08.06.2014 Aufrufe

AnwBl_2013-02 43..98 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

AnwBl_2013-02 43..98 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

AnwBl_2013-02 43..98 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rezensionen<br />

Aber auch Herr Dr. Thum muss zugeben, dass sich die Rsp<br />

im Fluss befindet. Es ist also auch in Österreich keineswegs<br />

fix, dass jedem Franchisenehmer und unter allen Bedingungen<br />

im Fall der Vertragsbeendigung ein Ausgleichsanspruch<br />

zusteht.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft versucht werden<br />

wird, wegen der grundsätzlichen Unterschiede der Vertriebsformen<br />

des Handelsvertreters und des Franchisings<br />

die analoge Anwendung des Ausgleichsanspruchs vom<br />

Handelsvertreter auf den Franchisenehmer doch als nicht<br />

zutreffend und sachgerecht anzusehen. Auch für diese Argumentation<br />

finden sich wertvolle Hinweise im vorliegenden<br />

Werk.<br />

Sinnvollerweise rundet der Autor sein Buch mit dem Exkurs<br />

zum zwingenden Charakter des Ausgleichsanspruchs<br />

sowie zu den Möglichkeiten der Rechtswahl und der Gerichtsstandsvereinbarung<br />

bei Franchiseverträgen ab.<br />

Wer also in Österreich Franchiseverträge verfassen und<br />

Franchisegeber oder Franchisenehmer beraten oder vor Gericht<br />

vertreten will, sollte an diesem Buch nicht vorbeigehen.<br />

Benedikt Spiegelfeld<br />

" Unfalltod und Schadensersatz. Unterhaltsschaden und andere<br />

Ansprüche.<br />

Von Jürgen Jahnke. 2. Auflage, Deutscher Anwaltverlag, Bonn<br />

2012, ca 500 Seiten, br, ca a 50,50.<br />

Auch wenn sich diese Veröffentlichung mit<br />

dem deutschen Schadensersatzrecht befasst,<br />

ist sie für jeden österreichischen Anwalt,<br />

der mit Unfällen zu tun hat, eine wertvolle<br />

Fundgrube. Die Bearbeitung von Ansprüchen<br />

nach dem Tode eines Menschen zählt,<br />

wie im Vorwort hingewiesen wird, zu den<br />

schwierigsten Aufgaben der Personenschadenregulierung.<br />

Deshalb ist es in besonderer<br />

Weise wichtig, zumindest die psychische Belastung für die<br />

Angehörigen zu vermindern und die Abwicklung des Schadensfalles<br />

in professionelle Hände zu geben, sodass die<br />

Regulierung in „ruhiges Fahrwasser“ gebracht werden kann.<br />

Wie umfangreich die im Zusammenhang mit einem Unfalltod<br />

entstehenden Probleme sein können, ergibt sich schon<br />

aus dem 14 Seiten langen, detaillierten Inhaltsverzeichnis.<br />

Hier einige Stichworte: mittelbar Geschädigte, Erbschaftskosten,<br />

Pflegetätigkeit, arbeitsrechtliche Nachteile, seelische<br />

Beeinträchtigung, soziale Einbuße, Unternehmer, nicht ersatzfähige<br />

Vermögenseinbußen, anwaltliche Vertretung,<br />

Wiederheirat, Ansprüche der Verletzten – Ansprüche der<br />

Erben, ererbtes Vermögen, Erbengemeinschaft, Halter<br />

und Insasse des eigenen Fahrzeugs, Auseinanderfallen von<br />

Unfall und Tod, Selbstmord, Geschäftsführung ohne<br />

Auftrag, vertragliche Haftungsbeschränkung, Arbeitsunfall,<br />

Mitverantwortung des Getöteten, Schadensminderungspflicht,<br />

Hinterbliebenen-Quotenvorrecht, Angehörigenschmerzensgeld,<br />

Drittleistungen im Todesfall, Beschränkung<br />

des Haftpflichtversicherers gegenüber Drittleistungsträgern,<br />

sachliche und zeitliche Kongruenz,<br />

Quotenvorrecht, Sozialversicherungsträger, Schmerzensgeld,<br />

Ausländer als Unfallopfer, Beerdigungskosten, überholende<br />

Kausalität, Sozialversorgung, Anspruchsgrundlage für<br />

entgangene Dienste, insbesondere bei Ehegatten, nicht eheliche<br />

Beziehungen, Kind-Eltern, Eltern-Kind, Kind-Verwandtschaft,<br />

Dauer und Höhe des Anspruches, unterhaltsberechtigter<br />

Personenkreis, gesetzlicher Unterhaltsrückstand,<br />

angemessener Unterhalt, Unterhaltschaden nach Trennung<br />

und Scheidung von Eheleuten, Berechnung des Barunterhaltschadens,<br />

Naturalunterhalt, Haushaltsführungsschaden,<br />

Betreuungsschaden, Vorteilsausgleich, eigenes Einkommen,<br />

Waiseneinkommen, Rechnungsbeispiele für Unterhaltsschaden,<br />

Drittleistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung,<br />

Sozialversorgung, betriebliche Altersvorsorge, Regulierung<br />

des Schadens durch Verhandlungen mit den Unfallbeteiligten,<br />

Steuerrechtliche Aspekte, Kapitalisierung, Verjährung<br />

etc.<br />

Schon aus der reinen Aufzählung dieser wichtigsten<br />

Punkte im Inhaltsverzeichnis ergeben sich eine Unmenge<br />

von Fragen, denen sich jeder Anwalt, der mit Unfalltod<br />

und Schadenersatz zu tun hat, notwendigerweise stellen<br />

muss. Im vorliegenden Werk findet er viele Denkanstöße<br />

und Hinweise, die problemlos auch für das österreichische<br />

Recht herangezogen werden können, um entsprechende Lösungen<br />

zu suchen und zu finden. Ein uneingeschränkt wertvolles<br />

Hilfsmittel bei der Bearbeitung von diffizilen Schadensfällen.<br />

Ivo Greiter<br />

" Zugang zum OGH. Von Georg E. Kodek (Hrsg). Verlag Manz, Wien<br />

2012, 162 Seiten, flexibler Einband, a 34,80.<br />

Das vorliegende Buch enthält die schriftliche<br />

Fassung der bei einem Symposium „Zugang<br />

zum OGH in Zivil- und Strafsachen“ im Oktober<br />

2010 gehaltenen Vorträge. Die Rolle<br />

des Herausgebers hat Georg E. Kodek übernommen,<br />

als Hofrat des OGH und Professor<br />

an der Wirtschaftsuniversität Wien durch<br />

zahlreiche Publikationen und Vorträge ausgewiesen.<br />

Die meisten Beiträge sind auf<br />

dem Stand vom Oktober 2010, wo geboten wurden aber<br />

durchaus spätere Entwicklungen auch berücksichtigt. Auf<br />

personelle Veränderungen an der Spitze des OGH und in<br />

der Geschäftsverteilung wird im Vorwort verwiesen.<br />

Den Auftakt macht Birgit Forgó-Feldner von der Universität<br />

Wien mit einem Beitrag über den OGH und den Zugang<br />

zu seinen Entscheidungen in historischer Perspektive. Die<br />

Schilderung der historischen Wurzeln des OGH und der<br />

Entwicklung der Einrichtungen zur Sicherung einer einheitlichen<br />

Rsp wie auch der Veröffentlichung der Entscheidungen<br />

kann nur als äußerst gelungener Auftakt bezeichnet werden.<br />

Peter B. Rutledge von der University of Georgia folgt mit<br />

90<br />

Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>02</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!