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20/2002<br />

11. Im Bereich der Ausästung der Gleinkerseestraße in Richtung Kirchfeldstraße<br />

(Verbindungsstraße zum Bahnhof) in einer Entfernung von 50 m<br />

vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Gleinkerseestraße.<br />

12. Auf der Kirchfeldstraße nordwestlich der Einmündung der Friedhofsstraße.<br />

Auf der Bahnhofstraße 5 m südlich der Einmündung der Kirchfeldstraße.<br />

13. Auf der Garstnereckstraße 10 m des nächstgelegenen Fahrbahnrandes,<br />

südlich der Kreuzung mit den Straßen „In der Point“ und „Am Moos“.<br />

14. In der Wagnergasse, in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenen<br />

Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />

15. Alte Seestraße in einer Entfernung von 15 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand<br />

der Gleinkerseestraße.<br />

16. Auf der alten Seestraße in einer Entfernung von 31 m südlich der Ortstafel<br />

<strong>Windischgarsten</strong>.<br />

17. Auf der Sackgasse Lassach ab einer Entfernung von 25 m vom nächstgelegenen<br />

Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />

18. Am Sonnenhang in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenen<br />

Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />

19. Am Rosenauerweg, in einer Entfernung von 15 m nördlich der Ortstafel<br />

<strong>Windischgarsten</strong>.<br />

20. Am Rosenauerweg in einer Entfernung von 20 m vom nächstgelegenen<br />

Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />

21. In der Badstraße beim Volksheim in einer Entfernung von 5 m vom<br />

nächstgelegenen Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße. Auf der Ausästung<br />

der Badstraße (Kreuzung bei der Dantschen-Brücke über den<br />

Dambach in die Hengst-Landesstraße) in einer Entfernung von 8 m vom<br />

nächstgelegenen Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<br />

§ 2<br />

1. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch die Anbringung der<br />

Vorschriftszeichen „Zonenbeschränkung“ und „Ende der Zonenbeschränkung“<br />

im Sinne des § 52 Ziff. 11a und 11b der Straßenverkehrsordnung<br />

1960 (StVO) idgF..<br />

2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten alle bisherigen Verordnungen<br />

des Gemeinderates über die Festsetzung einer Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

auf 30 km/h (Zonenbeschränkung) außer Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

GR Lanza bemerkt, dass sich Mitglieder des Ausschusses bei der Begehung<br />

bezüglich der Einkaufslage des Mondogeschäftes schon Gedanken gemacht<br />

haben. Man müsste die Situation überdenken und beim Mondo fragen, ob sie<br />

Interesse haben, das Geschäft wo anders hinzuverlagern, denn durch die<br />

Engstelle die dort ist, ist der Geschäftsstandort für die Verkehrsproblematik<br />

überhaupt nicht mehr geeignet. Die Gemeinde müsste natürlich mithelfen und<br />

schauen, ob irgendwo ein Grund für das Mondogeschäft bereitstehen würde.<br />

GR Burger sagt dazu dass er nichts davon hält wenn ein Platz Mitten im Zentrum<br />

zur Verfügung steht und Geschäfte vom Ort abgesiedelt werden. Er sieht<br />

nur ein Problem, dass die Dienstnehmer der Schulen natürlich auch dort parken<br />

wollen. Jede Frequenzminderung im Zentrum kann nur schaden.<br />

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