Libellen - Schleswig-Holstein
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R – extrem selten<br />
Definition: Extrem seltene bzw. sehr lokal vorkommende<br />
Arten, deren Bestände in der Summe weder<br />
lang- noch kurzfristig abgenommen haben und die<br />
auch nicht aktuell bedroht, aber gegenüber unvorhersehbaren<br />
Gefährdungen besonders anfällig<br />
sind.<br />
Die Bestände dieser Arten bedürfen einer engmaschigen<br />
Beobachtung, um ggf. frühzeitig geeignete<br />
Schutz- und Hilfsmaßnahmen einleiten zu können, da<br />
bereits kleinere Beeinträchtigungen zu einer starken<br />
Gefährdung führen können. Jegliche Veränderungen<br />
des Lebensraumes dieser Arten sind zu unterlassen.<br />
Sind die Bestände aufgrund von bestehenden Bewirtschaftungsformen<br />
stabil, sind diese beizubehalten.<br />
V – Vorwarnliste<br />
Definition: Arten, die merklich zurückgegangen sind,<br />
aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen<br />
von bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in<br />
naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „gefährdet“<br />
wahrscheinlich.<br />
Die Bestände dieser Arten sind zu beobachten. Durch<br />
Schutz- und Hilfsmaßnahmen sollten weitere Rückgänge<br />
verhindert werden. Dies gilt insbesondere<br />
dann, wenn im Bezugsraum eine besondere Verantwortlichkeit<br />
für die weltweite Erhaltung der betreffenden<br />
Art besteht.<br />
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