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Libellen - Schleswig-Holstein

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R – extrem selten<br />

Definition: Extrem seltene bzw. sehr lokal vorkommende<br />

Arten, deren Bestände in der Summe weder<br />

lang- noch kurzfristig abgenommen haben und die<br />

auch nicht aktuell bedroht, aber gegenüber unvorhersehbaren<br />

Gefährdungen besonders anfällig<br />

sind.<br />

Die Bestände dieser Arten bedürfen einer engmaschigen<br />

Beobachtung, um ggf. frühzeitig geeignete<br />

Schutz- und Hilfsmaßnahmen einleiten zu können, da<br />

bereits kleinere Beeinträchtigungen zu einer starken<br />

Gefährdung führen können. Jegliche Veränderungen<br />

des Lebensraumes dieser Arten sind zu unterlassen.<br />

Sind die Bestände aufgrund von bestehenden Bewirtschaftungsformen<br />

stabil, sind diese beizubehalten.<br />

V – Vorwarnliste<br />

Definition: Arten, die merklich zurückgegangen sind,<br />

aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen<br />

von bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in<br />

naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „gefährdet“<br />

wahrscheinlich.<br />

Die Bestände dieser Arten sind zu beobachten. Durch<br />

Schutz- und Hilfsmaßnahmen sollten weitere Rückgänge<br />

verhindert werden. Dies gilt insbesondere<br />

dann, wenn im Bezugsraum eine besondere Verantwortlichkeit<br />

für die weltweite Erhaltung der betreffenden<br />

Art besteht.<br />

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