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Informationen und Handlungshilfen zum grenzüberschreitenden ...

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Angebot der OECD<br />

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit <strong>und</strong> Entwicklung (OECD) hat ein<br />

Instrument entwickelt, das automatisch derartige Selbstverpflichtungserklärungen kreiert,<br />

den „OECD-Privacy Policy Generator“ (Link dazu findet sich im Anhang). Damit<br />

können Anbieter im Internet - angepasst an ihre Webpages - eigene Statements kreieren.<br />

ACHTUNG: dieses automatische Instrument garantiert nicht, dass damit auch den<br />

nationalen Datenschutzregelungen entsprochen wird! Es gewährleistet auch nicht, dass<br />

diese „Statements aus der Retorte“ dann auch wirklich eingehalten werden.<br />

8.5 DatenschutzbeauftragteR (DSB)<br />

internationale Rechtslage<br />

Ausbildung der DSB<br />

Aufgaben der DSB<br />

Im Unterschied beispielsweise <strong>zum</strong> deutschen 6 , französischen, tschechischen, ungarischen<br />

oder slowakischen Datenschutzgesetz kennt das österreichische Recht keine Verpflichtung<br />

zur Ernennung oder Einstellung von Datenschutzbeauftragten (DSB). In einigen EU-<br />

Ländern sind die Voraussetzungen für die Bestellung <strong>zum</strong>/zur Datenschutz -<br />

beauftragten umfangreich gestaltet (z.B. Tschechische Republik, Slowakei). Die<br />

KandidatInnen müssen ein Universitätsstudium absolviert haben, langjährige Berufs -<br />

erfahrung im Fachgebiet vorweisen <strong>und</strong> unabhängig von politischen Parteien sein.<br />

Sowohl in punkto Ausbildung als auch in punkto Unabhängigkeit haben die meisten<br />

westlichen EU-Staaten hier Nachholbedarf.<br />

Nachdem das österreichische Gesetz keine DSB vorsieht, kennt es auch keine<br />

Ausbildungs gr<strong>und</strong>sätze für DSB. Folglich ist die innerbetriebliche Ausbildungspraxis<br />

höchst unterschiedlich. In einigen wenigen Betrieben sind Datenschutzbeauftragte<br />

etabliert. Die DSB haben Seminare von einem halben Tag bis zu einer Woche absolviert,<br />

um auf ihre Tätigkeit vorbereitet zu werden. Das ist eine höchst heterogene <strong>und</strong> unzureichende<br />

Gr<strong>und</strong>lage für so eine komplexe Materie.<br />

Außerdem ist das Aufgabengebiet der DSB meist stärker auf K<strong>und</strong>Innendaten fokussiert<br />

als auf MitarbeiterInnendaten. Es ergibt sich von selbst, dass diese Vorgehensweise<br />

problematisch ist <strong>und</strong> die Interessen der ArbeitnehmerInnen nicht wirklich geschützt sind.<br />

(Welche Rechte <strong>und</strong> welches Tätigkeitsprofil die GPA-djp für Datenschutzbeauftragte<br />

fordert, ist in Kapitel 10 dargestellt.)<br />

8.6 Sicherheitsmanagement<br />

rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

Datenschutzrechtliche Sicherheitsbestimmungen sind im § 14 des DSG festgelegt. Der<br />

Gesetzgeber verlangt, dass die Sicherheitsmaßnahmen im wesentlichen drei Kriterien<br />

entsprechen. Sie müssen:<br />

1. Angepasst an den Stand der Technik,<br />

2. wirtschaftlich vertretbar sein <strong>und</strong><br />

3. ein angemessenes Schutzniveau erreichen.<br />

Der „Stand der Technik“ ist gerade in der sich rasch wandelnden IKT-Branche schwierig<br />

auszulegen. Der Ausdruck „wirtschaftlich vertretbar“ wird seitens der Geschäftsführung<br />

gerne gleich gesetzt mit „darf nichts kosten“. Das kann allerdings nicht argumentiert werden<br />

- es muss sehr wohl ein Budget für Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung gestellt<br />

werden. Was fehlt, sind Verhaltensvorgaben sowie technische <strong>und</strong> organisatorische Standards<br />

<strong>zum</strong> Datenschutz. Die Gesetzesbestimmungen zur Datensicherheit also nicht ausreichend.<br />

7<br />

6<br />

In Deutschland ist der Datenschutzbeauftragte stark föderalistisch organisiert. Das bedeutet,<br />

dass jedes Land eine eigene Gesetzgebung <strong>und</strong> eine eigene Behörde <strong>zum</strong> Datenschutz hat. Die<br />

einzelnen Länder praktizieren daher unterschiedlich fortschrittliche Methoden im Datenschutz.<br />

Schleswig-Holstein beispielsweise gilt als sehr modern.<br />

7<br />

Im Gegensatz zu Österreich hat Deutschland beispielsweise ein konkretes Gütezeichen zur IT-<br />

Sicherheit.<br />

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