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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

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– 136 –<br />

ren. Die Emissionen an Acrylnitril im Abgas <strong>der</strong> Wäscher des Nassspinnverfahrens<br />

dürfen als Mindestanfor<strong>der</strong>ung 5 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

Die Möglichkeiten, die Emissionen an Acrylnitril durch primärseitige Maßnahmen<br />

(z.B. Vermin<strong>der</strong>ung des Restmonomerengehalts) o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e dem Stand <strong>der</strong><br />

Technik entsprechende Maßnahmen weiter zu vermin<strong>der</strong>n, sind auszuschöpfen.<br />

5.4.4.1h.5 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Polyethylen durch Hochdruckpolymerisation<br />

AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />

ORGANISCHE STOFFE<br />

Bei Altanlagen dürfen die Emissionen an organischen Stoffen im Abgas <strong>der</strong> Granu-<br />

latentgasung die Massenkonzentration 80 mg/m³, angegeben als Gesamtkohlenstoff,<br />

nicht überschreiten. Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nummer 5.2.5 für Emissionen an organi-<br />

schen Stoffen <strong>der</strong> Klasse I und II finden keine Anwendung.<br />

5.4.4.1l Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Gasen<br />

5.4.4.1n Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Basen<br />

5.4.4.1l.1/5.4.4.1n.1 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Chlor o<strong>der</strong> Alkalilauge<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Chlor o<strong>der</strong> Alkalilauge dürfen nicht nach dem Dia-<br />

phragmaverfahren auf Asbestbasis o<strong>der</strong> nach dem Amalgamverfahren errichtet wer-<br />

den.<br />

CHLOR<br />

Die Emissionen an Chlor im Abgas dürfen die Massenkonzentration 1 mg/m 3 nicht<br />

überschreiten; abweichend davon dürfen bei Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Chlor mit<br />

vollständiger Verflüssigung die Emissionen an Chlor im Abgas die Massenkonzen-<br />

tration 3 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

.../ 137

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