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Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994

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ABWASSERZWECKVERBAND "OBERE RÖDER" RADEBERG<br />

Verbandsvorsitzen<strong>der</strong>: Herr Heinze, 1. Beigeordneter <strong>der</strong> Stadt Radeberg<br />

Geschäftsführung: Kommunalentwicklung Baden-Württemberg GmbH Büro Sachsen<br />

Marktgasse 14, 01662 Meißen, Telefon 03521/452691 Fax 03521/453488<br />

Geschäftsstelle: Güterbahnhofstraße 14 a. 01454 Radeberg, Tel./Fax 03528/442428<br />

An alle Verbandsmitglie<strong>der</strong><br />

des <strong>AZV</strong> "Obere Rö<strong>der</strong>"<br />

und<br />

zur Beratung in den Stadt- und<br />

Gemein<strong>der</strong>äten<br />

Stadt Radeberg Aßr,/!<br />

Bürgermeister /n / 7<br />

2-s. Mai 1994<br />

Az.<br />

BM I AV I Re I Bau | Fln<br />

ax + Tel.<br />

Herr Finke<br />

03528/442428<br />

Abt.II-Fi/sc<br />

18.05.94<br />

Endgültige Regelung <strong>der</strong> Betriebsführung in den Ortsnetzen<br />

(Unterbetriebsführungsvertrag) sowie des Teilbetriebsüberlassungsvertrages mit<br />

<strong>der</strong> WAB GmbH i.L.<br />

Sehr geehrte Herren Bürgermeister,<br />

Sehr geehrte Damen und Herren Stadt- und Gemein<strong>der</strong>äte,<br />

nach den grundsätzlichen Beschlüssen im Abwasserzweckverband zum<br />

Teilbetriebsüberlassungsvertrag mit <strong>der</strong> WAB GmbH i.L. und zur Betriebsführung<br />

<strong>der</strong> überörtlichen und örtlichen Abwasseranlagen durch die VeWa Radeberg<br />

Betriebsführungsgesellschaft mbH liegt nun ein vollständiges Vertragswerk vor,<br />

welches die einzelnen Zuständigkeiten und Regelungen im Innen- sowie<br />

Außenverhältnis des Abwasserzweckverbandes mit allen Mitgliedsgemeinden regelt.<br />

Hierin sind insbeson<strong>der</strong>e die schwierigen Fragen <strong>der</strong> Teilbetriebsüberlassung <strong>der</strong><br />

Abwasseranlagen <strong>der</strong> ehemaligen WAB GmbH i.L. auf die Gemeinden geregelt und<br />

gleichzeitig eine sinnvolle und kosteneffiziente einheitliche Betriebsführung.<br />

Das Vertragswerk wurde durch das <strong>vom</strong> Abwasserzweckverband beauftragte<br />

Anwaltsbüro Gleiss und Partner Stuttgart/Berlin erstellt, da bereits von diesem<br />

Büro (Herr Dr. Dannecker) die Verhandlungen zum Teilbetriebsüberlassungsvertrag<br />

mit <strong>der</strong> WAB GmbH i.L. erfolgten. Der Vorstand und die Geschäftsführung des<br />

Abwasserzweckverbandes haben dieses Vertragswerk mehrfach diskutiert und legen<br />

diese Vereinbarung nun allen Städten und Gemeinden zur Genehmigung vor.<br />

Nach einer ersten Diskussionsrunde in Ihren Gremien <strong>der</strong> Städte und Gemeinden<br />

wird <strong>der</strong> Abwasserzweckverband voraussichtlich zum 1. Juni 1994 zur 3.<br />

Klausurtagung einladen, in <strong>der</strong> durch den Zweckverband das gesamte Vertragswerk<br />

erläutert wird. Zu dieser Veranstaltung wird geson<strong>der</strong>t eingeladen, wir bitten<br />

Sie wie<strong>der</strong>um, Ihre Stadt- und Gemein<strong>der</strong>äte mit zu beteiligen.<br />

Mit freundlichen Grüßen _.<br />

s^l<br />

Heinze<br />

Verbandsvorsi tzen<strong>der</strong><br />

Anlage:<br />

Vereinbarung<br />

i. A. Finke<br />

f. d. Verbandsgeschäftsführung

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