Den Geschäftsbericht 2008 als PDF herunterladen. - Stadtwerke ...
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50 Lagebericht<br />
Zum 31.12.<strong>2008</strong> haben die <strong>Stadtwerke</strong> Münster gemeinsam mit der <strong>Stadtwerke</strong><br />
Osna brück AG die smartOPTIMO GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück gegründet. Am<br />
Stammkapital der smartOPTIMO Verwaltung GmbH in Höhe von 25 T€ halten die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> Münster und <strong>Stadtwerke</strong> Osnabrück je 12.500 €. Am Kommanditkapital in<br />
Höhe von 400 T€ halten beide <strong>Stadtwerke</strong> <strong>als</strong> beschränkt haftende Gesellschafter<br />
(Kommanditisten) jeweils eine Einlage von 200 T€. Ziel der Gesellschaft ist, im zukünftig<br />
deregulierten Bereich des Mess- und Zählerwesens die sich aus der Marktöffnung ergebenden<br />
Chancen gemeinsam und effizient zu nutzen. Ziel der Aktivitäten ist ebenfalls,<br />
die Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie der kommunalen Gesellschafter durch<br />
Einsatz von intelligenten Zählern zu unterstützen sowie durch Einsatz neuester Technik<br />
beim Kunden die Möglichkeit zur Energieeinsparung zu fördern.<br />
Beide <strong>Stadtwerke</strong> übertragen ihre Betriebsbereiche „Zähler- und Messwesen“ im Wege<br />
eines Teilbetriebsüberganges auf die smartOPTIMO GmbH & Co. KG rückwirkend<br />
zum 01.01.2009 zu Buchwerten der Bilanz zum 31.12.<strong>2008</strong>. Das operative Geschäft der<br />
Gesellschaft soll zum 01.07.2009 aufgenommen werden. Betriebsvereinbarungen zum<br />
Betriebsübergang wurden im Dezember <strong>2008</strong> abgeschlossen.<br />
Die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der übrigen Beteiligungsgesellschaften stellten<br />
sich für das Jahr <strong>2008</strong> differenziert, aber insgesamt nicht befriedigend dar.<br />
Wesentlichen Einfluss auf das Beteiligungsergebnis der <strong>Stadtwerke</strong> Münster hatte die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> Münster Netzgesellschaft mbH. Zur Sicherstellung einer hohen Versorgungssicherheit<br />
und -qualität hat die Netzgesellschaft umfangreiche Vorsorgemaßnahmen<br />
zur vorbeugenden Instandhaltung der Energie- und Wassernetze durchgeführt.<br />
Gleichzeitig wurden durch die Regulierungsbehörden die Netzentgelte abgesenkt.<br />
Nach Beschluss des Bundesgerichtshofes sind die Kalkulationsvorgaben der Stromnetzentgeltverordnung<br />
materiell schon ab dem 29.10.2005 bis zur tatsächlichen<br />
Genehmigung ab dem 01.02.2007 anzuwenden. Für die Gasnetzentgeltverordnung gilt<br />
Entsprechendes für den Zeitraum vom 29.01.2006 bis zum 31.08.2007. Auf der Basis<br />
dieses Urteils hat die Bundesnetzagentur beschlossen, die Netzbetreiber zu verpflichten,<br />
ihre Erlösobergrenzen beginnend ab dem 01.01.2010 im Verlauf der Regulierungsperiode<br />
um die Mehrerlöse einschließlich einer angemessenen Verzinsung zu reduzieren.<br />
Gleiches gilt für den Gasbereich nach Beschluss der Landesregierungsbehörde.<br />
Die Netzgesellschaft hat aufgrund dieser Beschlusslage angemessene Rückstellungen<br />
gebildet. Das Ergebnis dieser Gesellschaft liegt mit einem Verlust von rd. 6,5 Mio. €<br />
deutlich über dem Ergebnis des Vorjahres, dieses war allerdings durch aperiodische<br />
Aufwendungen belastet.