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AnwBl_2013-02 43..98 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Rezensionen<br />

stellt. Neu in der 2. Auflage ist ein Beitrag über die steuerlichen<br />

Aspekte, die ein deutscher Investor beachten sollte, wenn<br />

er in eine österreichische Immobilie investieren will (Lieber/<br />

Wagner/Shekhovtsova). Wer immer mit Immobilienrecht befasst<br />

ist, wird an diesem Buch nicht vorbeigehen können.<br />

Peter Csoklich<br />

" Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag<br />

von Lissabon. Von Jürgen Schwarze (Hrsg). Beiheft 1/2012,<br />

Europarecht, Verlag Nomos, Baden-Baden 2012, 81 Seiten, br,<br />

a 20,60.<br />

Der vorliegende Band hält die Ergebnisse<br />

fest, welche die Fachgruppe Europarecht<br />

zum Thema „Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof<br />

der EU nach dem Vertrag von Lissabon“<br />

im Rahmen der 33. Tagung für<br />

Rechtsvergleichung im September 2011<br />

erarbeitet hat. Das europäische Gemeinschaftsrecht<br />

wird auch in der täglichen anwaltlichen<br />

Praxis immer wichtiger. Nicht<br />

nur, dass in vielen Bereichen Richtlinien und Verordnungen,<br />

somit europäisches Gemeinschaftsrecht, die inhaltlichen<br />

Vorgaben präsentieren, sondern auch greift die EU teilweise<br />

direkt in die Rechte von Betroffenen ein. Dies betrifft nicht<br />

nur die großen Unternehmen (Stichwort Wettbewerbsrecht),<br />

sondern es kann auch den Mann von der Straße<br />

(Stichwort Konsumentenschutzrecht) betreffen.<br />

Diesbezüglich muss sich der Rechtsanwalt immer die Frage<br />

stellen, welche rechtlichen Schritte, welche rechtlichen Maßnahmen<br />

auf der Ebene Europa möglich und sinnvoll sind, wie<br />

sieht das System aus. Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten<br />

der EU sehr restriktiv sind, oft hängt es<br />

von den nationalen Gerichten ab, ob eine Vorlage an den Gerichtshof<br />

der Europäischen Union erfolgt oder nicht.<br />

Dieses schmale Bändchen gibt einen aktuellen Überblick<br />

über das Rechtsschutzsystem samt all den damit verbundenen<br />

Problemen. Angenehm findet der Rezensent den Stil,<br />

der sehr flüssig und leicht lesbar ist. Als Wochenendlektüre<br />

zur Vertiefung des Verständnisses des Rechtsschutzsystems<br />

ist dieses Werk optimal.<br />

Wolf-Georg Schärf<br />

" Kommentar zum ABGB – Klang Kommentar. 3. Auflage, Band 2,<br />

§§ 1451 – 15<strong>02</strong>. Von Attily Fenyves/Ferdinand Kerschner/Andreas<br />

Vonkilch (Hrsg). Von Karin Gusenleitner-Helm/Peter Vollmaier (Bearb).<br />

Verlag Österreich, Wien 2012, 589 Seiten, geb, a 138,–, Abopreis<br />

a 117,30.<br />

Mitte 2012 erschien ein weiterer – und somit<br />

der neunte – Band der 3. Auflage des berühmten<br />

Klang Kommentars zum ABGB.<br />

Im vorliegenden Band wird das vierte Hauptstück<br />

des dritten Teils des ABGB „Von der<br />

Verjährung und Ersitzung“ bearbeitet.<br />

Zunächst behandelt Vollmaier ausführlich<br />

die Verjährung iSd § 1451 ABGB, und geht<br />

dabei auch auf internationale Bezüge ein.<br />

Gusenleitner-Helm behandelt in weiterer<br />

Folge das umfangreiche Thema der Ersitzung und geht ausführlich<br />

auf die Voraussetzungen der Ersitzung ein.<br />

Im überwiegenden Teil des weiteren Kommentars widmet<br />

sich Vollmaier den unterschiedlichen Verjährungszeiten.<br />

Hervorzuheben ist auch die Kommentierung zur Unterbrechung<br />

der Verjährung, in welcher prozessuale Aspekte der<br />

Unterbrechungswirkung behandelt werden.<br />

Der Kommentar ist – wie dies beim Klang Kommentar generell<br />

der Fall ist – äußerst umfangreich und detailliert. Um<br />

sich im Bereich der Ersitzung und Verjährung zurecht zu<br />

finden, geben die Autoren auf wenigen Seiten vor der eigentlichen<br />

Kommentierung einen Überblick über den Verjährungsbegriff<br />

des ABGB inklusive seiner historischen Entwicklung<br />

und verwandten Einrichtungen wie Verfall, Verwirkung<br />

und Verschweigung.<br />

Wie schon aus den bisher rezensierten Bänden bekannt<br />

und bewährt ist der Aufbau. Nach Abdruck der bearbeiteten<br />

Norm ist ein Literaturverzeichnis angegeben, manchmal,<br />

wenn aufgrund des Umfangs notwendig, ein Inhaltsverzeichnis<br />

und danach die Kommentierung. Fundstellen und Anmerkungen<br />

sind mittels Fußnoten vermerkt.<br />

Am Ende findet sich – wie immer beim Klang Kommentar<br />

– ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.<br />

Jakob Hütthaler<br />

92<br />

Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>02</strong>

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