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Informationen und Handlungshilfen zum grenzüberschreitenden ...

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nationale Unterschiede<br />

in der Rechtslage<br />

andere Konzern -<br />

betriebsrätInnen<br />

als Verbündete<br />

In einigen Ländern sind Konzernbetriebsvereinbarungen in der nationalen Gesetzgebung<br />

nicht vorgesehen. Der Europäische Betriebsrat muss sich daher je nach Länderspezifika<br />

eine geeignete Vorgangsweise überlegen. In Frankreich beispielsweise hat der oben<br />

erwähnte Pharmakonzern einen privatrechtlichen Vertrag mit der nationalen Konzern -<br />

leitung, der sicherstellt, dass persönliche Daten nicht <strong>zum</strong> Nachteil der Belegschaft<br />

verwendet werden.<br />

Auf länderübergreifender Ebene geht es vor allem darum, sich BündnispartnerInnen zu<br />

suchen. Wie genau die Datenschutzvereinbarungen aussehen, ist nationaler Gesetz -<br />

gebung unterworfen, aber dass Konzernweite Vereinbarungen mit ähnlichem Inhalt<br />

bestehen, stärkt die Belegschaft <strong>und</strong> schützt ihre Daten. So können sie nicht gegen -<br />

einander ausgespielt werden.<br />

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