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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

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4 Anfor<strong>der</strong>ungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

4.1 Prüfung <strong>der</strong> Schutzpflicht<br />

Die Vorschriften in Nummer 4 enthalten<br />

— Immissionswerte zum Schutz <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit, zum Schutz vor<br />

erheblichen Belästigungen o<strong>der</strong> erheblichen Nachteilen und Immissionswerte<br />

zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Deposition,<br />

— Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Ermittlung von Vor–, Zusatz– und Gesamtbelastung,<br />

— Festlegungen <strong>zur</strong> Bewertung von Immissionen durch Vergleich mit den Immis-<br />

sionswerten und<br />

— Anfor<strong>der</strong>ungen für die Durchführung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>fallprüfung.<br />

Sie dienen <strong>der</strong> Prüfung, ob <strong>der</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

luftverunreinigende Stoffe durch den Betrieb einer Anlage sichergestellt ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung, ob <strong>der</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch <strong>Luft</strong>ver-<br />

unreinigungen sichergestellt ist (Nummer 3.1 Absatz 1 Buchstabe a)), hat die zustän-<br />

dige Behörde zunächst den Umfang <strong>der</strong> Ermittlungspflichten festzustellen.<br />

Bei Schadstoffen, für die Immissionswerte in den Nummern 4.2 bis 4.5 festgelegt<br />

sind, soll die Bestimmung von Immissionskenngrößen<br />

a) wegen geringer Emissionsmassenströme (s. Nummer 4.6.1.1),<br />

b) wegen einer geringen Vorbelastung (s. Nummer 4.6.2.1) o<strong>der</strong><br />

c) wegen einer irrelevanten Zusatzbelastung (s. Nummern 4.2.2 Buchstabe a),<br />

4.3.2 Buchstabe a), 4.4.1 Satz 3, 4.4.3 Buchstabe a) und 4.5.2 Buchstabe a))<br />

entfallen. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass schädliche Um-<br />

welteinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden können, es sei denn,<br />

trotz geringer Massenströme nach Buchstabe a) o<strong>der</strong> geringer Vorbelastung nach<br />

Buchstabe b) liegen hinreichende Anhaltspunkte für eine Son<strong>der</strong>fallprüfung nach<br />

Nummer 4.8 vor.<br />

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