AnwBl_2013-02 43..98 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Rezensionen<br />
stellt. Neu in der 2. Auflage ist ein Beitrag über die steuerlichen<br />
Aspekte, die ein deutscher Investor beachten sollte, wenn<br />
er in eine österreichische Immobilie investieren will (Lieber/<br />
Wagner/Shekhovtsova). Wer immer mit Immobilienrecht befasst<br />
ist, wird an diesem Buch nicht vorbeigehen können.<br />
Peter Csoklich<br />
" Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag<br />
von Lissabon. Von Jürgen Schwarze (Hrsg). Beiheft 1/2012,<br />
Europarecht, Verlag Nomos, Baden-Baden 2012, 81 Seiten, br,<br />
a 20,60.<br />
Der vorliegende Band hält die Ergebnisse<br />
fest, welche die Fachgruppe Europarecht<br />
zum Thema „Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof<br />
der EU nach dem Vertrag von Lissabon“<br />
im Rahmen der 33. Tagung für<br />
Rechtsvergleichung im September 2011<br />
erarbeitet hat. Das europäische Gemeinschaftsrecht<br />
wird auch in der täglichen anwaltlichen<br />
Praxis immer wichtiger. Nicht<br />
nur, dass in vielen Bereichen Richtlinien und Verordnungen,<br />
somit europäisches Gemeinschaftsrecht, die inhaltlichen<br />
Vorgaben präsentieren, sondern auch greift die EU teilweise<br />
direkt in die Rechte von Betroffenen ein. Dies betrifft nicht<br />
nur die großen Unternehmen (Stichwort Wettbewerbsrecht),<br />
sondern es kann auch den Mann von der Straße<br />
(Stichwort Konsumentenschutzrecht) betreffen.<br />
Diesbezüglich muss sich der Rechtsanwalt immer die Frage<br />
stellen, welche rechtlichen Schritte, welche rechtlichen Maßnahmen<br />
auf der Ebene Europa möglich und sinnvoll sind, wie<br />
sieht das System aus. Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten<br />
der EU sehr restriktiv sind, oft hängt es<br />
von den nationalen Gerichten ab, ob eine Vorlage an den Gerichtshof<br />
der Europäischen Union erfolgt oder nicht.<br />
Dieses schmale Bändchen gibt einen aktuellen Überblick<br />
über das Rechtsschutzsystem samt all den damit verbundenen<br />
Problemen. Angenehm findet der Rezensent den Stil,<br />
der sehr flüssig und leicht lesbar ist. Als Wochenendlektüre<br />
zur Vertiefung des Verständnisses des Rechtsschutzsystems<br />
ist dieses Werk optimal.<br />
Wolf-Georg Schärf<br />
" Kommentar zum ABGB – Klang Kommentar. 3. Auflage, Band 2,<br />
§§ 1451 – 15<strong>02</strong>. Von Attily Fenyves/Ferdinand Kerschner/Andreas<br />
Vonkilch (Hrsg). Von Karin Gusenleitner-Helm/Peter Vollmaier (Bearb).<br />
Verlag Österreich, Wien 2012, 589 Seiten, geb, a 138,–, Abopreis<br />
a 117,30.<br />
Mitte 2012 erschien ein weiterer – und somit<br />
der neunte – Band der 3. Auflage des berühmten<br />
Klang Kommentars zum ABGB.<br />
Im vorliegenden Band wird das vierte Hauptstück<br />
des dritten Teils des ABGB „Von der<br />
Verjährung und Ersitzung“ bearbeitet.<br />
Zunächst behandelt Vollmaier ausführlich<br />
die Verjährung iSd § 1451 ABGB, und geht<br />
dabei auch auf internationale Bezüge ein.<br />
Gusenleitner-Helm behandelt in weiterer<br />
Folge das umfangreiche Thema der Ersitzung und geht ausführlich<br />
auf die Voraussetzungen der Ersitzung ein.<br />
Im überwiegenden Teil des weiteren Kommentars widmet<br />
sich Vollmaier den unterschiedlichen Verjährungszeiten.<br />
Hervorzuheben ist auch die Kommentierung zur Unterbrechung<br />
der Verjährung, in welcher prozessuale Aspekte der<br />
Unterbrechungswirkung behandelt werden.<br />
Der Kommentar ist – wie dies beim Klang Kommentar generell<br />
der Fall ist – äußerst umfangreich und detailliert. Um<br />
sich im Bereich der Ersitzung und Verjährung zurecht zu<br />
finden, geben die Autoren auf wenigen Seiten vor der eigentlichen<br />
Kommentierung einen Überblick über den Verjährungsbegriff<br />
des ABGB inklusive seiner historischen Entwicklung<br />
und verwandten Einrichtungen wie Verfall, Verwirkung<br />
und Verschweigung.<br />
Wie schon aus den bisher rezensierten Bänden bekannt<br />
und bewährt ist der Aufbau. Nach Abdruck der bearbeiteten<br />
Norm ist ein Literaturverzeichnis angegeben, manchmal,<br />
wenn aufgrund des Umfangs notwendig, ein Inhaltsverzeichnis<br />
und danach die Kommentierung. Fundstellen und Anmerkungen<br />
sind mittels Fußnoten vermerkt.<br />
Am Ende findet sich – wie immer beim Klang Kommentar<br />
– ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.<br />
Jakob Hütthaler<br />
92<br />
Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>02</strong>