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AnwBl_2013-02 43..98 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Rezensionen<br />

Für Sie gelesen<br />

" Die Zwei-Klassen-Justiz. Von Werner Tomanek. Verlag edition a,<br />

Wien 2012, 192 Seiten, geb, a 19,95.<br />

Erstaunlich offen prangert Werner Tomanek,<br />

renommierter Strafverteidiger und durch<br />

die Vertretung der „Eis Lady“ Estibaliz C.<br />

im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit,<br />

das System der von ihm als „Zwei-Klassen-<br />

Justiz“ apostrophierten Gerichtsbarkeit mit<br />

folgenden Argumenten an:<br />

Während die Unterschicht von Justiz und<br />

Exekutive überrollt wird, gelingt es der „justiziellen<br />

Oberschicht“, den White Collar-<br />

Kriminellen, aufgrund ihrer Intelligenz und mithilfe der verfügbaren<br />

finanziellen Mittel einer Bestrafung zu entgehen.<br />

Diese an sich triviale Erkenntnis schildert der Autor anhand<br />

diverser Beispiele mit erfrischender Unverblümtheit und<br />

klagt – erstaunlicherweise – genau jenes System an, von<br />

dem er und seine renommierten Kollegen auch profitieren.<br />

Die Intention des Verfassers ist daher nicht ganz klar, macht<br />

er sich doch möglicherweise gerade jene zu Feinden, auf deren<br />

Wohlwollen er für eine erfolgreiche Strafverteidigung<br />

zählen können muss.<br />

Durchaus zutreffend kritisiert Tomanek hingegen Gerichtsverfahren<br />

wie den Tierschützerprozess, durch den die<br />

letztlich Freigesprochenen um ihre wirtschaftliche Existenz<br />

gebracht wurden oder die Aufhebung des Urteils gegen<br />

Manfred Scheuch wegen eines zweifelhaften Formalfehlers<br />

und die entgegenkommende Behandlung im zweiten<br />

Rechtsgang.<br />

Hart geht Werner Tomanek mit den von ihm als „Diskontverteidiger“<br />

bezeichneten Kollegen ins Gericht, die<br />

ihre Mandanten – nach Meinung Tomaneks – mit extrem<br />

günstigen Kostenvoranschlägen für eine Vertretung gewinnen<br />

und, nach Ansicht des Autors, ins Verderben führen.<br />

Offen bleibt, an wen Tomanek seine Systemkritik richtet:<br />

In der breiten Öffentlichkeit, also dem nichtjuristischen<br />

Publikum, herrscht ja durchaus die Meinung vor, dass<br />

man „es sich mit Geld richten kann“. Für die mit dem<br />

System vertrauten Rechtsanwälte sind die Aussagen bekannt,<br />

die Justiz, also die Richter und Staatsanwälte, könnten<br />

die vorgetragene Kritik vielleicht als Kampfansage verstehen.<br />

Sprachlich gut verfasst ist das Buch jedenfalls ein mutiger<br />

Beitrag zur kritischen Darstellung bestehender Verhältnisse<br />

in der Justiz – und zur Pflege der Marke „Werner<br />

Tomanek“.<br />

Johannes Sääf<br />

" Der Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers. Ein europäischer<br />

Rechtsvergleich. Von Hubertus Thum. Verlag Österreich,<br />

Wien 2012, 311 Seiten, br, a 79,–.<br />

Es ist leicht, eine Rezension für ein Buch zu<br />

schreiben, dessen Autor ein junger Jurist<br />

mit Begeisterung für Franchising ist und<br />

den ich deshalb in seiner Absicht, das Thema<br />

des „Ausgleichsanspruches des Franchisenehmers“<br />

zunächst in seiner Dissertation<br />

aufzuarbeiten und anschließend in diesem<br />

Buch umfassend darzulegen, sehr bestärkt<br />

und unterstützt habe.<br />

Jetzt liegt also das Werk von Herrn Dr. Hubertus Thum<br />

vor, der seinen Doktortitel dem Franchising verdankt. Es<br />

wird ein unverzichtbarer Teil der Bibliothek zumindest jedes<br />

Rechtsanwalts sein, der Beratung und Vertretung in Franchisesachen<br />

anbietet, ist aber auch eine Bestandaufnahme der<br />

derzeitigen Literatur und Judikatur für Lehre und Rsp.<br />

Franchising ist nämlich sozusagen juristisch „unterbelichtet“.<br />

Trotz des Erfolgs dieser Vertriebsform im Wirtschaftsleben<br />

sind die rechtstheoretischen Abhandlungen als auch<br />

dessen Vorkommen in der Rsp sehr gering. Dieses Manko<br />

behebt das vorliegende Werk ganz wesentlich.<br />

Es bietet nämlich durch die Unzahl von Zitaten und Verweisen<br />

einen ausgezeichneten Überblick über den derzeitigen<br />

Stand von Lehre und Rsp bei Franchising.<br />

Das „heißeste Eisen“ im Franchising ist mit Sicherheit die<br />

Frage, ob und unter welchen Bedingungen dem Franchisenehmer<br />

ein Ausgleichsanspruch zusteht.<br />

Hierbei hat die österr Rsp eine Vorreiterrolle in Europa<br />

eingenommen und dem Franchisenehmer unter gewissen<br />

Umständen bei Vertragsauflösung analog dem Handelsvertreter<br />

einen Ausgleichsanspruch zuerkannt. Bisher sind dieser<br />

Rsp nur Gerichte in Deutschland gefolgt, während in<br />

den übrigen Ländern der EU wohl eine gewisse Tendenz<br />

zu ähnlichen Überlegungen besteht, aber noch keine konkreten<br />

Entscheidungen vorliegen. Das Buch zeigt beispielhaft<br />

die Situation in Frankreich und in Spanien als auch im<br />

Nicht-EU-Land Schweiz auf.<br />

Es ist erkenntlich, dass der Autor sich der Meinung der österr<br />

Gerichte anschließt und deren Rechtsprechung zur analogen<br />

Anwendung des Ausgleichsanspruchs auf Franchisenehmer<br />

deshalb detailliert mit der europarechtlichen Handelsvertreter-Richtlinie<br />

(RL 86/653/EWG), der Rechtsnatur<br />

des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs gemäß Handelsvertretergesetz<br />

sowie den Voraussetzungen für die Analogie<br />

begründet.<br />

Auch die Berechnung des Ausgleichsanspruchs, die besonders<br />

wegen der unterschiedlichen Gestaltung der Entgelte<br />

zwischen Handelsvertreter und Geschäftsherrn und Franchisenehmer<br />

und Franchisegeber besondere Schwierigkeiten<br />

mit sich bringt, wird in verständlicher Weise erläutert.<br />

Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>02</strong><br />

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