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20/2002<br />
Ziffer 4d der StVO 1960 idgF., über die Anordnung der 30 km/h Zonenbeschränkung,<br />
vom 18. September 2002.<br />
§ 1<br />
Auf Grund des Ergebnisses der verkehrstechnischen Begutachtung und der<br />
seit Einführung der 30 kmh-Regelung gewonnen Erfahrung, wird aus Gründen<br />
der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden Verkehrs,<br />
der Ordnung des ruhenden Verkehrs und im Hinblick auf die Widmung der an<br />
den Straßen gelegenen Gebäude, ab den nachstehend angeführten Punkten<br />
bzw. für die dazwischen befindlichen Straßen und Verkehrsflächen eine<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Zonenbeschränkung)<br />
erlassen. Der beigefügte Lageplan bildet einen integrierenden Bestandteil der<br />
Verordnung.<br />
1. Hauptstraße (sogenannte Hödlkreuzung), Kreuzung mit der Hengst Landesstraße<br />
in einer Entfernung von 23 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />
der Hengst-Landesstraße, das ist auf Höhe der südlichen Gebäudekante<br />
des Hauses Braugasthof.<br />
2. Die Svetlinstraße stellt eine Sackgasse dar und soll aufgrund des Aufschließungscharakters<br />
in ihrer gesamten Länge in die verkehrsberuhigte<br />
Zone einbezogen werden. Ein Verbindungsweg ist mit einem Fahrverbot<br />
belegt, sodass nur von der verkehrsberuhigten Zone her die Straße befahren<br />
werden kann. Eine Beschilderung ist daher nicht erforderlich.<br />
3. Spregausweg in einer Entfernung von 26 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />
der Salzastraße, das ist am westlichen Brückenkopf der Brücke<br />
über den Salzabach.<br />
4. Auf der Salzastraße nördlich der Kreuzung mit der Sonnhofstraße, somit<br />
im Bereich des Altenheimes und des Landeserholungsheimes.<br />
5. Gartenweg, in einer Entfernung von 7 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />
der Linzer Straße und im Bereich der Einmündung der Straße Am<br />
Sportfeld in einer Entfernung von 7 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />
an der Nordgrenze der Parzelle 597/2 (Liegenschaft Neubauer).<br />
6. Auf dem Verbindungsweg zwischen Linzer Straße und Gartenweg in einer<br />
Entfernung von 7 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Linzer Straße.<br />
7. In der Schlosserstraße in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenen<br />
Fahrbahnrand der Linzer Straße, das ist am nördlichen Brückenkopf<br />
der Zapfer-Brücke über den Dambach.<br />
8. Auf der Verbindungsstraße zwischen Linzer Straße und Dambachstraße<br />
am südlichen Brückenkopf der Verbindungsstraße, das ist in einer Entfernung<br />
von 6 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Dambachstraße<br />
(Zeitlinger-Brücke).<br />
9. Auf der Linzer Straße in einer Entfernung von 5 m nördlich der nördlichen<br />
Gebäudekante des Hauses <strong>Windischgarsten</strong> Nr. 111. (Verkehrszeichen im<br />
Mittelformat 2.)<br />
10. Auf der Gleinkerseestraße in einer Entfernung von 26 m in südwestlicher<br />
Richtung, gemessen vom Schutzweg im Bereich der Einmündung der<br />
Schlossergasse bzw. beim Schulgebäude. (Verkehrszeichen im Mittelformat<br />
2).<br />
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