Energienutzungsplan Landkreis Regen
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6.2. SONNENENERGIE<br />
6.2.3 Freiflächenpotential<br />
In einem nächsten Schritt der Modellberechnung werden die Potentiale der Photovoltaikfreiflächen-<br />
Anlagen aufgeführt, die nach jetzigem Stand durch die EEG-Richtlinie gefördert werden. Außerdem<br />
berücksichtigt die Modellberechnung Parkplätze, die für PV-Überdachanlagen geeignet sind<br />
und vorbelastete Flächen die zwar geeignet wären, aber nicht durch die EEG-Richtlinie gefördert<br />
werden.<br />
Nach aktuellem EEG werden Freiflächenanlagen nur auf Flächen mit bestehender Vornutzung<br />
vergütet. Dazu zählen Konversionsflächen und Randflächen von Autobahnen und Schienenwegen,<br />
abzüglich der Schutzgebiete, Grünflächen und Gewässer. Die potentiell geeigneten Standorte für<br />
Freiflächenanlagen werden mit einer räumlichen Analyse (GIS) aus den amtlichen Geobasisdaten<br />
und Luftbildern ermittelt.<br />
Die Flächen aus der Modellberechnung werden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Abweichungen<br />
zwischen den Geobasisdaten und den aktuellen Luftbildern, zu kleine Flächen oder Flächen<br />
mit ungünstiger Lage werden manuell herausgenommen, geeignete Flächen werden ergänzt. Am<br />
Ende der Plausibilitätsprüfung zeigt sich, dass ca. 750.270 ha als theoretisch nutzbare Fläche,<br />
unter EEG-Förderbedingung, einzustufen sind.<br />
Vorgehensweise<br />
Fläche [ha]<br />
Modellberechnung 732.406<br />
Plausibilitätsprüfung<br />
Ausgeschlossene Flächen 162.654<br />
Zusätzliche Flächen 180.519<br />
Geeignete Flächen 750.270<br />
Zusatzflächen (PV-Überdachung, FFA außerhalb der 254.599<br />
Pufferstreifen um Schienenwege)<br />
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