Zeitschr. 1+2/2002 - SVG Koblenz
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Steuern und<br />
Versicherungen<br />
den Eltern und dem Ehegatten zu.<br />
Pflichtteilsberechtigt sind folglich der<br />
Ehegatte, die Kinder, die Enkel und die<br />
Eltern, nicht aber die Geschwister und<br />
entferntere Verwandte.<br />
Der Pflichtteilsanspruch steht immer<br />
nur dem nächsten Verwandten zu.<br />
Enkelkinder und Eltern sind deshalb<br />
nicht pflichtteilsberechtigt, wenn Kinder<br />
vorhanden sind, die den Pflichtteil<br />
verlangen können. Der Pflichtteil besteht<br />
in der Hälfte des Werts des gesetzlichen<br />
Erbteils. Der Berechtigte<br />
kann von dem Erben zur Begleichung<br />
des Pflichtteilanspruchs nur die Zahlung<br />
eines Betrags verlangen, da der<br />
Anspruch nur ein Geldanspruch ist.<br />
Im Urteilsfall hatte die Schwester<br />
des Alleinerben 1995 den Pflichtteilsanspruch<br />
geltend gemacht. Das<br />
Verfahren endete jedoch erst 1997 mit<br />
einer Einigung.<br />
Hausüberlassung als<br />
Unterhaltsleistung<br />
Quelle: VPaktuell 07/02<br />
Lassen sich Ehegatten scheiden,<br />
die gemeinsam Eigentümer eines Einfamilienhauses<br />
sind und überlässt der<br />
Ehemann seiner geschiedenen Ehefrau<br />
aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung<br />
das Haus zur alleinigen Nutzung, so<br />
kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils<br />
im Rahmen des Sonderausgabenabzugs<br />
als Unterhaltsleistung<br />
steuerlich geltend machen.<br />
Auch die verbrauchsunabhängigen<br />
Kosten für den Miteigentumsanteil der<br />
geschiedenen Ehefrau, welche der<br />
Ehemann nach der Unterhaltsvereinbarung<br />
zu tragen hat, sind als Unterhaltsleistungen<br />
steuerlich anzuerkennen.<br />
Steuerliche Förderung<br />
betrieblicher und privater<br />
Altersvorsorge<br />
Das Bundesfinanzministerium<br />
hat das BMF-Schreiben zur<br />
„Steuerlichen Förderung der betrieblichen<br />
und privaten Altersvorsorge“<br />
veröffentlicht.<br />
Das Schreiben steht seit Mittwoch,<br />
dem 7. August <strong>2002</strong>, auf<br />
der Internetseite des BMF (www.<br />
bundesfinanzministerium.de)<br />
unter Steuern und Zölle zum<br />
Download zur Verfügung.<br />
Angabe der Steuernummer in Rechnungen doch<br />
notwendig<br />
Das Bundesministerium der<br />
Finanzen (BMF) hat in einem<br />
Erlass an die Finanzbehörden folgendes<br />
klargestellt:<br />
Jeder Unternehmer hat in<br />
Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer<br />
gesondert auszuweisen<br />
ist, die ihm von einem inländischen<br />
Finanzamt erteilte Steuernummer<br />
anzugeben. Nicht dazu<br />
verpflichtet seien Kleinunternehmer<br />
sowie Unternehmer, die über<br />
nicht steuerbare oder steuerfreie<br />
Umsätze sowie Umsätze abrechneten,<br />
für die der Leistungsempfänger<br />
Steuerschuldner sei (z. B.<br />
im Falle, dass ein ausländischer<br />
Unternehmer eine hier steuerpflichtige<br />
Leistung für einen inländischen<br />
Unternehmer erbringt =><br />
kein gesonderter Ausweis der<br />
Umsatzsteuer in der Rechnung).<br />
Auch in Kleinbetragsrechnungen<br />
(bis zu 100,- Euro) sei die Angabe<br />
Urteil des Bundesfinanzhofs vom<br />
12. ApriI 2000, Aktenzeichen XI R<br />
127/96, Bundessteuerblatt II <strong>2002</strong>,<br />
