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488<br />

20/2002<br />

GR Ofner Ernfriede berichtet über die Personalbeiratssitzung vom 17. September<br />

2002. Dieser Posten wurde ordnungsgemäß ausgeschrieben und es<br />

gingen 4 Bewerbungen ein. Beworben haben sich:<br />

Frau Edelsbacher Monika aus Leonstein,<br />

Frau Holzmann Irmgard aus Rosenau,<br />

Frau Horky Christina<br />

aus Gleinkerau und<br />

Frau Lemmerer Theresia aus Gleinkerau.<br />

Nach Prüfung der Bewerbunsunterlagen schlägt der Personalbeirat dem Gemeinderat<br />

Frau Lemmerer Theresia vor, die schon seit Jahren als Urlaubsvertretung<br />

und Aushilfe im Gemeindeamt tätig und mit den verschiedenen Arbeiten<br />

vertraut ist bzw. zur vollsten Zufriedenheit arbeitet.<br />

Weiters wird vom Beirat vorgeschlagen Frau Horky und Frau Holzmann eventuell<br />

in die Liste der Aushilfen für die Schulen etc. aufzunehmen.<br />

Die Obfrau des Personalbeirates, Frau GR Ofner stellt den Antrag, über<br />

den, dem Gesetz entsprechend, geheim abzustimmen ist: Wer damit einverstanden<br />

ist, dass Frau Theresia Lemmerer, Gleinkerau 78, 4580 <strong>Windischgarsten</strong>,<br />

als Reinigungskraft für das öffentliche WC unbefristet eingestellt<br />

wird, muss auf den ausgeteilten Stimmzettel „ja“ bzw. „nein“<br />

schreiben, bei Stimmenhaltung muss der Stimmzettel leer bleiben.<br />

Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis:<br />

24 JA<br />

1 NEIN<br />

Frau Lemmerer ist somit im Sinne des Antrages als neue Reinigungskraft<br />

für das öffentliche WC eingestellt. Der Dienstvertrag ist entsprechend<br />

auszufertigen.<br />

Einwendungen:<br />

7. b) Änderung des Dienstpostenplanes<br />

Aufgrund der Genehmigung der Beförderung der Gemeindemitarbeiter<br />

Fritthum und Hochreiter jeweils in VbII/p2 ist auch die Änderung des Dienstpostenplanes<br />

bzw. die Umwandlung der beiden Dienstposten von VbII/p3 in<br />

VbII/p2 – ad personam (das heißt, dass nach Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

daraus wieder ein VbII/p3-Posten wird) notwendig. Voraussetzung für<br />

die Umwandlung eines solchen Dienstpostens ist entweder das Alter von<br />

mind. 51 Jahren oder wenn man mind. 10 Jahre im Gemeindedienst tätig ist.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der<br />

Hand einstimmig mit der Abänderung des Dienstpostenplanes um zwei<br />

Planstellen VB II/p2 – ad personam für Herrn Fritthum und Frau Hochreiter<br />

mit sofortiger Wirkung einverstanden.<br />

Einwendung:<br />

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