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pdf (1104 KB) - Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

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Publikum Beifall: Es wartet nur auf das politische Stichwort, (sic) das oft nur in einer zynischen<br />

Andeutung besteht. Besonders gefährlich erscheint der pazifistische Einschlag in den<br />

Darbietungen, in denen alles Militärische verächtlich gemacht wird. Es hat sich bei dieser Art<br />

Kabaretts gegen früher nichts geändert. Die Personen, die hauptsächlich peinlich und hetzerisch<br />

wirken, sind Werner (sic) Fink, Heinrich Giesen und Ivo Veit.“ 29<br />

Am 10. Mai schließen Die Katakombe und das Tingeltangel Theater (ITT). Das Referat III<br />

A 1/1 meldete am 18. Mai<br />

„Gemäß Entscheidung des Herrn Reichsminister Dr. Goebbels sind die nachstehend<br />

aufgeführten, in der Angelegenheit 'Tingel-Tangel' und 'Katakombe' in Schutzhaft genommenen<br />

Schauspieler für die Dauer von 6 Wochen in ein Lager mit körperlicher Arbeit zu überführen.<br />

1.) Walter Gross, 5. 2. 04 Eberswalde geb.,<br />

2.) Walter Liek, 15. 6. 06 Charlottenburg geb.,<br />

3.) Heinrich Giesen, 20. 3. 13 Berlin geb.,<br />

4.) Walter Trautschold, 20. 2. 02 Berlin geb.,<br />

5.) Werner Finck, 2.5. 02 Görlitz geb.,<br />

6.) Günther Lüders, 5. 3. 05 Lübeck geb.<br />

Ich bitte, die Überführung der vorgenannten Schutzhäftlinge in das Konzentrationslager<br />

Esterwege beschleunigt durchzuführen.“ 30<br />

Bis Anfang Juli 1935 sitzen die Künstler von der Katakombe und vom Tingeltangel in<br />

Esterwege bei Papenburg in „Schutzhaft“ und erst im Herbst 1936 gibt es ein<br />

Gerichtsverfahren. Doch das juristische Unterfangen erweist sich als hausgemachte<br />

Blamage. Das eigens etablierte „Heimtücke-Gesetz“ von 1934 bleibt in seiner Anwendung<br />

auf die Kabarettisten ein untaugliches Instrument. Die Anklageschrift nennt u.a. aus<br />

Conférencen, politische Witze, Chansons und Sketche, die öffentlich zu verlesen sind.<br />

Der prozessuale Vortrag gipfelt in einer brisanten und grotesken Zuspitzung. Die<br />

inkriminierten Passagen, auch das „Fragment vom Schneider“, müssen der Öffentlichkeit<br />

29 Zitiert in: Heiber, Helmut, 1966, S. 23.<br />

30 Ebd., S. 55.<br />

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