<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>schriftlicher</strong> <strong>Prüfungsaufgaben</strong> 3.5 Exemplarische Notentabellen 12 30-Punkteschlüssel Punkte Noten 29-30 1,0 26-28 1,5 23-25 2,0 20-22 2,5 17-19 3,0 14-16 3,5 11-13 4,0 8-10 4,5 5-7 5,0 2-4 5,5 0-1 6,0 60-Punkteschlüssel Punkte Noten 57-60 1,0 51-56 1,5 45-50 2,0 39-44 2,5 33-38 3,0 27-32 3,5 21-26 4,0 15-20 4,5 9-14 5,0 3-8 5,5 0-2 6,0 90-Punkteschlüssel Punkte Noten 85-90 1,0 76-84 1,5 67-75 2,0 58-66 2,5 49-57 3,0 40-48 3,5 31-39 4,0 22-30 4,5 13-21 5,0 4-12 5,5 0-3 6,0 120-Punkteschlüssel Punkte Noten 113-120 1,0 101-112 1,5 89-100 2,0 77-88 2,5 65-76 3,0 53-64 3,5 41-52 4,0 29-40 4,5 17-28 5,0 5-16 5,5 0-4 6,0 12 Anmerkung: Die <strong>an</strong> dieser Stelle aufgeführten linearen Notentabellen stellen unverbindliche Hilfen dar. 10
L<strong>an</strong>desinstitut für Schulentwicklung 3.6 Checkliste für die schriftliche Abschlussprüfung 13 Kriterien – Ausbildungs- und Prüfungsordnung Die schriftliche Prüfung erfolgt in den H<strong>an</strong>dlungsfeldern „Berufliches H<strong>an</strong>deln theoretisch und methodisch fundieren“ und „Unterstützung der Sprachentwicklung.“ Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt je H<strong>an</strong>dlungsfeld 150 Minuten. Inhaltlich beziehen sich die <strong>Prüfungsaufgaben</strong> auf Themen der H<strong>an</strong>dlungsfelder beider Klassenstufen der Berufsfachschule für Kinderpflege. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit der <strong>Prüfungsaufgaben</strong> erfolgt durch das Regierungspräsidium. Die Leitung der schriftlichen Prüfung obliegt der Schulleitung oder einer von ihm beauftragten Lehrkraft. Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen (Unterschrift Schulleitung, Aufsicht). Die Arbeiten werden von der Fachlehrkraft der Prüfungsklasse und einer weiteren durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses ausgewählten Lehrkraft korrigiert. Die Ergebnisse in g<strong>an</strong>zen oder halben Noten werden den Prüflingen fünf bis sieben Tage vor der mündlichen Prüfung bek<strong>an</strong>ntgegeben. Kriterien - <strong>Erstellung</strong> einer schriftlichen Abschlussprüfung Gesamtheit der Inhalte: Die Gesamtheit der in der Berufsfachschule vermittelten Inhalte, Ziele und Methoden der Prüfungsh<strong>an</strong>dlungsfelder müssen für die schriftliche Abschlussprüfung <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Eine Aufgabenstellung, die in gleicher Weise Gegenst<strong>an</strong>d im Unterricht war, erfüllt die Bedingung einer Abschlussprüfung nicht. Der Schwerpunkt liegt auf der Anforderungsstufe II (Analyse, Pl<strong>an</strong>ung, Tr<strong>an</strong>sfer), wobei die Stufen I (Wissen und Verstehen) und III (Reflexion, Bewertung, Evaluation) <strong>an</strong>gemessen zu berücksichtigen sind. Die Schwerpunkte der Anforderung liegen in einem Bereich, der geprägt ist vom Verarbeiten und Darstellen bek<strong>an</strong>nter Sachverhalte, dem Übertragen und Anwenden des Gelernten in vergleichbaren Situationen und dem Reflektieren und fachlichen Bewerten. Es entspricht einer Abschlussprüfung nicht, diese als reine Reproduktion gelernten Wissens zu konzipieren. Kleinschrittigkeit der Aufgabenstellung: Für jeden Aufgabensatz gilt, dass dieser durch Teilaufgaben zu strukturieren ist, wobei die Untergliederung nicht zu kleinschrittig ausfallen sollte, damit die Möglichkeit einer eigenständigen Lösung der Aufgabe gewährleistet bleibt. Es wird im Sinne der Differenzierbarkeit empfohlen, eine relativ hohe Gesamtpunktzahl zu verwenden (zum Beispiel 60 Punkte). Art der Aufgabenstellung und der Materialauswahl: Die Aufgaben bieten die Möglichkeit, die Kompetenzen in der selbstständigen, problemgerechten Materialauswertung, der logischen Ged<strong>an</strong>kenführung, der fach- und sachgerechten schriftlichen Darstellung und der Bewältigung einer komplexen Aufgabenstellung in vorgegebener Zeit zu überprüfen. Für die <strong>Erstellung</strong> einer Abschlussarbeit können alle Text- und Materialarten verwendet werden, die auch für den Unterricht geeignet sind. Texte sind in kopierfähiger Ablichtung gut lesbar vorzulegen. Sie sind am R<strong>an</strong>d mit Zeilenzählung zu versehen. Quellen sind in gängiger Form <strong>an</strong>zugeben (z. B. Name, Vorname: Titel. Untertitel. Auflage. Ort: Verlag, Jahr. Seitenzahl.). 13 Anmerkung: Zusammenfassende Darstellungen der Anforderungen <strong>an</strong> die <strong>Erstellung</strong> einer schriftlichen Abschlussprüfung durch die Autorengruppe des <strong>Leitfaden</strong>s. 11