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Leitfaden zur Erstellung schriftlicher Prüfungsaufgaben an ...

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L<strong>an</strong>desinstitut für Schulentwicklung<br />

3.6 Checkliste für die schriftliche Abschlussprüfung 13<br />

Kriterien – Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />

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Die schriftliche Prüfung erfolgt in den H<strong>an</strong>dlungsfeldern „Berufliches H<strong>an</strong>deln theoretisch<br />

und methodisch fundieren“ und „Unterstützung der Sprachentwicklung.“<br />

Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt je H<strong>an</strong>dlungsfeld 150 Minuten.<br />

Inhaltlich beziehen sich die <strong>Prüfungsaufgaben</strong> auf Themen der H<strong>an</strong>dlungsfelder beider<br />

Klassenstufen der Berufsfachschule für Kinderpflege.<br />

Die Überprüfung der Gleichwertigkeit der <strong>Prüfungsaufgaben</strong> erfolgt durch das Regierungspräsidium.<br />

Die Leitung der schriftlichen Prüfung obliegt der Schulleitung oder einer von ihm beauftragten<br />

Lehrkraft.<br />

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen (Unterschrift Schulleitung, Aufsicht).<br />

Die Arbeiten werden von der Fachlehrkraft der Prüfungsklasse und einer weiteren durch<br />

den Vorsitz des Prüfungsausschusses ausgewählten Lehrkraft korrigiert.<br />

Die Ergebnisse in g<strong>an</strong>zen oder halben Noten werden den Prüflingen fünf bis sieben Tage<br />

vor der mündlichen Prüfung bek<strong>an</strong>ntgegeben.<br />

Kriterien - <strong>Erstellung</strong> einer schriftlichen Abschlussprüfung<br />

Gesamtheit der Inhalte: Die Gesamtheit der in der Berufsfachschule vermittelten Inhalte,<br />

Ziele und Methoden der Prüfungsh<strong>an</strong>dlungsfelder müssen für die schriftliche Abschlussprüfung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Eine Aufgabenstellung, die in gleicher Weise Gegenst<strong>an</strong>d im Unterricht war, erfüllt die<br />

Bedingung einer Abschlussprüfung nicht.<br />

Der Schwerpunkt liegt auf der Anforderungsstufe II (Analyse, Pl<strong>an</strong>ung, Tr<strong>an</strong>sfer), wobei<br />

die Stufen I (Wissen und Verstehen) und III (Reflexion, Bewertung, Evaluation) <strong>an</strong>gemessen<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Die Schwerpunkte der Anforderung liegen in einem Bereich, der geprägt ist vom Verarbeiten<br />

und Darstellen bek<strong>an</strong>nter Sachverhalte, dem Übertragen und Anwenden des Gelernten<br />

in vergleichbaren Situationen und dem Reflektieren und fachlichen Bewerten.<br />

Es entspricht einer Abschlussprüfung nicht, diese als reine Reproduktion gelernten Wissens<br />

zu konzipieren.<br />

Kleinschrittigkeit der Aufgabenstellung: Für jeden Aufgabensatz gilt, dass dieser durch<br />

Teilaufgaben zu strukturieren ist, wobei die Untergliederung nicht zu kleinschrittig ausfallen<br />

sollte, damit die Möglichkeit einer eigenständigen Lösung der Aufgabe gewährleistet<br />

bleibt.<br />

Es wird im Sinne der Differenzierbarkeit empfohlen, eine relativ hohe Gesamtpunktzahl zu<br />

verwenden (zum Beispiel 60 Punkte).<br />

Art der Aufgabenstellung und der Materialauswahl: Die Aufgaben bieten die Möglichkeit,<br />

die Kompetenzen in der selbstständigen, problemgerechten Materialauswertung, der<br />

logischen Ged<strong>an</strong>kenführung, der fach- und sachgerechten schriftlichen Darstellung und<br />

der Bewältigung einer komplexen Aufgabenstellung in vorgegebener Zeit zu überprüfen.<br />

Für die <strong>Erstellung</strong> einer Abschlussarbeit können alle Text- und Materialarten verwendet<br />

werden, die auch für den Unterricht geeignet sind.<br />

Texte sind in kopierfähiger Ablichtung gut lesbar vorzulegen. Sie sind am R<strong>an</strong>d mit Zeilenzählung<br />

zu versehen.<br />

Quellen sind in gängiger Form <strong>an</strong>zugeben (z. B. Name, Vorname: Titel. Untertitel. Auflage.<br />

Ort: Verlag, Jahr. Seitenzahl.).<br />

13 Anmerkung: Zusammenfassende Darstellungen der Anforderungen <strong>an</strong> die <strong>Erstellung</strong> einer schriftlichen Abschlussprüfung<br />

durch die Autorengruppe des <strong>Leitfaden</strong>s.<br />

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