AnwBl_2013-02 43..98 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Rezensionen<br />
Aber auch Herr Dr. Thum muss zugeben, dass sich die Rsp<br />
im Fluss befindet. Es ist also auch in Österreich keineswegs<br />
fix, dass jedem Franchisenehmer und unter allen Bedingungen<br />
im Fall der Vertragsbeendigung ein Ausgleichsanspruch<br />
zusteht.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft versucht werden<br />
wird, wegen der grundsätzlichen Unterschiede der Vertriebsformen<br />
des Handelsvertreters und des Franchisings<br />
die analoge Anwendung des Ausgleichsanspruchs vom<br />
Handelsvertreter auf den Franchisenehmer doch als nicht<br />
zutreffend und sachgerecht anzusehen. Auch für diese Argumentation<br />
finden sich wertvolle Hinweise im vorliegenden<br />
Werk.<br />
Sinnvollerweise rundet der Autor sein Buch mit dem Exkurs<br />
zum zwingenden Charakter des Ausgleichsanspruchs<br />
sowie zu den Möglichkeiten der Rechtswahl und der Gerichtsstandsvereinbarung<br />
bei Franchiseverträgen ab.<br />
Wer also in Österreich Franchiseverträge verfassen und<br />
Franchisegeber oder Franchisenehmer beraten oder vor Gericht<br />
vertreten will, sollte an diesem Buch nicht vorbeigehen.<br />
Benedikt Spiegelfeld<br />
" Unfalltod und Schadensersatz. Unterhaltsschaden und andere<br />
Ansprüche.<br />
Von Jürgen Jahnke. 2. Auflage, Deutscher Anwaltverlag, Bonn<br />
2012, ca 500 Seiten, br, ca a 50,50.<br />
Auch wenn sich diese Veröffentlichung mit<br />
dem deutschen Schadensersatzrecht befasst,<br />
ist sie für jeden österreichischen Anwalt,<br />
der mit Unfällen zu tun hat, eine wertvolle<br />
Fundgrube. Die Bearbeitung von Ansprüchen<br />
nach dem Tode eines Menschen zählt,<br />
wie im Vorwort hingewiesen wird, zu den<br />
schwierigsten Aufgaben der Personenschadenregulierung.<br />
Deshalb ist es in besonderer<br />
Weise wichtig, zumindest die psychische Belastung für die<br />
Angehörigen zu vermindern und die Abwicklung des Schadensfalles<br />
in professionelle Hände zu geben, sodass die<br />
Regulierung in „ruhiges Fahrwasser“ gebracht werden kann.<br />
Wie umfangreich die im Zusammenhang mit einem Unfalltod<br />
entstehenden Probleme sein können, ergibt sich schon<br />
aus dem 14 Seiten langen, detaillierten Inhaltsverzeichnis.<br />
Hier einige Stichworte: mittelbar Geschädigte, Erbschaftskosten,<br />
Pflegetätigkeit, arbeitsrechtliche Nachteile, seelische<br />
Beeinträchtigung, soziale Einbuße, Unternehmer, nicht ersatzfähige<br />
Vermögenseinbußen, anwaltliche Vertretung,<br />
Wiederheirat, Ansprüche der Verletzten – Ansprüche der<br />
Erben, ererbtes Vermögen, Erbengemeinschaft, Halter<br />
und Insasse des eigenen Fahrzeugs, Auseinanderfallen von<br />
Unfall und Tod, Selbstmord, Geschäftsführung ohne<br />
Auftrag, vertragliche Haftungsbeschränkung, Arbeitsunfall,<br />
Mitverantwortung des Getöteten, Schadensminderungspflicht,<br />
Hinterbliebenen-Quotenvorrecht, Angehörigenschmerzensgeld,<br />
Drittleistungen im Todesfall, Beschränkung<br />
des Haftpflichtversicherers gegenüber Drittleistungsträgern,<br />
sachliche und zeitliche Kongruenz,<br />
Quotenvorrecht, Sozialversicherungsträger, Schmerzensgeld,<br />
Ausländer als Unfallopfer, Beerdigungskosten, überholende<br />
Kausalität, Sozialversorgung, Anspruchsgrundlage für<br />
entgangene Dienste, insbesondere bei Ehegatten, nicht eheliche<br />
Beziehungen, Kind-Eltern, Eltern-Kind, Kind-Verwandtschaft,<br />
Dauer und Höhe des Anspruches, unterhaltsberechtigter<br />
Personenkreis, gesetzlicher Unterhaltsrückstand,<br />
angemessener Unterhalt, Unterhaltschaden nach Trennung<br />
und Scheidung von Eheleuten, Berechnung des Barunterhaltschadens,<br />
Naturalunterhalt, Haushaltsführungsschaden,<br />
Betreuungsschaden, Vorteilsausgleich, eigenes Einkommen,<br />
Waiseneinkommen, Rechnungsbeispiele für Unterhaltsschaden,<br />
Drittleistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung,<br />
Sozialversorgung, betriebliche Altersvorsorge, Regulierung<br />
des Schadens durch Verhandlungen mit den Unfallbeteiligten,<br />
Steuerrechtliche Aspekte, Kapitalisierung, Verjährung<br />
etc.<br />
Schon aus der reinen Aufzählung dieser wichtigsten<br />
Punkte im Inhaltsverzeichnis ergeben sich eine Unmenge<br />
von Fragen, denen sich jeder Anwalt, der mit Unfalltod<br />
und Schadenersatz zu tun hat, notwendigerweise stellen<br />
muss. Im vorliegenden Werk findet er viele Denkanstöße<br />
und Hinweise, die problemlos auch für das österreichische<br />
Recht herangezogen werden können, um entsprechende Lösungen<br />
zu suchen und zu finden. Ein uneingeschränkt wertvolles<br />
Hilfsmittel bei der Bearbeitung von diffizilen Schadensfällen.<br />
Ivo Greiter<br />
" Zugang zum OGH. Von Georg E. Kodek (Hrsg). Verlag Manz, Wien<br />
2012, 162 Seiten, flexibler Einband, a 34,80.<br />
Das vorliegende Buch enthält die schriftliche<br />
Fassung der bei einem Symposium „Zugang<br />
zum OGH in Zivil- und Strafsachen“ im Oktober<br />
2010 gehaltenen Vorträge. Die Rolle<br />
des Herausgebers hat Georg E. Kodek übernommen,<br />
als Hofrat des OGH und Professor<br />
an der Wirtschaftsuniversität Wien durch<br />
zahlreiche Publikationen und Vorträge ausgewiesen.<br />
Die meisten Beiträge sind auf<br />
dem Stand vom Oktober 2010, wo geboten wurden aber<br />
durchaus spätere Entwicklungen auch berücksichtigt. Auf<br />
personelle Veränderungen an der Spitze des OGH und in<br />
der Geschäftsverteilung wird im Vorwort verwiesen.<br />
Den Auftakt macht Birgit Forgó-Feldner von der Universität<br />
Wien mit einem Beitrag über den OGH und den Zugang<br />
zu seinen Entscheidungen in historischer Perspektive. Die<br />
Schilderung der historischen Wurzeln des OGH und der<br />
Entwicklung der Einrichtungen zur Sicherung einer einheitlichen<br />
Rsp wie auch der Veröffentlichung der Entscheidungen<br />
kann nur als äußerst gelungener Auftakt bezeichnet werden.<br />
Peter B. Rutledge von der University of Georgia folgt mit<br />
90<br />
Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>02</strong>