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christliche werte in wirtschaft und gesellschaft - Professorenforum

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andere Möglichkeit. Nach e<strong>in</strong>iger Zeit folgte e<strong>in</strong>e zweite R<strong>und</strong>e desselben Spiels mit weiteren Forderungen. Es<br />

g<strong>in</strong>g das Gerücht, daß der neue Eigentümer auf diese Weise se<strong>in</strong>e Aquisition f<strong>in</strong>anzierte. Auch die Auto<strong>in</strong>dustrie<br />

bietet Beispiele von Knebelung <strong>und</strong> Erpressung von Lieferanten.<br />

Diese D<strong>in</strong>ge firmieren unter dem Titel "Verhandlungsmacht". Christliche Wirtschaftsethik<br />

wird aber bedenken wollen, was sie dem Verhandlungspartner antut.<br />

E<strong>in</strong>e zweite Gefahr ist die Gefährdung des Wettbewerbs durch Marktmacht oder<br />

F<strong>in</strong>anzmacht. Damit wird e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>säule der sozialen Markt<strong>wirtschaft</strong> gefährdet, die wir<br />

auch aus <strong>christliche</strong>r Sicht als beste verfügbare Wirtschaftsform bejaht haben. Über die<br />

Gefährdung des Wettbewerbs <strong>in</strong> unserer Wirtschaftsentwicklung äußert sich Scheuch deutlich<br />

<strong>und</strong> skeptisch:<br />

Markt<strong>wirtschaft</strong> kann man unser Wirtschaftssystem mit se<strong>in</strong>er Verfilzung unter den Großunternehmen <strong>und</strong> bei<br />

e<strong>in</strong>er Staatsquote um die 50 % nur mit E<strong>in</strong>schränkungen nennen .... Das Modell unserer Wirtschaft war e<strong>in</strong>mal<br />

die Konkurrenz vieler unabhängiger Unternehmen untere<strong>in</strong>ander. Die Realität unseres heutigen<br />

Wirtschaftssystems ist dagegen die Verfilzung von Großunternehmen (Scheuch 1999).<br />

Am Beispiel der Metro AG zeigt er, wie drei Eigentümerfamilien durch ganze Ketten von<br />

Schachtelbeteiligungen e<strong>in</strong>e Unzahl von e<strong>in</strong>zelnen Unternehmungen "verfilzen".<br />

In der Tat ist der Wettbewerbsfreiheit wie der Freiheit generell die Selbstzerstörungstendenz<br />

immanent. E<strong>in</strong>er der Konkurrenten geht aus dem freien Wettbewerb als Stärkster hervor,<br />

könnte aufgr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Überlegenheit die Konkurrenten nach <strong>und</strong> nach ausschalten, zum<br />

Monopolisten werden <strong>und</strong> damit die Wettbewerbsfreiheit zerstören. Dieses "Paradox der<br />

Freiheit" wurde besonders gründlich von Fikentscher (1997) untersucht. Ungezügelte Freiheit<br />

zerstört sich selbst, nur gezügelte Freiheit kann andauern. Diesen Gefahren gilt es bewußt zu<br />

begegnen schon ehe e<strong>in</strong>e Kartellbehörde auf den Plan tritt.<br />

12.3. Gewerkschaftsmacht<br />

E<strong>in</strong> besonderer Fall von Machtkonzentration ist die Gewerkschaftsmacht. Bei e<strong>in</strong>er<br />

Durchsicht der Literatur zur Unternehmensethik kann man sich des E<strong>in</strong>drucks nicht erwehren,<br />

daß es sich im Wesentlichen um e<strong>in</strong>e Arbeitgeber- <strong>und</strong> Arbeitnehmerethik handelt. Dagegen<br />

bleibt e<strong>in</strong>er der Hauptakteure, dessen Aktionen äußerst weitreichende <strong>und</strong> tiefgehende<br />

Auswirkungen <strong>in</strong> der Unternehmung <strong>und</strong> darüber h<strong>in</strong>aus haben, außer Betracht: die<br />

Gewerkschaft. Ich rege daher an, daß jede Bemühung um Wirtschaftsethik auch die Thematik<br />

e<strong>in</strong>er Ethik des gewerkschaftlichen Handelns aufgreifen <strong>und</strong> ihr die Aufmerksamkeit<br />

schenken sollte, die ihrer Wichtigkeit entspricht.<br />

Jedes <strong>wirtschaft</strong>liche Handeln f<strong>in</strong>det zunächst <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es "Systems" der direkten<br />

Adressaten <strong>und</strong> direkt Betroffenen statt, ruft aber <strong>in</strong> der Regel auch "externe" Effekte<br />

außerhalb dieses Systems hervor. Da <strong>wirtschaft</strong>liche Akteure dazu neigen <strong>und</strong> rechtlich oft die<br />

Möglichkeit haben, sich der Verantwortung für von ihnen hervorgerufene externe Effekte zu<br />

entziehen, <strong>und</strong> da ferner die immer wieder versuchte "Internalisierung" der externen Effekte<br />

nicht immer erfolgreich ist, könnte man daran denken, die folgenden allgeme<strong>in</strong>en ethischen<br />

Pr<strong>in</strong>zipien für <strong>wirtschaft</strong>liches Handeln aufzustellen:<br />

Niemand darf durch se<strong>in</strong> <strong>wirtschaft</strong>liches Handeln externe Effekte folgender Art hervorrufen:

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