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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

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AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />

STICKSTOFFOXIDE<br />

– 173 –<br />

Bei Altanlagen dürfen die Emissionen an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im<br />

Abgas die Massenkonzentration 0,50 g/m 3 , angegeben als Stickstoffdioxid, nicht<br />

überschreiten.<br />

5.4.8.4 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 8.4:<br />

Anlagen, in denen Stoffe aus in Haushaltungen anfallenden o<strong>der</strong> aus haus-<br />

müllähnlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts–<br />

und Abfallgesetzes Anwendung finden, durch Sortieren für den Wirtschafts-<br />

kreislauf <strong>zur</strong>ückgewonnen werden<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass während des gesamten Behand-<br />

lungsvorgangs, einschließlich Anlieferung und Abtransport, staubförmige Emissio-<br />

nen möglichst vermieden werden.<br />

Abgase sind an <strong>der</strong> Entstehungsstelle zu erfassen und insbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> Geruchsmin-<br />

<strong>der</strong>ung einer Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen.<br />

GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />

Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen die Massenkonzentration 10 mg/m³<br />

nicht überschreiten.<br />

5.4.8.5 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 8.5:<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen<br />

MINDES<strong>TA</strong>BS<strong>TA</strong>ND<br />

Bei Anlagen mit einer Durchsatzleistung von 3 000 Mg je Jahr o<strong>der</strong> mehr soll bei <strong>der</strong><br />

Errichtung ein Mindestabstand<br />

a) bei geschlossenen Anlagen (Bunker, Haupt– und Nachrotte) von 300 m,<br />

b) bei offenen Anlagen (Mietenkompostierung) von 500 m<br />

<strong>zur</strong> nächsten vorhandenen o<strong>der</strong> in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebau-<br />

ung nicht unterschritten werden. Der Mindestabstand kann unterschritten werden,<br />

.../ 174

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