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200 Aus <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r BRAK BRAK-Mitt. 5/2010<br />

Gerichtliche Überprüfung <strong>de</strong>r Entscheidungen <strong>de</strong>s<br />

Prüfungsamtes<br />

Gegen Prüfungsentscheidungen und sonstige Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Prüfungsamtes kann im Anschluss an ein erfolgloses Wi<strong>de</strong>rspruchsverfahren<br />

Klage beim Kammergericht erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 111 Abs. 1<br />

BNotO, danach ist das Oberlan<strong>de</strong>sgericht zur Entscheidung im<br />

ersten Rechtszug über Streitigkeiten in verwaltungsrechtlichen<br />

Notarsachen berufen. Die örtliche Zuständigkeit <strong>de</strong>s Kammergerichts<br />

folgt aus § 111a BNotO, <strong>de</strong>nn das Prüfungsamt hat seinen<br />

Sitz in <strong>de</strong>ssen Bezirk. Die Klagen sind gemäß § 111c<br />

Abs. 1 Satz 2 BNotO gegen <strong>de</strong>n Leiter <strong>de</strong>s Prüfungsamtes zu<br />

richten.<br />

Die Urteile <strong>de</strong>s Notarsenats <strong>de</strong>s Kammergerichts können nach<br />

Maßgabe von § 111d BNotO mit <strong>de</strong>r Berufung zum Bun<strong>de</strong>sgerichtshof<br />

angefochten wer<strong>de</strong>n, wenn dieses Rechtsmittel vom<br />

Kammergericht o<strong>de</strong>r vom Bun<strong>de</strong>sgerichtshof zugelassen wird.<br />

Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung<br />

Die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung obliegt <strong>de</strong>m bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />

errichteten Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung.<br />

Das Prüfungsamt arbeitet inhaltlich selbstständig, ist<br />

aber organisatorisch <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer zugeordnet.<br />

Die Leitung <strong>de</strong>s Prüfungsamtes sorgt für <strong>de</strong>ssen ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsbetrieb einschließlich <strong>de</strong>r Organisation <strong>de</strong>r Prüfungen<br />

und vertritt das Amt gerichtlich und außergerichtlich.<br />

Der Leiter <strong>de</strong>s Prüfungsamts und sein ständiger Vertreter müssen<br />

die Befähigung zum Richteramt haben. Daneben sieht das<br />

Gesetz mit <strong>de</strong>r Aufgabenkommission und <strong>de</strong>m Verwaltungsrat<br />

zwei weitere nicht ständig tagen<strong>de</strong> Organe <strong>de</strong>s Prüfungsamtes<br />

vor.<br />

Die Aufgabenkommission bei <strong>de</strong>m Prüfungsamt bestimmt die<br />

Aufgaben für die schriftliche Prüfung, entschei<strong>de</strong>t über die zugelassenen<br />

Hilfsmittel und erarbeitet Vorschläge für die mündliche<br />

Prüfung. Ihr gehören bis zu 10 Mitglie<strong>de</strong>r an, davon 6<br />

Notare. Zurzeit sind vier Anwaltsnotare, drei hauptberufliche<br />

Notare, eine Hochschullehrerin sowie zwei Angehörige <strong>de</strong>r<br />

Justiz, die Erfahrungen aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Dienstaufsicht über<br />

Notare und prüfungsrechtliche Erkenntnisse einbringen, in die<br />

Aufgabenkommission berufen.<br />

Die Fachaufsicht über die Leitung <strong>de</strong>s Prüfungsamtes und die<br />

Aufgabenkommission übt ausschließlich <strong>de</strong>r Verwaltungsrat bei<br />

<strong>de</strong>m Prüfungsamt aus. Ihm gehören ein Vertreter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />

<strong>de</strong>r Justiz, ein von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer entsandtes<br />

Mitglied, zurzeit ein Rechtsanwalt und Notar a.D., sowie<br />

drei einvernehmlich von <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sjustizverwaltungen, in<br />

<strong>de</strong>ren Bereich Anwaltsnotare bestellt wer<strong>de</strong>n, benannte Mitglie<strong>de</strong>r<br />

an. Präsidium, Geschäftsführung und Vertreterversammlung<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer sind gegenüber <strong>de</strong>m Prüfungsamt<br />

nicht weisungsbefugt.<br />

Prüfungstermine und Mel<strong>de</strong>formulare im Internet<br />

Aktuelle Informationen nicht nur zu <strong>de</strong>n Prüfungsterminen sowie<br />

Mel<strong>de</strong>formulare zum Download stehen auf <strong>de</strong>r Internetseite<br />

<strong>de</strong>s Prüfungsamtes zur Verfügung: www.pruefungsamt-bnotk.<strong>de</strong>.<br />

Aus <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r BRAK<br />

Stellungnahmen<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Stellungnahmen <strong>de</strong>r BRAK können im<br />

Internet unter www.<strong>brak</strong>.<strong>de</strong>/ „Stellungnahmen“ abgerufen wer<strong>de</strong>n:<br />

September 2010<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 23)<br />

zum Diskussionspapier <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Wirtschaft<br />

und Technologie „Rechtsschutz unterhalb <strong>de</strong>s EU-<br />

Schwellenwertes“<br />

August 2010<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 22) zu<br />

<strong>de</strong>m Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern<br />

für internationale Han<strong>de</strong>lssachen (KfiHG)<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 21)<br />

Stellungnahme zur Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> wegen Versagung<br />

von Beratungshilfe – 1 BvR 787/10<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 20) zu<br />

<strong>de</strong>m Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

Dienstleistungsrichtlinie in <strong>de</strong>r Justiz<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 19) zu<br />

<strong>de</strong>m Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung <strong>de</strong>s Erfolgsbezugs<br />

im Gerichtsvollzieherkostenrecht <strong>de</strong>s Justizministeriums<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

Juli 2010<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 18)<br />

zum Vorschlag für eine Richtlinie <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments<br />

und <strong>de</strong>s Rates über Rechte <strong>de</strong>r Verbraucher, KOM<br />

(2008) 614 endgültig<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 17) zu<br />

<strong>de</strong>m Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-<br />

Diensten und zur Än<strong>de</strong>rung weiterer Vorschriften – De-Mail-<br />

Gesetz<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 16) –<br />

Thesen zur Praxis <strong>de</strong>r Verteidigerbestellung nach §§ 140<br />

Abs. 1 Ziff. 4, 141 Abs. 3 Satz 4 StPO i.d.F. <strong>de</strong>s Gesetzes zur<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Untersuchungshaftrechts vom 29.7.2009 1<br />

– Stellungnahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer (Nr. 15)<br />

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung <strong>de</strong>s Schutzes von<br />

Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht<br />

1 Die Thesen zur Praxis <strong>de</strong>r Verteidigerbestellung sind nachfolgend<br />

abgedruckt.

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