Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 19-<br />
§3<br />
Pflichten <strong>der</strong> Gemeinde<br />
3.1 Die Gemeinde wird den <strong>AZV</strong> und die VeWa bei <strong>der</strong> Durchführung<br />
ihrer Aufgaben nach besten Kräften unterstützen.<br />
3.2 Die Gemeinde stellt sämtliche vorhandenen und neu zu schaffenden<br />
Anlagen <strong>der</strong> Ortskanalisation dem <strong>AZV</strong> bzw. <strong>der</strong> VeWa unentgeltlich<br />
zur Erfüllung ihrer in § 2 übernommenen Pflichten zur<br />
Verfügung.<br />
3.3 Die für die Ortskanalisation vorhandenen und künftig zu erstellenden<br />
Anlagen müssen den allgemeinen Regeln <strong>der</strong> Technik entsprechen.<br />
Sollten sich bei <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Anlagen durch<br />
VeWa Mängel herausstellen, wird <strong>der</strong> <strong>AZV</strong> dies <strong>der</strong> Gemeinde<br />
mitteilen.<br />
3.4 Sollten sich bei <strong>der</strong> Gemeinde für die Anlagen noch Übersichtspläne,<br />
Bestandszeichnungen, Betriebsanleitungen usw. befinden,<br />
wird die Gemeinde diese Unterlagen dem <strong>AZV</strong> übergeben.