Energienutzungsplan Landkreis Regen
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6.3. WASSERKRAFT<br />
6.3 Wasserkraft<br />
Dass die Wasserkraft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong> eine bewährte und eng mit der kulturhistorischen Tradition<br />
der Region verbundene Technologie ist, zeigt sich an der hohen Akzeptanz, welche ihr von<br />
den BürgerInnen entgegengebracht wird. So sprachen sich bei der umfassenden Befragung aller<br />
Veranstaltungsteilnehmer und Interessierten über 85% der Befragten für eine vermehrte Nutzung<br />
der Wasserkraft in ihrer Heimat aus. Dies ist ein überraschendes aber auch anhand der Geschichte<br />
des <strong>Landkreis</strong>es nachvollziehbares Ergebnis. Einerseits stellt die Wasserkraft den verhältnismäßig<br />
größten Anteil an der Stromproduktion durch Erneuerbare Energien (deckt 18% des gesamten<br />
Stromverbrauchs) - die zugehörigen Anlagen und Staubereiche sind also im Raum sehr präsent -<br />
eine gewisse Abneigung gegenüber der Technologie ließe sich also vermuten. Doch andererseits<br />
spielte gerade in der Erschließungsgeschichte der Region die Energiegewinnung aus der Wasserkraft<br />
eine entscheidende Rolle. Viele Anlagen (wie Mühlen) bildeten oftmals die Siedlungskerne,<br />
um welche sich später z.T. Ortschaften entwickelten. Die meisten Wasserkraftanlagen sind zudem,<br />
bezüglich Baustil und Werkstoffen, im Einklang mit dem Landschaftsbild integriert.<br />
6.3.1 Gewässerschutz<br />
Die ökologischen Anforderungen im Untersuchungsgebiet sind in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL), Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP-RL) und z.T. im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben.<br />
• Die europäische Wasserrahmenrichtlinie dient als Grundlage der Bewirtschaftung von<br />
Oberflächengewässer in Deutschland. Sie behandelt neben dem biologischen Zustand der<br />
Gewässer auch die Gewässerchemie und Gewässerstruktur. Nachteilige Veränderungen in<br />
Bezug auf den ökologischen und chemischen Zustand sollten vermieden, sondern Verbesserungen<br />
erreicht werden.<br />
• Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie widmet sich, gemäß dem Arbeitstitel, den Lebensräumen<br />
von Tieren und Pflanzen und wurde 1992 auf europäischer Ebene verabschiedet.<br />
Da der Großteil der Fluss- und Bachläufe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong> in FFH-Gebieten liegt, sind<br />
die entsprechenden Richtlinien zu berücksichtigen.<br />
• Die Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet die möglichen Umweltauswirkungen eines<br />
geplanten Projektvorhabens. Damit können fachlich-neutrale Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung<br />
über die Zulässigkeit und den späteren Planungsprozess mit einfließen. Die<br />
UVP entfaltet hingegen keine materielle Rechtswirkung, ein Projekt kann dementsprechend<br />
durch eine negativ ausfallende UVP nicht automatisch verhindert werden.<br />
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