16.11.2014 Aufrufe

Informationen und Handlungshilfen zum grenzüberschreitenden ...

Informationen und Handlungshilfen zum grenzüberschreitenden ...

Informationen und Handlungshilfen zum grenzüberschreitenden ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2) Worum geht’s? Begriffs -<br />

erklärungen <strong>zum</strong> Datenschutz<br />

Datensorten<br />

Es gibt eine ganze Menge an Daten, die Auskunft über eine Person geben: Name,<br />

Geburts datum, Familienstand, Anzahl der Kinder, Haar- <strong>und</strong> Augenfarbe, Schuhgröße<br />

<strong>und</strong> Adresse zählen ebenso dazu wie Religionsbekenntnis, Gehalt, Arbeitszeit, Ziel -<br />

vereinbarungen mit dem/der Vorgesetzten, etc.. ArbeitgeberInnen speichern viele dieser<br />

Daten systematisch <strong>und</strong> elektronisch. Welche Daten auf welche Weise verwendet werden<br />

dürfen, ist auf Basis der EU-Rahmenrichtlinie in Österreich im Datenschutzgesetz (DSG)<br />

gesetzlich geregelt.<br />

2.1 Was für Daten gibt es überhaupt?<br />

Das DSG unterscheidet vier verschiedene Arten von Daten:<br />

„indirekt personenbezogene Daten“<br />

„personenbezogene Daten“<br />

„besonders schutzwürdige Daten“ <strong>und</strong><br />

„sensible“ Daten (§4 Z1 <strong>und</strong> 2 DSG).<br />

2.1.1 indirekt personenbezogene Daten<br />

indirekt personen -<br />

bezogene Daten<br />

österreichischer<br />

Sonderweg<br />

anonyme Daten<br />

Indirekt personenbezogene Daten können nicht einer bestimmten Person zugeordnet<br />

werden - <strong>zum</strong>indest nicht auf legalem Weg. Aber bestimmte Stellen (z.B. Behörden)<br />

können indirekt personenbezogene Daten zu direkt personenbezogenen Daten machen<br />

(z.B. das Kfz-Kennzeichnen, kann von der Verkehrsbehörde direkt einer Person zugeordnet<br />

werden, von einem „Park-Sheriff“ aber nicht).<br />

Indirekt personenbezogene Daten sind eine Sonderbestimmung für Österreich. Die EU<br />

<strong>und</strong> die meisten ihrer Mitgliedsländer kennt diese Art von Daten nicht. Diese Datenart<br />

wird in der EU nicht extra ausgewiesen sondern fällt nach EU-Definition unter „personenbezogene<br />

Daten“.<br />

Erst wenn die Identität einer Person überhaupt nicht mehr feststellbar ist, spricht man von<br />

anonymen Daten.<br />

2.1.2 personenbezogene Daten<br />

personenbezogene Daten<br />

„Personenbezogene Daten“ sind - wie der Name schon sagt - Daten, die direkt auf eine<br />

Person bezogen werden können, wobei sowohl reale Personen als auch juristische<br />

Personen (also z.B. Firmen) damit gemeint sind. Es handelt sich dabei um sämtliche<br />

<strong>Informationen</strong>, die mit einer Person oder einem Unternehmen direkt in Verbindung<br />

gebracht werden können:<br />

(Firmen-)Name<br />

Adresse<br />

Umsatz des Unternehmens<br />

Geburtsdatum des/der Mitarbeiters/in<br />

Sozialversicherungsnummer des/der Mitarbeiters/in<br />

Personalnummer des/der Mitarbeiters/in<br />

Qualifikation des/der Mitarbeiters/in<br />

Leistungsbeurteilung des/der Mitarbeiters/in<br />

Biometrische Daten (Fingerabdruck, Irisscan, etc.)<br />

Standortdaten (z.B.: Mobiltelefonie, GPS, etc.)<br />

Werturteile (z.B.: „zahlt schlecht“).<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!