Lebenswelt â Arbeitswelt - Sozial-Holding der Stadt ...
Lebenswelt â Arbeitswelt - Sozial-Holding der Stadt ...
Lebenswelt â Arbeitswelt - Sozial-Holding der Stadt ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Mitarbeiter sollten im Sinne des Datenschutzes<br />
beson<strong>der</strong>s darauf achten, dass<br />
keine Passwörter weitergegeben werden,<br />
vertrauliche Akten nicht offen liegen bleiben<br />
und Schränke mit vertraulichen Dokumenten<br />
verschlossen sind.<br />
Jedes Unternehmen, das personenbezogene<br />
Daten speichert, verarbeitet o<strong>der</strong><br />
übermittelt, muss einen zuverlässigen<br />
Schutz <strong>der</strong> Daten sicherstellen.Abhängig<br />
von <strong>der</strong> konkreten Situation sind deshalb<br />
Maßnahmen für einen korrekten Datenschutz<br />
notwendig (z. B. beim Einsatz von<br />
PC-Systemen):<br />
– Sicherstellung, dass die Systeme nur<br />
von den berechtigten Mitarbeitern benutzt<br />
werden können (Passwörter).<br />
– Sicherstellung, dass die berechtigten<br />
Mitarbeiter nur mit Daten arbeiten<br />
können, für die sie eine Berechtigung<br />
haben (Benutzerverwaltung).<br />
Erlaubt ist zunächst je<strong>der</strong> Umgang mit<br />
personenbezogenen Daten, <strong>der</strong> zur Erfüllung<br />
gesetzlicher Verpflichtungen, z. B. zur<br />
Erfüllung <strong>der</strong> Meldepflichten des Arbeitgebers<br />
(Finanzamt, Krankenkassen etc.),<br />
dient. Ein weiterer Aspekt ist <strong>der</strong> Umgang<br />
mit Daten im Rahmen <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
eines Vertragsverhältnisses mit dem<br />
Betroffenen, z. B. zwischen einer Bank<br />
und einem Kunden.<br />
Der Rahmen für den Datenschutz ist, wie<br />
bereits erwähnt, durch das Bundesdatenschutzgesetz<br />
vorgegeben. Darüber hinaus<br />
regeln eine Reihe von Spezialvorschriften<br />
den Umgang mit personenbezogenen Daten<br />
in beson<strong>der</strong>en Bereichen, z. B. im <strong>Sozial</strong>-,Arbeits-,<br />
Steuer- und Telekommunikationsrecht.<br />
Zur Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong><br />
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
haben Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten<br />
zu bestellen. Er hat<br />
insbeson<strong>der</strong>e die ordnungsgemäße Anwendung<br />
<strong>der</strong> Datenverarbeitungsprogramme,<br />
mit <strong>der</strong>en Hilfe personenbezogene<br />
Daten verarbeitet werden, zu überwachen<br />
und berät bei <strong>der</strong> Auswahl von<br />
Software in Bezug auf die Vorschriften<br />
des Datenschutzgesetzes.<br />
Mario Cox,<br />
Abteilungsleiter Finanzwesen<br />
und Datenschutzbeauftragter<br />
EFQM-Kriterium:<br />
Politik<br />
und<br />
Strategie<br />
33