Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
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AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />
STICKSTOFFOXIDE<br />
– 173 –<br />
Bei Altanlagen dürfen die Emissionen an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im<br />
Abgas die Massenkonzentration 0,50 g/m 3 , angegeben als Stickstoffdioxid, nicht<br />
überschreiten.<br />
5.4.8.4 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 8.4:<br />
Anlagen, in denen Stoffe aus in Haushaltungen anfallenden o<strong>der</strong> aus haus-<br />
müllähnlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts–<br />
und Abfallgesetzes Anwendung finden, durch Sortieren für den Wirtschafts-<br />
kreislauf <strong>zur</strong>ückgewonnen werden<br />
BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />
Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass während des gesamten Behand-<br />
lungsvorgangs, einschließlich Anlieferung und Abtransport, staubförmige Emissio-<br />
nen möglichst vermieden werden.<br />
Abgase sind an <strong>der</strong> Entstehungsstelle zu erfassen und insbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> Geruchsmin-<br />
<strong>der</strong>ung einer Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen.<br />
GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />
Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen die Massenkonzentration 10 mg/m³<br />
nicht überschreiten.<br />
5.4.8.5 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 8.5:<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen<br />
MINDES<strong>TA</strong>BS<strong>TA</strong>ND<br />
Bei Anlagen mit einer Durchsatzleistung von 3 000 Mg je Jahr o<strong>der</strong> mehr soll bei <strong>der</strong><br />
Errichtung ein Mindestabstand<br />
a) bei geschlossenen Anlagen (Bunker, Haupt– und Nachrotte) von 300 m,<br />
b) bei offenen Anlagen (Mietenkompostierung) von 500 m<br />
<strong>zur</strong> nächsten vorhandenen o<strong>der</strong> in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebau-<br />
ung nicht unterschritten werden. Der Mindestabstand kann unterschritten werden,<br />
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