zu TOP 6 - Zusammenfassende Darstellungen HB mit ... - Nordkirche
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• Pommerscher Diakonieverein<br />
• Odebrecht Stiftung<br />
• Ev. Diakoniewerk Bethanien<br />
• Weitere Werke nach dem Staatskirchenvertrag <strong>mit</strong> der Freien und Hansestadt Hamburg.<br />
1.3. Besonderheiten des Hauptbereichs und seiner Arbeitsfelder<br />
Laut Werkeneuordnungsgesetz sind dem Hauptbereich 7 die beiden Diakonie-Hilfswerke<br />
Hamburg und Schleswig-Holstein sowie der Bereich der Flüchtlingsarbeit als rechtlich<br />
unselbstständige Werke <strong>zu</strong>geordnet. Darüber hinaus wurde die Zugehörigkeit der Diakonischen<br />
Werke Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein <strong>zu</strong>m Hauptbereich<br />
und die Abstimmung der Diakonischen Werke über die diakonische Arbeit vertraglich<br />
geregelt.<br />
Mit Ausnahme der Diakonie-Hilfswerke sind diakonische Einrichtungen als rechtlich selbstständige<br />
Einrichtungen über ihre Mitgliedschaft im Diakonischen Werk in die Arbeit des<br />
Hauptbereichs eingebunden.<br />
Eine Einflussnahme auf Umfang und Ausrichtung der Arbeit rechtlich selbstständiger Werke<br />
und Einrichtungen ist nur <strong>mit</strong> deren Zustimmung möglich. Umso erfreulicher ist die Abstimmung<br />
der diakonischen Arbeit durch die drei diakonischen Landesverbände.<br />
Die diakonischen Werke und ihre Mitglieder erbringen ihre Leistungen im sozialen Raum insbesondere<br />
auf den Gebieten der Heilung, Pflege, Fürsorge, Beratung, Alten- und Jugendhilfe.<br />
Ihre Arbeitsformen sind durch die Regulierungen im Gesundheits- und Sozialsystem gekenn<br />
zeichnet durch:<br />
• hohe Außenbestimmung aufgrund gesetzlicher Rahmenbestimmungen. Dies bezieht sich<br />
auf die Kostenträger, die Maßnahmen nach Sozialgesetzbuch (Pflege, Kinder und Jugend<br />
hilfe, Beratung etc.) refinanzieren.<br />
• hohe Professionalisierung und ausdifferenzierte Leistungen: Die diakonische Arbeit ist gekennzeichnet<br />
durch eigene wie gesetzlich vorgegebene Standards, Qualitätsmanagement,<br />
Dokumentation und hat da<strong>mit</strong> einen langen Professionalisierungsprozess durchlaufen, der<br />
ständig weiterentwickelt wird.<br />
• die Notwendigkeit für einzelne Maßnahmen Dritt<strong>mit</strong>tel von Kostenträgern ein<strong>zu</strong>werben.<br />
Dies führt <strong>zu</strong> einem eigenen Management der Bewerbung auf Ausschreibungen und<br />
Finanzen über Rahmenverträge <strong>mit</strong> Kostenträgern.<br />
• eine ausgebaute ökonomische Betriebsführung.<br />
Die Kirchenleitung der Nordelbischen Kirche hat gebeten, <strong>mit</strong> Gründung der <strong>Nordkirche</strong> den<br />
Hauptbereich 7 dahingehend <strong>zu</strong> verändern, dass er <strong>mit</strong> eigenen diakonischen Gremien <strong>zu</strong><br />
steuern ist. Eine tragfähige Konstruktion für die neue Zusammenset<strong>zu</strong>ng der Steuerungsgruppe,<br />
ihre Entscheidungskompetenz und die Arbeitsinhalte wurde in der Einrichtung des<br />
Diakonischen Rates der Diakonischen Konferenz in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in<br />
Norddeutschland e. V gefunden und vereinbart. 1<br />
Aufgrund seiner besonderen Struktur ist der Hauptbereich 7 hinsichtlich seines Budgets in<br />
zwei Bereiche untergliedert: die Budgets der Diakonischen Werke und des Diakonie-Hilfswerks<br />
einerseits und andererseits in das Budget für die diakonischen Arbeitsbereiche, die der<br />
Landeskirche un<strong>mit</strong>telbar angehören oder <strong>mit</strong> ihr vertraglich verbunden sind und vom<br />
Dezernat M verantwortet werden.<br />
1<br />
Siehe da<strong>zu</strong> das Organigramm in der Anlage 1<br />
Hauptbereich 7<br />
Diakonie<br />
2