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Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994

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-7-<br />

Art.l<br />

Unterpachtvertrag<br />

§1<br />

Gegenstand des Vertrages, Unterverpachtung von Anlagen<br />

<strong>der</strong> Ortskanalisation<br />

1. Der <strong>AZV</strong> überläßt <strong>der</strong> Gemeinde die im Vertragsgebiet<br />

- Anlage 4 -<br />

gelegenen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abwasserentsorgung dieses Gebietes dienenden<br />

in <strong>der</strong><br />

- Anlage 5 -<br />

aufgeführten betrieblichen Anlagen und Gegenstände zur Pacht. Die<br />

Gemeinde ist berechtigt und verpflichtet, die Abwasserbeseitigung<br />

in ihrem Gebiet im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu<br />

betreiben.<br />

Soweit Restitutionsrechte an den Vermögensgegenständen durch<br />

Dritte geltend gemacht werden, welche nicht im Vertragsgebiet<br />

gem. § 1 Ziff. 1 Abs. 1 liegen, verpflichten sich die Parteien, zusammen<br />

mit <strong>der</strong> WAB Dresden GmbH i.L. eine einvernehmliche<br />

Regelung zu finden. Im Falle <strong>der</strong> Nichteinigung mit dem Restitutionsberechtigten<br />

verpflichtet sich die Gemeinde, diese Vermögensgegenstände<br />

an den berechtigten Restitutionsanspruchsteller

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