Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die ... - Kursnet
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Komplexität und Vielfalt des Fachs verdeutlichenden Inhalten, Theorien und Modellen, eine vertiefte Beherrschung der<br />
fachlichen Arbeitsmittel und -methoden, ihre selbstständige Anwendung, Übertragung und theoretische Reflexion sowie eine<br />
Standortbestimmung des Fachs im Rahmen einer breit angelegten Allgemeinbildung und im fachübergreifenden<br />
Zusammenhang.<br />
(3) Die Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau sollen in grundlegende Sachverhalte, Problemkomplexe und<br />
Strukturen eines Faches einführen, wesentliche Arbeitsmethoden des Faches vermitteln, bewusst und erfahrbar machen sowie<br />
Zusammenhänge im Fach und über dessen Grenzen hinaus in exemplarischer Form erkennbar werden lassen.<br />
(4) Im Seminarfach sollen <strong>die</strong> Schüler vertiefend zu selbständigem Lernen und wissenschaftlichem Arbeiten geführt werden,<br />
problembezogenes Denken soll initiiert und geschult sowie Sozialformen des Lernens trainiert werden, <strong>die</strong> sowohl<br />
Selbstständigkeit als auch Kommunikations- und Teamfähigkeit verlangen und <strong>die</strong> Schüler veranlassen, über ihre Stellung in<br />
der Arbeitsgruppe zu reflektieren. Das Seminarfach zielt auf <strong>die</strong> Schulung von Kompetenzen.<br />
(5) Der Fachunterricht in den einzelnen Schulhalbjahren baut inhaltlich und methodisch aufeinander auf.<br />
(6) Der Schüler wählt vor Beginn der Qualifikationsphase verbindlich seine Fächer.<br />
§ 76 ThürSchulO Fächer und Belegungspflicht<br />
(1) Der Schüler muss mindestens zwölf Fächer nach Anlage 13 A bis E belegen. Dieses sind <strong>die</strong> Kernfächer Deutsch und<br />
Mathematik sowie zwei weitere Fächer aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld, zwei<br />
Fremdsprachen, Geschichte, Kunsterziehung oder Musik, Sport, Religionslehre oder Ethik, mindestens ein weiteres Fach mit<br />
grundlegendem Anforderungsniveau aus dem Angebot der Schule und das Seminarfach. Der Schüler in mathematischnaturwissenschaftlichen<br />
Spezialklassen hat vier Fächer aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen<br />
Aufgabenfeld und eine Fremdsprache zu belegen.<br />
(2) Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind <strong>die</strong> beiden Kernfächer Deutsch und Mathematik, eine aus den<br />
Klassenstufen 5 bis 10 fortgeführte Fremdsprache, eine Naturwissenschaft sowie eine Gesellschaftswissenschaft. An<br />
Spezialschulen und in Spezialklassen tritt an <strong>die</strong> Stelle der Gesellschaftswissenschaft ein der Spezialisierung entsprechendes<br />
Fach.<br />
(3) Das <strong>für</strong> das Schulwesen zuständige Ministerium kann auf Antrag der Schule weitere Fächer ergänzend oder anstelle eines<br />
Fachs mit grundlegendem oder erhöhtem Anforderungsniveau genehmigen sowie Fächer mit grundlegendem<br />
Anforderungsniveau <strong>für</strong> den Unterricht mit erhöhtem Anforderungsniveau zulassen.<br />
(4) Zusätzlich kann der Schüler ein Wahlfach mit grundlegendem Anforderungsniveau belegen.<br />
(5) Die Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau werden mit vier Unterrichtswochenstunden, <strong>die</strong> Fremdsprachen mit<br />
grundlegendem Anforderungsniveau mit drei Unterrichtswochenstunden und <strong>die</strong> übrigen Fächer mit grundlegendem<br />
Anforderungsniveau mit mindestens zwei Unterrichtswochenstunden unterrichtet. In der Qualifikationsphase findet der<br />
Unterricht im Seminarfach mit eineinhalb Unterrichtswochenstunden statt.<br />
(6) Ein Fach kann nur als Fach mit erhöhtem oder als Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden.<br />
(7) Ist der Schüler vom Sportunterricht befreit, muss er ein weiteres Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau belegen.<br />
§ 77 ThürSchulO Aufgabenfelder<br />
Die Fächer werden verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordnet. Es gehören<br />
1. <strong>die</strong> Fächer Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Arabisch,<br />
Chinesisch, Japanisch, Kunsterziehung, Musik sowie Darstellen und Gestalten dem sprachlich-literarischkünstlerischen<br />
Aufgabenfeld,<br />
2. <strong>die</strong> Fächer Geschichte, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht, Religionslehre und Ethik dem<br />
gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und<br />
3. <strong>die</strong> Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Astronomie und Informatik dem mathematischnaturwissenschaftlich-technischen<br />
Aufgabenfeld<br />
an. Das Seminarfach und das Fach Sport werden keinem Aufgabenfeld zugeordnet.<br />
§ 78 ThürSchulO Seminarfachleistung<br />
(1) Die Seminarfachleistung setzt sich zusammen aus dem Prozess der Erstellung der Seminarfacharbeit, der<br />
Seminarfacharbeit und dem Kolloquium zur Seminarfacharbeit. Sie wird in Gruppen von drei bis vier Schülern erstellt; über<br />
Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. Die Seminarfachleistung ist schriftlich zu dokumentieren (Seminarfacharbeit). Die<br />
Seminarfachleistung soll mindestens zwei Aufgabenfelder umfassen.<br />
(2) Bis zum Ende des Halbjahres 11/I ist von den Schülern das Thema der Seminarfacharbeit festzulegen. Das Thema der<br />
Seminarfacharbeit bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Diese Festlegung kann nur in besonderen Ausnahmefällen