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20/2002<br />

Ziffer 4d der StVO 1960 idgF., über die Anordnung der 30 km/h Zonenbeschränkung,<br />

vom 18. September 2002.<br />

§ 1<br />

Auf Grund des Ergebnisses der verkehrstechnischen Begutachtung und der<br />

seit Einführung der 30 kmh-Regelung gewonnen Erfahrung, wird aus Gründen<br />

der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden Verkehrs,<br />

der Ordnung des ruhenden Verkehrs und im Hinblick auf die Widmung der an<br />

den Straßen gelegenen Gebäude, ab den nachstehend angeführten Punkten<br />

bzw. für die dazwischen befindlichen Straßen und Verkehrsflächen eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Zonenbeschränkung)<br />

erlassen. Der beigefügte Lageplan bildet einen integrierenden Bestandteil der<br />

Verordnung.<br />

1. Hauptstraße (sogenannte Hödlkreuzung), Kreuzung mit der Hengst Landesstraße<br />

in einer Entfernung von 23 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />

der Hengst-Landesstraße, das ist auf Höhe der südlichen Gebäudekante<br />

des Hauses Braugasthof.<br />

2. Die Svetlinstraße stellt eine Sackgasse dar und soll aufgrund des Aufschließungscharakters<br />

in ihrer gesamten Länge in die verkehrsberuhigte<br />

Zone einbezogen werden. Ein Verbindungsweg ist mit einem Fahrverbot<br />

belegt, sodass nur von der verkehrsberuhigten Zone her die Straße befahren<br />

werden kann. Eine Beschilderung ist daher nicht erforderlich.<br />

3. Spregausweg in einer Entfernung von 26 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />

der Salzastraße, das ist am westlichen Brückenkopf der Brücke<br />

über den Salzabach.<br />

4. Auf der Salzastraße nördlich der Kreuzung mit der Sonnhofstraße, somit<br />

im Bereich des Altenheimes und des Landeserholungsheimes.<br />

5. Gartenweg, in einer Entfernung von 7 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />

der Linzer Straße und im Bereich der Einmündung der Straße Am<br />

Sportfeld in einer Entfernung von 7 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />

an der Nordgrenze der Parzelle 597/2 (Liegenschaft Neubauer).<br />

6. Auf dem Verbindungsweg zwischen Linzer Straße und Gartenweg in einer<br />

Entfernung von 7 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Linzer Straße.<br />

7. In der Schlosserstraße in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenen<br />

Fahrbahnrand der Linzer Straße, das ist am nördlichen Brückenkopf<br />

der Zapfer-Brücke über den Dambach.<br />

8. Auf der Verbindungsstraße zwischen Linzer Straße und Dambachstraße<br />

am südlichen Brückenkopf der Verbindungsstraße, das ist in einer Entfernung<br />

von 6 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Dambachstraße<br />

(Zeitlinger-Brücke).<br />

9. Auf der Linzer Straße in einer Entfernung von 5 m nördlich der nördlichen<br />

Gebäudekante des Hauses <strong>Windischgarsten</strong> Nr. 111. (Verkehrszeichen im<br />

Mittelformat 2.)<br />

10. Auf der Gleinkerseestraße in einer Entfernung von 26 m in südwestlicher<br />

Richtung, gemessen vom Schutzweg im Bereich der Einmündung der<br />

Schlossergasse bzw. beim Schulgebäude. (Verkehrszeichen im Mittelformat<br />

2).<br />

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