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Informationen und Handlungshilfen zum grenzüberschreitenden ...

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In Abteilungen mit wenigen MitarbeiterInnen ist es nicht weiter schwierig, die „anonymen“<br />

Angaben zu einzelnen Personen zurückzuverfolgen. Geschlecht, Dauer der Betriebs -<br />

zugehörigkeit <strong>und</strong> hierarchische Zuordnung werden angegeben - <strong>und</strong> schon kann aus -<br />

gewertet werden, wie ihr höchst persönlicher Ges<strong>und</strong>heitszustand aussieht.<br />

Die Folgen werden nicht sofort direkt ersichtlich sein, aber vielleicht kommt jemand auf die<br />

Idee, ihre Fehlzeiten genauer unter die Lupe zu nehmen <strong>und</strong> sie als „Risiko“ zu beurteilen.<br />

Beispiel aus der Praxis<br />

Ein global agierendes Versicherungsunternehmen hat seine Unternehmensstruktur in<br />

eine so genannte „Matrixstruktur“ geändert. Das heißt, dass die Leitungsfunktionen<br />

global vernetzt sind <strong>und</strong> immer weniger Entscheidungen auf nationaler Ebene gefällt<br />

werden können.<br />

Um festzustellen, wie es den in dieser neuen Matrix arbeitenden MitarbeiterInnen<br />

persönlich geht, wurde eine anonymisierte Onlinebefragung eingeleitet, auch "Quick<br />

Pool" genannt. Der globale Personalchef hatte diese Idee, weil er sehen wollte, wie<br />

sich vor allem die EuropäerInnen in dieser Organisationsform fühlen. Es wurde allerdings<br />

weder auf europäische Vorschriften noch auf lokale Gesetze (DSG, ArbVG)<br />

Rücksicht genommen. Die Betriebsräte wurden nicht informiert. Nicht einmal der österreichische<br />

Personalchef wusste davon!<br />

Die MitarbeiterInnen kamen am Montag in der Früh in die Arbeit, klickten ein harmloses<br />

Mail an <strong>und</strong> haben die Befragung - bis auf einige wenige - ausgefüllt. Da das<br />

österreichische Legal Departement nur aus einer Person bestand <strong>und</strong> dies auch ein<br />

Jurist war, kamen ihm Bedenken, ob dies rechtens sei. Hintergr<strong>und</strong> war, vor allem,<br />

dass die meisten der abgefragten Abteilungen in Österreich so klein waren, lediglich<br />

aus 1-2 MitarbeiterInnen bestanden, sodass sofort eine persönliche Auswertung<br />

gemacht hätte werden können. Damit wäre es zu mehrfachen Verstößen gegen das<br />

ArbVG, das DSG <strong>und</strong> gegen interne Betriebsvereinbarungen gekommen. Er wandte<br />

sich an den Betriebsrat <strong>und</strong> dieser sandte umgehend ein Mail an den globalen Head<br />

of HR, erinnerte an die Compliance-Verpflichtungen des Unternehmens <strong>und</strong> drohte<br />

mit einem Antrag auf "Einstweilige Verfügung" bei Gericht zur Einstellung dieser<br />

anonymen Befragung. Die österreichischen. BetriebsrätInnen konnten durch schnelles<br />

Reagieren, die Deutschen <strong>und</strong> Schweizer KollegInnen, dazu bewegen, die Quick-<br />

Pool-Befragungen <strong>zum</strong>indest in diesen Ländern einzustellen.<br />

Anmerkung: Die nicht so "zimperlichen" KollegInnen in England <strong>und</strong> Irland haben<br />

die Befragung brav ausgefüllt. Das Ergebnis war, dass die MitarbeiterInnen sich durch<br />

die Arbeit in der MATRIX persönlich frustriert gefühlt haben <strong>und</strong> Entscheidungen <strong>und</strong><br />

ihre Strukturen nicht verstanden wurden. Es hat sich später heraus gestellt, dass<br />

angestrebt war, global monatliche Befragungen durchzuführen. Mittlerweile werden<br />

diese auch in den nicht "zimperlichen" Ländern immer seltener, weil die befragten MitarbeiterInnen<br />

keinen Sinn darin sehen, ständig wiederkehrend, ähnliche Fragen an<br />

einen unbekannten, irgendwo in den USA sitzenden Personalchef zu beantworten<br />

<strong>und</strong> Zeit haben sie dafür wohl auch keine mehr.<br />

Sensibilisierte MitarbeiterInnen können den Betriebsrat/-rätin darauf aufmerksam machen,<br />

wenn unqualifizierte Umfragen/Tests u.a. Datenerfassungen im Betrieb gemacht werden.<br />

Handlungsmöglichkeiten<br />

Der/die Einzelne sollte sich dabei folgende Fragen stellen:<br />

➜ Weiß der Betriebsrat von der Umfrage? Wenn nicht, dann sollte das rasch passieren.<br />

➜ Sind die Daten tatsächlich anonym? Wenn nicht, ist das schleunigst von dem/der<br />

Betriebsrat/rätin zu veranlassen.<br />

➜ Fragen Sie in der Geschäftsführung/der Personalabteilung, wozu die Umfrage dienen<br />

soll.<br />

➜ Geben Sie keine Antworten, die Rückschlüsse auf ihre Person zulassen.<br />

➜ Tritt so etwas häufiger auf, regen Sie beim Betriebsrat eine Betriebsversammlung an,<br />

um die Belegschaft für diese „Datenschnüffelei“ zu sensibilisieren.<br />

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