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Zeitschr. 1+2/2002 - SVG Koblenz

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Steuern und<br />

Versicherungen<br />

den Eltern und dem Ehegatten zu.<br />

Pflichtteilsberechtigt sind folglich der<br />

Ehegatte, die Kinder, die Enkel und die<br />

Eltern, nicht aber die Geschwister und<br />

entferntere Verwandte.<br />

Der Pflichtteilsanspruch steht immer<br />

nur dem nächsten Verwandten zu.<br />

Enkelkinder und Eltern sind deshalb<br />

nicht pflichtteilsberechtigt, wenn Kinder<br />

vorhanden sind, die den Pflichtteil<br />

verlangen können. Der Pflichtteil besteht<br />

in der Hälfte des Werts des gesetzlichen<br />

Erbteils. Der Berechtigte<br />

kann von dem Erben zur Begleichung<br />

des Pflichtteilanspruchs nur die Zahlung<br />

eines Betrags verlangen, da der<br />

Anspruch nur ein Geldanspruch ist.<br />

Im Urteilsfall hatte die Schwester<br />

des Alleinerben 1995 den Pflichtteilsanspruch<br />

geltend gemacht. Das<br />

Verfahren endete jedoch erst 1997 mit<br />

einer Einigung.<br />

Hausüberlassung als<br />

Unterhaltsleistung<br />

Quelle: VPaktuell 07/02<br />

Lassen sich Ehegatten scheiden,<br />

die gemeinsam Eigentümer eines Einfamilienhauses<br />

sind und überlässt der<br />

Ehemann seiner geschiedenen Ehefrau<br />

aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung<br />

das Haus zur alleinigen Nutzung, so<br />

kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils<br />

im Rahmen des Sonderausgabenabzugs<br />

als Unterhaltsleistung<br />

steuerlich geltend machen.<br />

Auch die verbrauchsunabhängigen<br />

Kosten für den Miteigentumsanteil der<br />

geschiedenen Ehefrau, welche der<br />

Ehemann nach der Unterhaltsvereinbarung<br />

zu tragen hat, sind als Unterhaltsleistungen<br />

steuerlich anzuerkennen.<br />

Steuerliche Förderung<br />

betrieblicher und privater<br />

Altersvorsorge<br />

Das Bundesfinanzministerium<br />

hat das BMF-Schreiben zur<br />

„Steuerlichen Förderung der betrieblichen<br />

und privaten Altersvorsorge“<br />

veröffentlicht.<br />

Das Schreiben steht seit Mittwoch,<br />

dem 7. August <strong>2002</strong>, auf<br />

der Internetseite des BMF (www.<br />

bundesfinanzministerium.de)<br />

unter Steuern und Zölle zum<br />

Download zur Verfügung.<br />

Angabe der Steuernummer in Rechnungen doch<br />

notwendig<br />

Das Bundesministerium der<br />

Finanzen (BMF) hat in einem<br />

Erlass an die Finanzbehörden folgendes<br />

klargestellt:<br />

Jeder Unternehmer hat in<br />

Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer<br />

gesondert auszuweisen<br />

ist, die ihm von einem inländischen<br />

Finanzamt erteilte Steuernummer<br />

anzugeben. Nicht dazu<br />

verpflichtet seien Kleinunternehmer<br />

sowie Unternehmer, die über<br />

nicht steuerbare oder steuerfreie<br />

Umsätze sowie Umsätze abrechneten,<br />

für die der Leistungsempfänger<br />

Steuerschuldner sei (z. B.<br />

im Falle, dass ein ausländischer<br />

Unternehmer eine hier steuerpflichtige<br />

Leistung für einen inländischen<br />

Unternehmer erbringt =><br />

kein gesonderter Ausweis der<br />

Umsatzsteuer in der Rechnung).<br />

Auch in Kleinbetragsrechnungen<br />

(bis zu 100,- Euro) sei die Angabe<br />

Urteil des Bundesfinanzhofs vom<br />

12. ApriI 2000, Aktenzeichen XI R<br />

127/96, Bundessteuerblatt II <strong>2002</strong>,<br />

