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Informationen und Handlungshilfen zum grenzüberschreitenden ...

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11)Schlusswort<br />

Beim Schutz von MitarbeiterInnen-Daten vor unerwünschtem Zugriff spielen mehrere<br />

Faktoren eine wesentliche Rolle. Es müssen rechtliche, technische <strong>und</strong><br />

organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um in einem optimalen, auf die<br />

jeweilige Situation abgestimmten Zusammenspiel den Schutz der MitarbeiterInnen vor<br />

missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten zu gewährleisten.<br />

Dazu ist eine Zusammenarbeit von Betriebsrat, Beschäftigten <strong>und</strong> Geschäftsführung<br />

notwendig. Der Betriebsrat hat dabei die Schlüsselfunktion. Ihm werden die Systeme zur<br />

Datenanwendung von der Geschäftsführung vorgestellt, bei ihm laufen die <strong>Informationen</strong><br />

zusammen, an ihn wenden sich sensibilisierte MitarbeiterInnen mit ihren Bedenken, er holt<br />

sich Unterstützung bei der Gewerkschaft zu diesem komplexen Thema. Die Gewerkschaft<br />

leistet Beratungsarbeit. Die MitarbeiterInnen machen auf Missstände aufmerksam <strong>und</strong><br />

geben Rückendeckung. Vielleicht kann man manchmal die Geschäftsführung mit ins Boot<br />

holen um gegen den Konzernstrom zu rudern. Aber auf die Füße stellen müssen sich die<br />

BetriebsrätInnen selbst. Je größer das Netzwerk an Verbündeten ist das sie dabei hinter<br />

sich haben (z.B. System- AdministratorInnen, Euro-BetriebsrätInnen, Gewerkschaft, etc.)<br />

desto mehr Aussicht auf Erfolg haben sie.<br />

Generell gilt für Vereinbarungen <strong>zum</strong> Datenschutz:<br />

Je mehr der/die EmpfängerIn der Daten in deren Verwendung<br />

beschränkt ist, desto mehr Sicherheit haben die Betroffenen.<br />

Je höher die Verantwortung für alle Vorgänge im Zusammenhang mit<br />

dem Datentransfer für die AuftraggeberInnen ist, desto mehr Sicherheit<br />

haben die Betroffenen.<br />

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