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zu TOP 6 - Zusammenfassende Darstellungen HB mit ... - Nordkirche

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• Die Flüchtlingsarbeit und -beratung innerhalb der <strong>Nordkirche</strong> ist neu <strong>zu</strong> organisieren und <strong>zu</strong><br />

strukturieren. Die damals amtierende Nordelbische Synode bat darum, in Zusammenarbeit <strong>mit</strong><br />

Bund und Ländern einen Weg <strong>zu</strong> finden, die Weiterführung eines unabhängigen Abschiebemonitorings<br />

am Hamburger Flughafen sicher<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der geografischen Ausdehnung<br />

der <strong>Nordkirche</strong> werden jetzt auch Verhandlungen <strong>mit</strong> dem Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

geführt.<br />

• Das Diakoniegesetz ist von der Gemeinsamen Kirchenleitung vor Gründung der <strong>Nordkirche</strong> als<br />

Synodenvorlage verabschiedet worden. Es ist beabsichtigt, dieses im Jahr 2013 der Synode <strong>zu</strong>r<br />

Beratung vor<strong>zu</strong>legen. Da<strong>mit</strong> werden die Kriterien für die Mitgliedschaft in den Diakonischen<br />

Werken – Landesverbänden der Inneren Mission e. V. und den kirchlich anerkannten Werken<br />

einer einheitlichen Beurteilung <strong>zu</strong>geführt.<br />

• Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom 20. November 2012 stellen die<br />

diakonische Arbeit vor besondere Herausforderungen. Sofern sich Kirche und Diakonie in der<br />

Zukunft nicht durch Arbeitskämpfe der Gewerkschaften am Dienst am Nächsten hindern lassen<br />

wollen, müssen sie die durch das Bundesarbeitsgericht aufgestellten Bedingungen für ein verfassungsgemäßes<br />

System erfüllen. Da<strong>mit</strong> wurden erstmalig klare Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die bislang<br />

herrschende absolute Friedenspflicht aufgestellt. Dies sind die Verbindlichkeit der Arbeitsrechtsset<strong>zu</strong>ng<br />

und die koalitionsgemäße Beteiligung der Gewerkschaften an der Arbeitsrechtsset<strong>zu</strong>ng.<br />

• Ein gemeinsames Verständnis der diakonischen Struktur <strong>zu</strong> erarbeiten.<br />

5. Eckdaten der Wirtschaftsplanung<br />

Die Budgets der Diakonische Werke und des Diakonie-Hilfswerk Hamburg bemessen sich nach<br />

einem festen Prozentsatz an den Gesamt<strong>zu</strong>weisungen für die Hauptbereiche. Dieser Prozentsatz<br />

beträgt für die die drei Diakonischen Werke 14,82% und 1,46% für das Diakonie-Hilfswerk<br />

Hamburg. Durch die Festlegung auf feste Prozentsätze können Risiken für den Haushalt des <strong>HB</strong> 7<br />

verringert werden, da in wirtschaftlich „guten Zeiten“ die Zuweisungen steigen und in „schlechten<br />

Zeiten“ die Zuweisungssumme reduziert wird. Als rechtlich selbstständige Werke sind die Diakonischen<br />

Werke und darüber hinaus auch das Diakonie-Hilfswerk Hamburg verpflichtet, eigene Rücklagen<br />

für ihre Arbeit <strong>zu</strong> bilden. Das Dezernat erhält von der Gesamt<strong>zu</strong>weisung an die Hauptbereiche<br />

7,45% <strong>zu</strong>r Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und für seine <strong>zu</strong> verantwortenden Arbeitsbereiche.<br />

Da<strong>mit</strong> beträgt die Gesamt<strong>zu</strong>weisung an dem Hauptbereich 23,73% von der Gesamt<strong>zu</strong>weisung<br />

an die Hauptbereiche. Die Rücklagen des Hauptbereichs beziehen sich nur auf das<br />

Budget des landeskirchlichen Arbeitsbereichs (Budgetregeln 10.2 und 10.5). Die Risiken im Budget<br />

des Dezernats werden durch den Bestand der Ausgleichsrücklage weiter minimiert. Es ist geplant,<br />

dass die Rücklage in 2013 weiter erhöht werden kann.<br />

Hauptbereich 7<br />

Diakonie<br />

5

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