Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
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-7-<br />
Art.l<br />
Unterpachtvertrag<br />
§1<br />
Gegenstand des Vertrages, Unterverpachtung von Anlagen<br />
<strong>der</strong> Ortskanalisation<br />
1. Der <strong>AZV</strong> überläßt <strong>der</strong> Gemeinde die im Vertragsgebiet<br />
- Anlage 4 -<br />
gelegenen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abwasserentsorgung dieses Gebietes dienenden<br />
in <strong>der</strong><br />
- Anlage 5 -<br />
aufgeführten betrieblichen Anlagen und Gegenstände zur Pacht. Die<br />
Gemeinde ist berechtigt und verpflichtet, die Abwasserbeseitigung<br />
in ihrem Gebiet im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu<br />
betreiben.<br />
Soweit Restitutionsrechte an den Vermögensgegenständen durch<br />
Dritte geltend gemacht werden, welche nicht im Vertragsgebiet<br />
gem. § 1 Ziff. 1 Abs. 1 liegen, verpflichten sich die Parteien, zusammen<br />
mit <strong>der</strong> WAB Dresden GmbH i.L. eine einvernehmliche<br />
Regelung zu finden. Im Falle <strong>der</strong> Nichteinigung mit dem Restitutionsberechtigten<br />
verpflichtet sich die Gemeinde, diese Vermögensgegenstände<br />
an den berechtigten Restitutionsanspruchsteller