Libellen - Schleswig-Holstein
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4 Gefährdungskategorien<br />
Nach LUDWIG et al. (2009) werden die Gefährdungskategorien<br />
folgendermaßen definiert:<br />
0 - ausgestorben oder verschollen<br />
—<br />
Definition: Arten, die im Bezugsraum verschwunden<br />
sind oder von denen keine wild lebenden Populationen<br />
mehr bekannt sind. Die Populationen sind entweder:<br />
• nachweisbar ausgestorben, in aller Regel ausgerottet<br />
(die bisherigen Habitate bzw. Standorte<br />
sind so stark verändert, dass mit einem Wiederfund<br />
nicht mehr zu rechnen ist) oder<br />
• verschollen, das heißt, aufgrund vergeblicher<br />
Nachsuche über einen längeren Zeitraum<br />
besteht der begründete Verdacht, dass ihre<br />
Populationen erloschen sind.<br />
Diesen Arten muss bei Wiederauftreten in der Regel in<br />
besonderem Maße Schutz gewährt werden.<br />
1 – vom Aussterben bedroht<br />
Die Definition wurde gegenüber LUDWIG (2009) leicht modifiziert<br />
(Änderungen kursiv hervorgehoben), da sie mit der<br />
Methodik des Einstufungsschemas nicht kongruent ist.<br />
Definition: Arten, die so schwerwiegend bedroht<br />
sind, dass sie in absehbarer Zeit aussterben können,<br />
wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Ein<br />
Überleben im Bezugsraum setzt die Beseitigung der<br />
Ursachen oder wirksame Schutz- und Hilfsmaßnahmen<br />
für die Restbestände dieser Arten voraus.<br />
Das Überleben dieser Arten ist durch geeignete Maßnahmen<br />
unbedingt zu sichern. Dies gilt insbesondere<br />
dann, wenn im Bezugsraum eine besondere Verantwortlichkeit<br />
für die weltweite Erhaltung der betreffenden<br />
Art besteht.<br />
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