ZGB I: Zusammenfassung Personenrecht - studunilu.ch
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c. Mitwirkung an der Verwaltung <br />
• Beteiligung an der Verwaltung dur<strong>ch</strong> Entri<strong>ch</strong>tung von Beiträgen an die Stiftung <br />
• die Beitragsleistenden haben aktives und passives Wahlre<strong>ch</strong>t bei Stiftung <br />
d. Vermögensverwaltung <br />
• Sonderbestimmungen, die Organe zur Kontrolle, Vermögensverwaltung und Auf-si<strong>ch</strong>t<br />
verpfli<strong>ch</strong>ten und verantwortli<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en <br />
e. Klagere<strong>ch</strong>t der Destinatäre <br />
• Klage auf Ausri<strong>ch</strong>tung der Beiträge <br />
• alle Begünstigten sind zur Klage aktivlegitmiert <br />
XI. Sammelvermögen <br />
1. Begriff und Funktion <br />
• öffentli<strong>ch</strong>e Sammlung von Geldern für wohltätige, gemeinnützige Zwecke <br />
• Stiftung ist unselbständig, Zweckvermögen ist stiftungsähnli<strong>ch</strong> <br />
• Vermögen wird von Spendern auf Re<strong>ch</strong>tsträger übertragen <br />
2. Fehlende Verwaltung und Zuständigkeit <br />
• Minimalvors<strong>ch</strong>riften des Bundes dienen zur Kontrolle öffentli<strong>ch</strong>er Sammlungen gemeinnüt-zige<br />
Zwecke <br />
• fehlt eine erforderli<strong>ch</strong>e Verwaltung des Vermögens, ist diese dur<strong>ch</strong> zuständige Behörde an-zuordnen<br />
<br />
XII. Unternehmensstiftung <br />
1. Begriff <br />
• im Gesetz zwar ni<strong>ch</strong>t vorgesehen, sie ist eine Ers<strong>ch</strong>einung der Re<strong>ch</strong>tswirkli<strong>ch</strong>keit <br />
• gewidmetes Vermögen besteht ganz oder teilweise aus Unternehmen <br />
o Unternehmensträgerstiftung: Stiftung betreibt selbst wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Unterneh-‐<br />
o<br />
mung <br />
Holdingstiftung: Stiftungszweck ist Beteiligung an einem oder mehreren Unter-nehmen<br />
<br />
2. Besonderheiten der Unternehmensstiftung <br />
• die Unternehmensstiftung ma<strong>ch</strong>t unternehmeris<strong>ch</strong>e Betätigungen <br />
• da sie ein kaufmännis<strong>ch</strong>es Unternehmen führt, nähert sie si<strong>ch</strong> den Handelsgesells<strong>ch</strong>aften <br />
• ni<strong>ch</strong>t ganz unproblematis<strong>ch</strong>, da für unternehmeris<strong>ch</strong>e Tätigkeiten Organe mit Ents<strong>ch</strong>ei-dungsfreiheiten<br />
notwendig sind <br />
3. Zwei Ers<strong>ch</strong>einungsarten <br />
• Stiftung verfolgt als Selbstzweck einen wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Zweck; Gewinn dient auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> <br />
der Vermehrung des Stiftungsvermögens, das Unternehmen selbst verfolgt kein öffentli-<strong>ch</strong>er<br />
oder ideeller Zweck <br />
• kaufmännis<strong>ch</strong>e Unternehmung als Substrat der Stiftung, die als Mittel zur Verfolgung des <br />
wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en oder ideellen Zwecks notwendig ist <br />
4. Zulässigkeit der Unternehmensstiftung <br />
• Spitäler zählen regelmässig zu kaufmännis<strong>ch</strong> geführten Unternehmen und „kleiden“ si<strong>ch</strong> als <br />
Stiftung (Bsp. Inselspital Bern) <br />
<br />
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