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Streit-Gruppe - Stadt Merzig

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sicherung erhalten Versicherte in den Sprechstunden des Ver -<br />

sichertenberaters Manfred Kewenig, Akazienweg 5, Brotdorf,<br />

mittwochs von 15 bis 18 Uhr. In dieser Zeit können auch Ren -<br />

ten anträge gestellt werden. Telefonische Terminvereinbarung<br />

unter der Telefonnummer 5990.<br />

Amtsgericht Saarbrücken – Saarländisches<br />

Grundbuchamt<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Merzig</strong> hat beantragt, sie als Eigentümerin des bisher<br />

nicht gebuchten und in der Gemarkung Brotdorf liegenden<br />

Grundstücks Flur 12, Flurstück 185/6, Bahngelände, Eisenbahn<br />

<strong>Merzig</strong>-Büschfeld, 54 qm groß, in das Grundbuch einzutragen.<br />

Zur Glaubhaftmachung des Antrags wurde vorgetragen, dass<br />

das Grundstück das Flurstück 185/7 teilt und dass dieses eine<br />

Bahntrasse darstellt und bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Merzig</strong><br />

steht.<br />

Die Anlegung des Grundbuchblattes für das genannte Grundstück<br />

und die Eintragung der Gemeinde <strong>Merzig</strong> als Eigentümer<br />

dieses Grundstücks steht bevor.<br />

Personen, die Einwendungen gegen die vorersichtliche Eintragung<br />

geltend machen, wollen ihren Einspruch binnen 1 Monats<br />

seit Aushang bzw. Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />

hierher mitteilen.<br />

Amtsgericht <strong>Merzig</strong><br />

8 II 25/10<br />

Beschluss: In der Aufgebotssache Brigitte Canaris geb. Wilhelm,<br />

Brückenstraße 74, Seniorenpalais Saarpark, 66763 Dillingen;<br />

Birgit Gerlinde Riplinger geb. Canaris, Im Felsenfeld 20,<br />

66693 Mettlach; Monika Otto geb. Canaris, Provinzialstraße 1a,<br />

66679 Losheim am See – Antragstellerinnen – sind die Grundschuldbriefe,<br />

erteilt über die im Grundbuch von Besseringen<br />

Blatt 923 in Abteilung III Nr. 1, im Grundbuch von Besseringen<br />

Mit der Überreichung des symbolischen<br />

Schlüssels an den Clubvorsitzenden<br />

Chris tian Klein übergab Oberbürgermeis -<br />

ter Dr. Alfons Lauer am vergangenen Freitag<br />

das neue Brotdorfer JUZ seiner<br />

Bestimmung. Zahlreiche Gäste aus Politik<br />

und Gesellschaft nahmen an der Einweihungsfeier<br />

auf dem Dorfplatz-Gelände<br />

am Seffersbach teil. Der Club „Kidztown“<br />

mit seinen derzeit 120 Mitgliedern hatte<br />

am Bauwerk Eingenleistungen von rund<br />

40.000 Euro erbracht. Kein Wunder,<br />

dass sich die jungen Leute deshalb auch<br />

ein wenig als „Bauherren“ fühlten.<br />

Es sei ein wichtiger Tag für Brotdorf, die<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Jugend des Ortes, aber auch für die <strong>Merzig</strong>er<br />

Jugend insgesamt, betonte der<br />

Oberbürgermeister in seiner Grußrede.<br />

Man habe mit dem Bau dieses und des<br />

<strong>Merzig</strong>er Jugendhauses ein Zeichen ge -<br />

setzt. „Damit haben wir ein Umfeld<br />

geschaffen, in dem sich die jungen Leute<br />

entfalten können“, unterstrich Lauer.<br />

Dabei erinnerte er an die Gründerzeit des<br />

„Kidztown“, dessen Wurzeln bis ins Jahr<br />

1998 zurückreichen. Der offizielle Eintrag<br />

als Verein sei im Jahre 2001 erfolgt,<br />

wuss te Lauer. Damals habe man den Ju -<br />

gendlichen als Bleibe eine ausgediente<br />

Baubude bereitgestellt, die lange Zeit das<br />

5<br />

Blatt 923 in Abteilung III Nr. 2 und im Grundbuch von Besseringen<br />

Blatt 923 in Abteilung III Nr. 3 eingetragenen Grundschulden<br />

in Höhe von 2.700,00 DM Nennbetrag zuzüglich 8,5 bis<br />

9,5 % Zinsen (Abt. III Nr. 1), 6.300,00 DM Nennbetrag zuzüglich<br />

8,5 bis 9,5 % Zinsen (Abt. III Nr. 2) und 12.700,00 DM Nennbetrag<br />

zuzüglich 7 bis 8 % Zinsen (Abt. III Nr. 3) kraftlos.<br />

Gründe: Die Kraftloserklärung beruht auf §§ 466 ff. FamFG.<br />

Die Antragsteller sind gemäß §§ 1192 BGB, 467 FamFG<br />

antragsberechtigt und haben die zur Begründung erforderlichen<br />

Tatsachen glaubhaft gemacht. Das Aufgebot wurde in der<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Weise bekannt gemacht. Anmeldungen<br />

Berechtigter, die der Ausschließung entgegenstehen,<br />

sind nicht erfolgt. Daher waren die in dem Aufgebot bezeichneten<br />

Rechtsnachteile zu beschließen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der<br />

Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats<br />

bei dem Amtsgericht <strong>Merzig</strong> einzulegen. Die Frist beginnt einen<br />

Monat nach der öffentlichen Zustellung dieser Entscheidung.<br />

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen<br />

Rechten beeinträchtigt ist. Darüber hinaus können Behörden<br />

Beschwerde einlegen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist.<br />

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift<br />

oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten<br />

Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Ge -<br />

schäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es<br />

für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten<br />

Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem<br />

Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss<br />

die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Er -<br />

klärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss<br />

eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten<br />

werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die<br />

Beschwerde soll begründet werden.<br />

Jugendclub „Kidztown“ jetzt in neuem Domizil<br />

OB Lauer übergab Brotdorfer Jugendhaus-Neubau seiner<br />

Bestimmung<br />

Domizil des Jugendclubs gewesen sei<br />

und nun ausgedient habe. Dem Vorstand<br />

des Brotdorfer Clubs zollte der Oberbürgermeister<br />

ein besonderes Kompliment:<br />

„Sie demonstrieren an dieser Stelle, dass<br />

hier seit vielen Jahren hervorragende<br />

Arbeit in Selbstverwaltung geleistet wird“.<br />

Damit strafe man all diejenigen Lügen,<br />

die der heutigen Jugend nichts mehr<br />

zutrauten, so Lauer. Gleichzeitig stellte<br />

Lauer die fachgerechte handwerkliche<br />

Mitwirkung der „Kidztowner“ in den Vordergrund.<br />

Brotdorfs Ortsvorsteher Torsten Rehlinger<br />

war begeistert vom großen Engagement

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