130.<br />

Daten zur aktuellen<br />

Wirtschaftslage<br />

Quelle: Der Steuerzahler 7/02<br />

Das Statistische Bundesamt hat die<br />

Daten zur aktuellen Wirtschaftslage<br />

veröffentlicht. Die wichtigsten Daten<br />

können Sie unter www.destatis.de,<br />

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung<br />

abrufen.<br />

Danach ist das reale Bruttoinlandsprodukt<br />

im zweiten Quartal dieses Jahres<br />

gegenüber Jahresfrist um 0,5 Prozent<br />

gestiegen. In den ersten drei<br />

Monaten dieses Jahres war das reale<br />

Bruttoinlandsprodukt noch um 1,2<br />

Prozent geschrumpft. Für das erste<br />

Halbjahr <strong>2002</strong> ergibt sich somit ein<br />

Rückgang der gesamtwirtschaftlichen<br />

Leistung um rd. 0,4 Prozent. Selbst die<br />

Realisierung eines Wachstums von rd.<br />

0,75 Prozent im Jahresdurchschnitt –<br />

wie dies überwiegend von den Wirtschaftsforschungsinstituten<br />

für das<br />

Jahr <strong>2002</strong> prognostiziert wird – ist damit<br />

nur noch erreichbar, wenn es im<br />

zweiten Halbjahr zu einer deutlichen<br />

Wachstumsbeschleunigung kommt.<br />

der Steuernummer nicht erforderlich.<br />

Dagegen aber in Verträgen,<br />

die aufgrund der darin enthaltenen.<br />

Angaben als Rechnung anzusehen<br />

seien (z. B. Miet- oder<br />

Pachtverträge, Wartungsverträge<br />

oder Pauschalverträge mit Steuerberatern).<br />

Ferner wird klargestellt,<br />

dass als Rechnung auch<br />

eine elektronische Abrechnung<br />

(mit einer qualifizierten elektronischen<br />

Signatur mit Anbieter-Akkreditierung)<br />

oder eine Gutschrift<br />

gelte, wobei der Empfänger der<br />

Gutschrift dem Aussteller seine<br />

(jeweils) gültige Steuernummer<br />

mitzuteilen habe. Das Finanzministerium<br />

sieht das Steuergeheimnis<br />

durch die gesetzliche<br />

Verpflichtung zur Angabe der<br />

Steuernummer in der Rechnung<br />

nicht eingeschränkt oder verletzt.<br />

Hierfür allerdings gibt es aktuell noch<br />

keine Hinweise.<br />

Saison- und kalenderbereinigt wies<br />

das wirtschaftliche Wachstum dagegen<br />

in den beiden ersten Quartalen dieses<br />

Jahres gegenüber dem jeweiligen<br />

Vorquartal einen geringfügigen Anstieg<br />

um 0,3 Prozent auf.<br />

Für die schleppende wirtschaftliche<br />

Entwicklung verantwortlich sind zum<br />

einen die geringen Impulse, die von<br />

Seiten der weltwirtschaftlichen Entwicklung,<br />

insbesondere von der amerikanischen<br />

Konjunktur, ausgehen und<br />

die im Gefolge der anhalten Aktienbaisse<br />

einhergehende Verunsicherung<br />

der internationalen Kapitalmärkte. Die<br />

deutsche Konjunktur blieb hiervon<br />

nicht unberührt. Hinzu kamen die Produktionsausfälle<br />

infolge der Streiks in<br />

der Metallindustrie und in der Bauwirtschaft<br />

sowie die durch die überhöhten<br />

Tarifabschlüsse eingetrübten Ertragserwartungen,<br />

die die Investionsbereitschaft<br />

der Unternehmen nachhaltig<br />

dämpfte. Nach wie vor fehlt es daher<br />

der deutschen Wirtschaft an Dynamik<br />

und Kraft. Dies wird auch durch die sogenannten<br />

weichen Indikatoren – z. B.<br />

ifo Geschäftklima Index, ZEW-Umfrage,<br />

Handelsblatt-Indikator – erhärtet.<br />

Quelle: BDA-Rs XI/24 vom 23.08.02<br />

<strong>SVG</strong>R 9+10/<strong>2002</strong> 37

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