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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

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5.4.3.9 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 3.9:<br />

– 131 –<br />

Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten<br />

5.4.3.9.1 Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten auf Metallober-<br />

flächen mit Hilfe von schmelzflüssigen Bä<strong>der</strong>n, in denen Flussmittel einge-<br />

setzt werden<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Bei Anlagen zum Feuerverzinken sind die Abgase des Verzinkungskessels, z.B.<br />

durch Einhausung o<strong>der</strong> Abzugshauben, zu erfassen und einer Abgasreinigungsein-<br />

richtung zuzuführen.<br />

GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />

Die staubförmigen Emissionen im Abgas des Verzinkungskessels dürfen die Massen-<br />

konzentration 5 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

Das Ergebnis <strong>der</strong> Einzelmessung ist über mehrere Tauchvorgänge zu ermitteln; die<br />

Messzeit entspricht <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Einzeltauchzeiten und soll in <strong>der</strong> Regel eine<br />

halbe Stunde betragen; die Tauchzeit ist <strong>der</strong> Zeitraum zwischen dem ersten und letz-<br />

ten Kontakt des Verzinkungsgutes mit dem Verzinkungsbad.<br />

ANORGANISCHE CHLORVERBINDUNGEN<br />

Anlagen zum Feuerverzinken sind so zu errichten und zu betreiben, dass durch Vor-<br />

haltung ausreichen<strong>der</strong> Beizkapazitäten und Einhaltung <strong>der</strong> Beizparameter Tempera-<br />

tur und Säurekonzentration die Emissionen an gasförmigen anorganischen Chlorver-<br />

bindungen aus dem Beizbad im Abgas minimiert werden und die Massenkonzentra-<br />

tion 10 mg/m 3 , angegeben als Chlorwasserstoff, nicht überschritten wird. Die Vor-<br />

haltung ausreichen<strong>der</strong> Beizkapazitäten und die Einhaltung <strong>der</strong> Beizparameter sind zu<br />

dokumentieren.<br />

Soweit aufgrund <strong>der</strong> Beizparameter Temperatur und Säurekonzentration eine Chlor-<br />

wasserstoffkonzentration im Abgas von 10 mg/m 3 überschritten werden kann, sind<br />

die Abgase zu erfassen und einer Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen. Die Emis-<br />

sionen an gasförmigen anorganischen Chlorverbindungen im Abgas dürfen die Mas-<br />

senkonzentration 10 mg/m 3 , angegeben als Chlorwasserstoff, nicht überschreiten.<br />

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