzweck einen wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Zweck; Gewinn dient auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> <br />

der Vermehrung des Stiftungsvermögens, das Unternehmen selbst verfolgt kein öffentli-­<strong>ch</strong>er<br />

oder ideeller Zweck <br />

• kaufmännis<strong>ch</strong>e Unternehmung als Substrat der Stiftung, die als Mittel zur Verfolgung des <br />

wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en oder ideellen Zwecks notwendig ist <br />

4. Zulässigkeit der Unternehmensstiftung <br />

• Spitäler zählen regelmässig zu kaufmännis<strong>ch</strong> geführten Unternehmen und „kleiden“ si<strong>ch</strong> als <br />

Stiftung (Bsp. Inselspital Bern) <br />

<br />

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