Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
Niederschrift der AZV-Versammlung vom 01.06.1994
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zum Abschluß <strong>der</strong> Liquidation <strong>der</strong> WAB Dresden GmbH <strong>der</strong> Abschluß<br />
von Teil-Betriebs-Überlassungsverträgen mit neuen rechtsfähigen Aufgabenträgern<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage des in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
vorgestellten Entflechtungskonzeptes zuzulassen sei.<br />
3. Da die WAB Dresden GmbH i.L. nicht bereit war, mit jedem einzelnen<br />
Verbandsmitglied einen Teil-Betriebs-Überlassungsvertrag über die Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
- die zur Ortskanalisation gehören und später<br />
an die Verbandsmitglie<strong>der</strong> übertragen werden sollen - abzuschließen, hat<br />
<strong>der</strong> <strong>AZV</strong> am den als<br />
- Anlage 2 -<br />
beigefugten Teil-Betriebs-Überlassungsvertrag (nachfolgend kurz<br />
"TBÜV" genannt) für alle Abwasserbeseitigungsanlagen im Verbandsgebiet<br />
abgeschlossen. Da <strong>der</strong> <strong>AZV</strong> nach <strong>der</strong> Verbandssatzung für den Betrieb<br />
<strong>der</strong> Ortsnetze nicht zuständig ist, überläßt er die von <strong>der</strong> WAB<br />
Dresden GmbH i.L. übernommenen Anlagen <strong>der</strong> Ortskanalisation nach<br />
Maßgabe des Art. 1 dieser Vereinbarung den Verbandsmitglie<strong>der</strong>n. Seit<br />
dem 01.01.1994 betreiben die Verbandsmitglie<strong>der</strong> die Beseitigung des in<br />
ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung. Entsprechende<br />
Satzungen sind erlassen worden.<br />
4. Um eine wirtschaftliche Abwasserbeseitigung mit Entsorgungssicherheit<br />
zu gewährleisten, haben sich <strong>der</strong> <strong>AZV</strong> und die Verbandsmitglie<strong>der</strong> entschlossen,<br />
die VeWa Vereinigte Wasser GmbH Berlin (nachfolgend<br />
"VeWa" genannt) mit <strong>der</strong> Erledigung von Dienstleistungen im technischen<br />
Bereich sowie im Verwaltungs- und Finanzbereich bei <strong>der</strong> Betriebsfuhrung<br />
aller <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung dienenden Anlagen im Ver-