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Informationen und Handlungshilfen zum grenzüberschreitenden ...

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Die Betriebsvereinbarung sollte immer wieder an die neuen Releases der Daten -<br />

verarbeitungs-Software angepasst werden (Aktualität). Jede neue Software enthält neue<br />

Fehler. Das Programm muss daher vor dem Einsatz ausreichend geprüft werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

für eine gute BV<br />

Aktualität<br />

Allerdings nützt es wenig, wenn Betriebsvereinbarungen die zwischen Betriebsräten<br />

<strong>und</strong> Geschäftsführung abgeschlossen wurden, zwar auf dem neuesten Stand sind, die<br />

handelnden Personen, sprich die MitarbeiterInnen aber nicht. Viele Fehler entstehen aus<br />

Unkenntnis oder mangelndem Problembewusstsein <strong>und</strong> nicht aus böser Absicht. Eine<br />

Schulung der MitarbeiterInnen zu den jeweils aktuellen Datenschutzvorkehrungen<br />

<strong>und</strong> policies ist daher notwendig.<br />

Wissenstransfer<br />

Die Betriebsvereinbarung muss eindeutige Regelungen dazu enthalten, was mit den<br />

Mitarbeiter Innendaten passiert, sollte jemand aus dem Betrieb aussteigen. Wann<br />

werden die Daten gelöscht? Wie werden sie entsorgt? Jede Art von Daten, die irgendwann<br />

einmal gespeichert wurde, sollte auch irgendwann einmal wieder gelöscht werden.<br />

Daten, die falsch sind, <strong>und</strong> Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen (§ 27<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> § 28 DSG). Klar ist, dass Stammdaten sowie Daten, die aus gesetzlichen<br />

Verpflichtungen heraus gespeichert werden müssen, so lange verwendet werden, solange<br />

der/die MitarbeiterIn im Unternehmen ist - vorausgesetzt sie sind richtig. Wie lange aber<br />

werden die Unterlagen des Bewerbungsgespräches aufbewahrt? Wie lange werden die<br />

Daten aus den MitarbeiterInnen-Gesprächen gespeichert? Bis <strong>zum</strong> Austritt der Mit -<br />

arbeiterIn aus dem Unternehmen - oder sogar darüber hinaus? Ein Jahr? Fünf Jahre?<br />

Dazu muss es verbindliche Vereinbarungen geben.<br />

Löschungsvereinbarungen<br />

Betriebsvereinbarungen sehen häufig vor, dass im Notfall/Krisenfall besondere<br />

Bestimmungen <strong>zum</strong> Tragen kommen. Diese Sonderbestimmungen unterwandern in der<br />

Regel den individuellen Datenschutz stärker, als die Bestimmungen für den Normalfall.<br />

Der Betriebsrat muss darauf achten, dass die „Krisensituation“ ausreichend definiert ist,<br />

sonst liegt die Definition bei der Geschäftsführung <strong>und</strong> die laxen Regelungen, die für<br />

„Krisen“ geschaffen wurden, können dann auch für alltägliche Situationen missbraucht<br />

werden. Notfallchecklisten für jedeN MitarbeiterIn geben klare Verhaltensregeln vor<br />

<strong>und</strong> helfen somit bei der Schadensbegrenzung. Was ist im Falle des Falles konkret zu tun?<br />

Wie sollen sich die MitarbeiterInnen verhalten, wenn die Geschäftsführung einen Notfall<br />

ausruft? Dürfen dann weiterhin E-Mails verschickt werden? An wen wende ich mich,<br />

wenn meine Daten in die falschen Hände geraten sind?<br />

Krisenszenarien<br />

Klare AnsprechpartnerInnen innerhalb des Konzerns helfen, die Datenschutzbelange<br />

besser durchsetzen <strong>und</strong> koordinieren zu können. Die Zuständigkeiten der handelnden<br />

Personen müssen dabei klar festgelegt sein. Je nach betroffenen Gruppen (z.B. K<strong>und</strong>Innen,<br />

MitarbeiterInnen) können das auch unterschiedliche Personen sein. Jedenfalls sollte die<br />

verantwortliche Stelle einfach zu finden <strong>und</strong> im Betrieb bekannt sein.<br />

klare Verantwortlichkeiten<br />

Beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung muss der/die Betriebsrat/-rätin immer auf<br />

die Spezifika des Unternehmens eingehen. Die Vereinbarung sollte nicht zu einer<br />

„Abschreibübung“ werden, sonst gehen Datentransfers an dem/der ungeschulten<br />

Betriebsrat/-rätin vorbei. Selbstständiges Handeln ist gefragt <strong>und</strong> gerade bei diesem<br />

komplexen Thema äußerst schwierig. Die GPA-djp Abteilung Arbeit & Technik, sowie<br />

die Rechtsabteilung (Kompetenzzentrum Datenschutz) unterstützt die Prozesse zu Betriebsvereinbarungen<br />

im Bereich Datenschutz gerne.<br />

angepasst ans<br />

Unternehmen<br />

Damit die Betriebsvereinbarung auch gelesen wird, damit die Belegschaft über ihre<br />

Rechte Bescheid weiß, ist es generell notwendig, dass sie nicht zu lang ist <strong>und</strong> in einer<br />

verständlichen Sprache abgefasst wird.<br />

Transparenz<br />

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