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Lebenswelt – Arbeitswelt - Sozial-Holding der Stadt ...

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Mitarbeiter sollten im Sinne des Datenschutzes<br />

beson<strong>der</strong>s darauf achten, dass<br />

keine Passwörter weitergegeben werden,<br />

vertrauliche Akten nicht offen liegen bleiben<br />

und Schränke mit vertraulichen Dokumenten<br />

verschlossen sind.<br />

Jedes Unternehmen, das personenbezogene<br />

Daten speichert, verarbeitet o<strong>der</strong><br />

übermittelt, muss einen zuverlässigen<br />

Schutz <strong>der</strong> Daten sicherstellen.Abhängig<br />

von <strong>der</strong> konkreten Situation sind deshalb<br />

Maßnahmen für einen korrekten Datenschutz<br />

notwendig (z. B. beim Einsatz von<br />

PC-Systemen):<br />

– Sicherstellung, dass die Systeme nur<br />

von den berechtigten Mitarbeitern benutzt<br />

werden können (Passwörter).<br />

– Sicherstellung, dass die berechtigten<br />

Mitarbeiter nur mit Daten arbeiten<br />

können, für die sie eine Berechtigung<br />

haben (Benutzerverwaltung).<br />

Erlaubt ist zunächst je<strong>der</strong> Umgang mit<br />

personenbezogenen Daten, <strong>der</strong> zur Erfüllung<br />

gesetzlicher Verpflichtungen, z. B. zur<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Meldepflichten des Arbeitgebers<br />

(Finanzamt, Krankenkassen etc.),<br />

dient. Ein weiterer Aspekt ist <strong>der</strong> Umgang<br />

mit Daten im Rahmen <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

eines Vertragsverhältnisses mit dem<br />

Betroffenen, z. B. zwischen einer Bank<br />

und einem Kunden.<br />

Der Rahmen für den Datenschutz ist, wie<br />

bereits erwähnt, durch das Bundesdatenschutzgesetz<br />

vorgegeben. Darüber hinaus<br />

regeln eine Reihe von Spezialvorschriften<br />

den Umgang mit personenbezogenen Daten<br />

in beson<strong>der</strong>en Bereichen, z. B. im <strong>Sozial</strong>-,Arbeits-,<br />

Steuer- und Telekommunikationsrecht.<br />

Zur Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong><br />

Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

haben Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten<br />

zu bestellen. Er hat<br />

insbeson<strong>der</strong>e die ordnungsgemäße Anwendung<br />

<strong>der</strong> Datenverarbeitungsprogramme,<br />

mit <strong>der</strong>en Hilfe personenbezogene<br />

Daten verarbeitet werden, zu überwachen<br />

und berät bei <strong>der</strong> Auswahl von<br />

Software in Bezug auf die Vorschriften<br />

des Datenschutzgesetzes.<br />

Mario Cox,<br />

Abteilungsleiter Finanzwesen<br />

und Datenschutzbeauftragter<br />

EFQM-Kriterium:<br />

Politik<br />

und<br />

Strategie<br />

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