Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
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Nummer 5.3.3.1 Absatz 4 Satz 2 findet im Hinblick auf die Emissionen an Schwe-<br />
feloxiden Anwendung, soweit <strong>der</strong> Betreiber einen Nachweis über den Schwefelgehalt<br />
und den unteren Heizwert des verwendeten Brennstoffs sowie die Sorbentienzugabe<br />
führt, den Nachweis 5 Jahre lang aufbewahrt und auf Verlangen <strong>der</strong> zuständigen Be-<br />
hörde vorlegt.<br />
AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />
Altanlagen sollen die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Begrenzung <strong>der</strong> staubförmigen Emissionen<br />
sowie <strong>der</strong> Emissionen an Kohlenmonoxid und an Schwefeloxiden spätestens acht<br />
Jahre nach Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift einhalten.<br />
Bei Einzelfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 2,5 MW<br />
dürfen die Emissionen an Kohlenmonoxid im Abgas die Massenkonzentration<br />
0,25 g/m 3 nicht überschreiten; <strong>der</strong> Emissionswert gilt nur bei Betrieb mit Nennlast.<br />
KONTINUIERLICHE MESSUNGEN<br />
Bei bestehenden Einzelfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,5 MW<br />
bis 25 MW findet die Anfor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong> Ausrüstung mit einer Messeinrichtung, die die<br />
Massenkonzentration <strong>der</strong> Emissionen an Kohlenmonoxid kontinuierlich ermittelt,<br />
keine Anwendung.<br />
5.4.1.2.2 Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme<br />
o<strong>der</strong> erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Heizölen,<br />
emulgiertem Naturbitumen, Methanol, Ethanol, naturbelassenen Pflan-<br />
zenölen o<strong>der</strong> Pflanzenölmethylestern mit einer Feuerungswärmeleistung von<br />
weniger als 50 MW<br />
BEZUGSGRÖßE<br />
Die Emissionswerte beziehen sich auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas<br />
von 3 vom Hun<strong>der</strong>t.<br />
MASSENSTRÖME<br />
Die in Nummer 5.2 festgelegten Massenströme finden keine Anwendung.<br />
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