Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
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stoffoxiden im Abgas die Massenkonzentration 0,50 g/m 3 , angegeben als Stickstoff-<br />
dioxid, nicht überschreiten. Bei Einsatz von Deponiegas sind die Möglichkeiten, die<br />
Emissionen an Kohlenmonoxid durch motorische und an<strong>der</strong>e dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />
entsprechende Maßnahmen weiter zu vermin<strong>der</strong>n, auszuschöpfen.<br />
5.4.8.2 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 8.2:<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme<br />
o<strong>der</strong> erhitztem Abgas durch den Einsatz von<br />
a) gestrichenem, lackiertem o<strong>der</strong> beschichtetem Holz sowie daraus anfal-<br />
lenden Resten, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen o<strong>der</strong> infolge<br />
einer Behandlung enthalten sind o<strong>der</strong> Beschichtungen nicht aus halo-<br />
genorganischen Verbindungen bestehen,<br />
b) Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten o<strong>der</strong> sonst verleimtem Holz sowie<br />
daraus anfallenden Resten, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen<br />
o<strong>der</strong> infolge einer Behandlung enthalten sind o<strong>der</strong> Beschichtungen<br />
nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen,<br />
mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nummer 5.4.1.2.1 für den Einsatz von naturbelassenem Holz,<br />
einschließlich <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen für Altanlagen, finden mit folgenden Abweichun-<br />
gen Anwendung:<br />
GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />
Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen bei Anlagen mit einer Feuerungs-<br />
wärmeleistung von weniger als 2,5 MW die Massenkonzentration 50 mg/m 3 nicht<br />
überschreiten.<br />
STICKSTOFFOXIDE<br />
Die Emissionen an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im Abgas dürfen die<br />
Massenkonzentration 0,40 g/m 3 , angegeben als Stickstoffdioxid, nicht überschreiten.<br />
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