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20/2002<br />
GR Ofner Ernfriede berichtet über die Personalbeiratssitzung vom 17. September<br />
2002. Dieser Posten wurde ordnungsgemäß ausgeschrieben und es<br />
gingen 4 Bewerbungen ein. Beworben haben sich:<br />
Frau Edelsbacher Monika aus Leonstein,<br />
Frau Holzmann Irmgard aus Rosenau,<br />
Frau Horky Christina<br />
aus Gleinkerau und<br />
Frau Lemmerer Theresia aus Gleinkerau.<br />
Nach Prüfung der Bewerbunsunterlagen schlägt der Personalbeirat dem Gemeinderat<br />
Frau Lemmerer Theresia vor, die schon seit Jahren als Urlaubsvertretung<br />
und Aushilfe im Gemeindeamt tätig und mit den verschiedenen Arbeiten<br />
vertraut ist bzw. zur vollsten Zufriedenheit arbeitet.<br />
Weiters wird vom Beirat vorgeschlagen Frau Horky und Frau Holzmann eventuell<br />
in die Liste der Aushilfen für die Schulen etc. aufzunehmen.<br />
Die Obfrau des Personalbeirates, Frau GR Ofner stellt den Antrag, über<br />
den, dem Gesetz entsprechend, geheim abzustimmen ist: Wer damit einverstanden<br />
ist, dass Frau Theresia Lemmerer, Gleinkerau 78, 4580 <strong>Windischgarsten</strong>,<br />
als Reinigungskraft für das öffentliche WC unbefristet eingestellt<br />
wird, muss auf den ausgeteilten Stimmzettel „ja“ bzw. „nein“<br />
schreiben, bei Stimmenhaltung muss der Stimmzettel leer bleiben.<br />
Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis:<br />
24 JA<br />
1 NEIN<br />
Frau Lemmerer ist somit im Sinne des Antrages als neue Reinigungskraft<br />
für das öffentliche WC eingestellt. Der Dienstvertrag ist entsprechend<br />
auszufertigen.<br />
Einwendungen:<br />
7. b) Änderung des Dienstpostenplanes<br />
Aufgrund der Genehmigung der Beförderung der Gemeindemitarbeiter<br />
Fritthum und Hochreiter jeweils in VbII/p2 ist auch die Änderung des Dienstpostenplanes<br />
bzw. die Umwandlung der beiden Dienstposten von VbII/p3 in<br />
VbII/p2 – ad personam (das heißt, dass nach Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
daraus wieder ein VbII/p3-Posten wird) notwendig. Voraussetzung für<br />
die Umwandlung eines solchen Dienstpostens ist entweder das Alter von<br />
mind. 51 Jahren oder wenn man mind. 10 Jahre im Gemeindedienst tätig ist.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der<br />
Hand einstimmig mit der Abänderung des Dienstpostenplanes um zwei<br />
Planstellen VB II/p2 – ad personam für Herrn Fritthum und Frau Hochreiter<br />
mit sofortiger Wirkung einverstanden.<br />
Einwendung:<br />
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