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Zeitschr. 1+2/2002 - SVG Koblenz

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Arbeits- und Sozialrecht<br />

bevölkerungspolitische Wirksamkeit<br />

der Familienpolitik. Vielmehr sind die<br />

Geburtenraten gerade in jenen Ländern<br />

am meisten geschrumpft, in<br />

denen der Sozialstaat am stärksten<br />

ausgebaut worden ist.<br />

Als kurzes Fazit lässt sich somit<br />

festhalten, dass der „Wiesbadener Entwurf“<br />

hilfreich dabei ist, eine Debatte<br />

um eine Neukonzeption der Familienpolitik<br />

zu befördern, die wegen des<br />

unsystematischen Förderdschungels<br />

dringend geführt werden muss. Allerdings<br />

gehen zahlreiche Reformvorschläge<br />

in die falsche Richtung und<br />

wohl auch über das ordnungspolitisch<br />

richtige Ausmaß einer Familienförderung<br />

weit hinaus. Alles in allem sollte<br />

deshalb auch in Fragen der Familienpolitik<br />

der Grundsatz gelten, die „Kirche<br />

im Dorf“ zu lassen.<br />

Quelle: BDA-AK Kirche und Wirtschaft 3/02<br />

Gesetz zur Bekämpfung<br />

illegaler Beschäftigung<br />

Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin<br />

Malu Dreyer hat die Zustimmung<br />

des Bundesrats zu dem Gesetz<br />

zur Erleichterung der Bekämpfung von<br />

illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit<br />

begrüßt. „Ich bin froh, dass sich<br />

Bundestags- und Bundesratsmehrheit<br />

auf einen gemeinsamen Weg für eine<br />

erleichterte Bekämpfung von illegaler<br />

Beschäftigung und Schwarzarbeit geeinigt<br />

haben. Es wäre fatal gewesen,<br />

wenn dieser Gesetzentwurf das<br />

Schicksal des Tariftreuegesetzes hätte<br />

teilen müssen“, erklärte die Ministerin.<br />

Illegale Beschäftigung und<br />

Schwarzarbeit verhinderten die Schaffung<br />

legaler Arbeitsplätze und gefährdeten<br />

bestehende Arbeitsplätze, so<br />

Malu Dreyer. Seriöse Unternehmen<br />

könnten im Wettbewerb gegen die zu<br />

Dumpingpreisen arbeitende illegale<br />

Konkurrenz nicht bestehen. Illegale Beschäftigung<br />

und Schwarzarbeit erzeugten<br />

volkswirtschaftliche Schäden<br />

in Milliardenhöhe. Sie unterschlügen<br />

dem Staat und den Sozialkassen Steuern<br />

und Sozialversicherungsbeiträge<br />

und steigerten dadurch die Lohnnebenkosten.<br />

Jeweils 10.000 Arbeitsplätze,<br />

die durch illegale Beschäftigung<br />

und Schwarzarbeit nicht zustande<br />

kommen, führten jährlich zu einem Beitragsausfall<br />

für die Sozialversicherung<br />

in Höhe von rund 110 Millionen Euro.<br />

Mit dem neuen Gesetz würden die<br />

Zusammenarbeit aller an der Bekämpfung<br />

von illegaler Beschäftigung und<br />

Schwarzarbeit beteiligten Behörden<br />

verbessert und die Selbstregulierungskräfte<br />

der Wirtschaft durch die Einführung<br />

einer Generalunternehmerhaftung<br />

für Sozialversicherungsbeiträge<br />

im Baubereich gestärkt. Die erforderliche<br />

Selbstreinigung der Baubranche<br />

werde auch dadurch unterstützt, dass<br />

derjenige, der gegen die Vorschriften<br />

über illegale Beschäftigung und<br />

Schwarzarbeit verstoße, mit einem<br />

Ausschluss von der Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge für die Dauer von bis zu<br />

drei Jahren rechnen müsse.<br />

Bei illegaler Beschäftigung von<br />

Ausländern werde zudem der Bußgeldrahmen<br />

auf 500.000 Euro erhöht.<br />

Illegale Ausländerbeschäftigung sei bereits<br />

dann eine Straftat, wenn mehr als<br />

fünf Ausländer illegal beschäftigt würden.<br />

Auf eine bestimmte Dauer komme<br />

es dabei nicht mehr an. Die vorgesehene<br />

deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens<br />

und die deutliche Erweiterung<br />

der Straftatbestände trügen auch dazu<br />

bei, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung<br />

den leider noch verbreite-<br />

24 <strong>SVG</strong>R 9+10/<strong>2002</strong>

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