130.<br />
Daten zur aktuellen<br />
Wirtschaftslage<br />
Quelle: Der Steuerzahler 7/02<br />
Das Statistische Bundesamt hat die<br />
Daten zur aktuellen Wirtschaftslage<br />
veröffentlicht. Die wichtigsten Daten<br />
können Sie unter www.destatis.de,<br />
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung<br />
abrufen.<br />
Danach ist das reale Bruttoinlandsprodukt<br />
im zweiten Quartal dieses Jahres<br />
gegenüber Jahresfrist um 0,5 Prozent<br />
gestiegen. In den ersten drei<br />
Monaten dieses Jahres war das reale<br />
Bruttoinlandsprodukt noch um 1,2<br />
Prozent geschrumpft. Für das erste<br />
Halbjahr <strong>2002</strong> ergibt sich somit ein<br />
Rückgang der gesamtwirtschaftlichen<br />
Leistung um rd. 0,4 Prozent. Selbst die<br />
Realisierung eines Wachstums von rd.<br />
0,75 Prozent im Jahresdurchschnitt –<br />
wie dies überwiegend von den Wirtschaftsforschungsinstituten<br />
für das<br />
Jahr <strong>2002</strong> prognostiziert wird – ist damit<br />
nur noch erreichbar, wenn es im<br />
zweiten Halbjahr zu einer deutlichen<br />
Wachstumsbeschleunigung kommt.<br />
der Steuernummer nicht erforderlich.<br />
Dagegen aber in Verträgen,<br />
die aufgrund der darin enthaltenen.<br />
Angaben als Rechnung anzusehen<br />
seien (z. B. Miet- oder<br />
Pachtverträge, Wartungsverträge<br />
oder Pauschalverträge mit Steuerberatern).<br />
Ferner wird klargestellt,<br />
dass als Rechnung auch<br />
eine elektronische Abrechnung<br />
(mit einer qualifizierten elektronischen<br />
Signatur mit Anbieter-Akkreditierung)<br />
oder eine Gutschrift<br />
gelte, wobei der Empfänger der<br />
Gutschrift dem Aussteller seine<br />
(jeweils) gültige Steuernummer<br />
mitzuteilen habe. Das Finanzministerium<br />
sieht das Steuergeheimnis<br />
durch die gesetzliche<br />
Verpflichtung zur Angabe der<br />
Steuernummer in der Rechnung<br />
nicht eingeschränkt oder verletzt.<br />
Hierfür allerdings gibt es aktuell noch<br />
keine Hinweise.<br />
Saison- und kalenderbereinigt wies<br />
das wirtschaftliche Wachstum dagegen<br />
in den beiden ersten Quartalen dieses<br />
Jahres gegenüber dem jeweiligen<br />
Vorquartal einen geringfügigen Anstieg<br />
um 0,3 Prozent auf.<br />
Für die schleppende wirtschaftliche<br />
Entwicklung verantwortlich sind zum<br />
einen die geringen Impulse, die von<br />
Seiten der weltwirtschaftlichen Entwicklung,<br />
insbesondere von der amerikanischen<br />
Konjunktur, ausgehen und<br />
die im Gefolge der anhalten Aktienbaisse<br />
einhergehende Verunsicherung<br />
der internationalen Kapitalmärkte. Die<br />
deutsche Konjunktur blieb hiervon<br />
nicht unberührt. Hinzu kamen die Produktionsausfälle<br />
infolge der Streiks in<br />
der Metallindustrie und in der Bauwirtschaft<br />
sowie die durch die überhöhten<br />
Tarifabschlüsse eingetrübten Ertragserwartungen,<br />
die die Investionsbereitschaft<br />
der Unternehmen nachhaltig<br />
dämpfte. Nach wie vor fehlt es daher<br />
der deutschen Wirtschaft an Dynamik<br />
und Kraft. Dies wird auch durch die sogenannten<br />
weichen Indikatoren – z. B.<br />
ifo Geschäftklima Index, ZEW-Umfrage,<br />
Handelsblatt-Indikator – erhärtet.<br />
Quelle: BDA-Rs XI/24 vom 23.08.02<br />
<strong>SVG</strong>R 9+10/<strong>2002</strong> 37