Zeitschr. 1+2/2002 - SVG Koblenz
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Arbeits- und Sozialrecht<br />
bevölkerungspolitische Wirksamkeit<br />
der Familienpolitik. Vielmehr sind die<br />
Geburtenraten gerade in jenen Ländern<br />
am meisten geschrumpft, in<br />
denen der Sozialstaat am stärksten<br />
ausgebaut worden ist.<br />
Als kurzes Fazit lässt sich somit<br />
festhalten, dass der „Wiesbadener Entwurf“<br />
hilfreich dabei ist, eine Debatte<br />
um eine Neukonzeption der Familienpolitik<br />
zu befördern, die wegen des<br />
unsystematischen Förderdschungels<br />
dringend geführt werden muss. Allerdings<br />
gehen zahlreiche Reformvorschläge<br />
in die falsche Richtung und<br />
wohl auch über das ordnungspolitisch<br />
richtige Ausmaß einer Familienförderung<br />
weit hinaus. Alles in allem sollte<br />
deshalb auch in Fragen der Familienpolitik<br />
der Grundsatz gelten, die „Kirche<br />
im Dorf“ zu lassen.<br />
Quelle: BDA-AK Kirche und Wirtschaft 3/02<br />
Gesetz zur Bekämpfung<br />
illegaler Beschäftigung<br />
Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin<br />
Malu Dreyer hat die Zustimmung<br />
des Bundesrats zu dem Gesetz<br />
zur Erleichterung der Bekämpfung von<br />
illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit<br />
begrüßt. „Ich bin froh, dass sich<br />
Bundestags- und Bundesratsmehrheit<br />
auf einen gemeinsamen Weg für eine<br />
erleichterte Bekämpfung von illegaler<br />
Beschäftigung und Schwarzarbeit geeinigt<br />
haben. Es wäre fatal gewesen,<br />
wenn dieser Gesetzentwurf das<br />
Schicksal des Tariftreuegesetzes hätte<br />
teilen müssen“, erklärte die Ministerin.<br />
Illegale Beschäftigung und<br />
Schwarzarbeit verhinderten die Schaffung<br />
legaler Arbeitsplätze und gefährdeten<br />
bestehende Arbeitsplätze, so<br />
Malu Dreyer. Seriöse Unternehmen<br />
könnten im Wettbewerb gegen die zu<br />
Dumpingpreisen arbeitende illegale<br />
Konkurrenz nicht bestehen. Illegale Beschäftigung<br />
und Schwarzarbeit erzeugten<br />
volkswirtschaftliche Schäden<br />
in Milliardenhöhe. Sie unterschlügen<br />
dem Staat und den Sozialkassen Steuern<br />
und Sozialversicherungsbeiträge<br />
und steigerten dadurch die Lohnnebenkosten.<br />
Jeweils 10.000 Arbeitsplätze,<br />
die durch illegale Beschäftigung<br />
und Schwarzarbeit nicht zustande<br />
kommen, führten jährlich zu einem Beitragsausfall<br />
für die Sozialversicherung<br />
in Höhe von rund 110 Millionen Euro.<br />
Mit dem neuen Gesetz würden die<br />
Zusammenarbeit aller an der Bekämpfung<br />
von illegaler Beschäftigung und<br />
Schwarzarbeit beteiligten Behörden<br />
verbessert und die Selbstregulierungskräfte<br />
der Wirtschaft durch die Einführung<br />
einer Generalunternehmerhaftung<br />
für Sozialversicherungsbeiträge<br />
im Baubereich gestärkt. Die erforderliche<br />
Selbstreinigung der Baubranche<br />
werde auch dadurch unterstützt, dass<br />
derjenige, der gegen die Vorschriften<br />
über illegale Beschäftigung und<br />
Schwarzarbeit verstoße, mit einem<br />
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher<br />
Aufträge für die Dauer von bis zu<br />
drei Jahren rechnen müsse.<br />
Bei illegaler Beschäftigung von<br />
Ausländern werde zudem der Bußgeldrahmen<br />
auf 500.000 Euro erhöht.<br />
Illegale Ausländerbeschäftigung sei bereits<br />
dann eine Straftat, wenn mehr als<br />
fünf Ausländer illegal beschäftigt würden.<br />
Auf eine bestimmte Dauer komme<br />
es dabei nicht mehr an. Die vorgesehene<br />
deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens<br />
und die deutliche Erweiterung<br />
der Straftatbestände trügen auch dazu<br />
bei, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung<br />
den leider noch verbreite-<br />
24 <strong>SVG</strong>R 9+10/<strong>2002</strong>