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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

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4.4.2 Immissionswert für Fluorwasserstoff; Ammoniak<br />

Der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Fluorwasserstoff ist vorbehaltlich des<br />

Absatzes 2 sichergestellt, wenn die nach Nummer 4.7 ermittelte Gesamtbelastung<br />

den in Tabelle 4 bezeichneten Immissionswert an keinem Beurteilungspunkt über-<br />

schreitet.<br />

Tabelle 4: Immissionswert für Fluorwasserstoff zum Schutz vor erheb-<br />

lichen Nachteilen<br />

Stoff/Stoffgruppe Konzentration<br />

Fluorwasserstoff und gasförmige anor-<br />

ganische Fluorverbindungen, angege-<br />

ben als Fluor<br />

µg/m 3<br />

Mittelungszeitraum<br />

0,4 Jahr<br />

Der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung sehr empfindlicher Tiere,<br />

Pflanzen und Sachgüter ist gewährleistet, wenn für Fluorwasserstoff und gasförmige<br />

anorganische Fluorverbindungen, angegeben als Fluor, gemittelt über ein Jahr, ein<br />

Immissionswert von 0,3 µg/m 3 eingehalten wird.<br />

Ob <strong>der</strong> Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen<br />

(z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosysteme durch die Einwirkung von<br />

Ammoniak gewährleistet ist, ist nach Nummer 4.8 zu prüfen.<br />

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