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20/2002<br />
11. Im Bereich der Ausästung der Gleinkerseestraße in Richtung Kirchfeldstraße<br />
(Verbindungsstraße zum Bahnhof) in einer Entfernung von 50 m<br />
vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Gleinkerseestraße.<br />
12. Auf der Kirchfeldstraße nordwestlich der Einmündung der Friedhofsstraße.<br />
Auf der Bahnhofstraße 5 m südlich der Einmündung der Kirchfeldstraße.<br />
13. Auf der Garstnereckstraße 10 m des nächstgelegenen Fahrbahnrandes,<br />
südlich der Kreuzung mit den Straßen „In der Point“ und „Am Moos“.<br />
14. In der Wagnergasse, in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenen<br />
Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />
15. Alte Seestraße in einer Entfernung von 15 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />
der Gleinkerseestraße.<br />
16. Auf der alten Seestraße in einer Entfernung von 31 m südlich der Ortstafel<br />
<strong>Windischgarsten</strong>.<br />
17. Auf der Sackgasse Lassach ab einer Entfernung von 25 m vom nächstgelegenen<br />
Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />
18. Am Sonnenhang in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenen<br />
Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />
19. Am Rosenauerweg, in einer Entfernung von 15 m nördlich der Ortstafel<br />
<strong>Windischgarsten</strong>.<br />
20. Am Rosenauerweg in einer Entfernung von 20 m vom nächstgelegenen<br />
Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />
21. In der Badstraße beim Volksheim in einer Entfernung von 5 m vom<br />
nächstgelegenen Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße. Auf der Ausästung<br />
der Badstraße (Kreuzung bei der Dantschen-Brücke über den<br />
Dambach in die Hengst-Landesstraße) in einer Entfernung von 8 m vom<br />
nächstgelegenen Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />
§ 2<br />
1. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch die Anbringung der<br />
Vorschriftszeichen „Zonenbeschränkung“ und „Ende der Zonenbeschränkung“<br />
im Sinne des § 52 Ziff. 11a und 11b der Straßenverkehrsordnung<br />
1960 (StVO) idgF..<br />
2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten alle bisherigen Verordnungen<br />
des Gemeinderates über die Festsetzung einer Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
auf 30 km/h (Zonenbeschränkung) außer Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
GR Lanza bemerkt, dass sich Mitglieder des Ausschusses bei der Begehung<br />
bezüglich der Einkaufslage des Mondogeschäftes schon Gedanken gemacht<br />
haben. Man müsste die Situation überdenken und beim Mondo fragen, ob sie<br />
Interesse haben, das Geschäft wo anders hinzuverlagern, denn durch die<br />
Engstelle die dort ist, ist der Geschäftsstandort für die Verkehrsproblematik<br />
überhaupt nicht mehr geeignet. Die Gemeinde müsste natürlich mithelfen und<br />
schauen, ob irgendwo ein Grund für das Mondogeschäft bereitstehen würde.<br />
GR Burger sagt dazu dass er nichts davon hält wenn ein Platz Mitten im Zentrum<br />
zur Verfügung steht und Geschäfte vom Ort abgesiedelt werden. Er sieht<br />
nur ein Problem, dass die Dienstnehmer der Schulen natürlich auch dort parken<br />
wollen. Jede Frequenzminderung im Zentrum kann nur schaden.<br />
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