Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7<br />
-24-<br />
2. Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, die vertraglichen<br />
Vereinbarungen in diesem Sinne zu erfüllen und gegebenenfalls<br />
künftigen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verhältnisse Rechnung zu tragen. Sollten<br />
sich bei <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Überlassungsgegenstände nach Art. 1<br />
§ 1 Zweifel hinsichtlich <strong>der</strong> Zuordnung im Einzelfall ergeben, so<br />
sollen diese nach dem in <strong>der</strong> Präambel festgelegten Vertragszweck<br />
gelöst werden.<br />
3. Ergibt sich bei <strong>der</strong> Durchführung dieser Vereinbarung eine unbillige<br />
Härte für den einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Vertragspartner, so werden beide<br />
Partner eine Verständigung herbeiführen, die dem wirtschaftlichen<br />
Zweck des Vertrages nach den Grundsätzen von Vernunft und<br />
Billigkeit Rechnung trägt.<br />
§2<br />
Teilunwirksamkeit<br />
Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />
unwirksam sein o<strong>der</strong> werden sollten o<strong>der</strong> sollte sich in dieser Vereinbarung<br />
eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit <strong>der</strong> übrigen<br />
Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle <strong>der</strong> unwirksamen Bestimmung<br />
gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem<br />
Sinn und Zweck <strong>der</strong> unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle einer<br />
Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was