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Feb. / März 2012 - Senioren Journal

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50 RATGEBER<br />

////<br />

Vorsorge für die Nachfolge<br />

im Unternehmen<br />

Auch wenn sich niemand gerne all zu lange mit<br />

den Themen Krankheit, zeitweise Handlungsunfähigkeit<br />

oder sogar dem Tod beschäftigen möchte,<br />

können solche Ereignisse bei Unternehmen<br />

große Schäden anrichten und oftmals sogar das<br />

Aus bedeuten. Gerade Einzelunternehmer, Personengesellschaften<br />

und Familienunternehmen,<br />

die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von<br />

einer bestimmten Person geleitet und geführt<br />

werden, stehen vor großen Problemen, wenn<br />

diese bestimmte Person vorübergehend oder für<br />

immer ausfällt. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung<br />

muss auch für den Ausfall des<br />

Unternehmensleiters vorsorgen. Dafür muss ein<br />

fachlich qualifizierter Nachfolger bereit stehen,<br />

dem alle notwendigen Handlungs- und Bankvollmachten<br />

vorliegen.<br />

Viel zu oft gehen mit dem Menschen auch wichtige<br />

Angaben zum Unternehmen verloren und machen<br />

es den Hinterbliebenen sehr schwer, Informationen<br />

über das Unternehmen zusammenzutragen<br />

und die Verantwortung ohne ausreichende Vorbereitung<br />

zu übernehmen. Die Folgen sind ein<br />

führungsloses Unternehmen, mit beschränkten<br />

Handlungsmöglichkeiten und Streitigkeiten zwischen<br />

den Hinterbliebenen über das verbliebene<br />

Vermögen.<br />

Bei Gesellschaften sollte bereits der Gesellschaftsvertrag<br />

Regelungen für den Ausfall eines<br />

Gesellschafters enthalten. Hier ist es wichtig,<br />

dass nicht nur ein Gesellschafter die Gesellschaft<br />

nach außen vertreten darf, sondern dass mindestens<br />

zwei Gesellschafter Vertretungsmacht<br />

haben. Auch eine Vereinbarung über die Rechtsfolge<br />

sollte bereits in dem Gesellschaftsvertrag<br />

selbst getroffen werden. So ist insbesondere Vorsorge<br />

dagegen zu treffen, dass die Gesellschaft<br />

durch Erbstreitigkeiten der Nachfolger eines Gesellschafters<br />

das gesamte Unternehmen lahm<br />

gelegt wird.<br />

Willi Broshinski / Rechtsanwalt<br />

Eine Notfallakte<br />

macht Sinn<br />

Um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens<br />

nicht zu gefährden, ist es sinnvoll, die wichtigsten<br />

Dinge in einer Notfallakte festzuhalten.<br />

Dabei gibt es grundsätzliche Dinge, die für alle<br />

Unternehmer und Unternehmensformen gelten.<br />

Aber natürlich auch eine Vielzahl von individuellen<br />

Regelungen.<br />

So sollten die Vertretungsregelungen in dieser<br />

Notfallakte beschrieben sein. Hinweise darüber,<br />

wo sich die wichtigsten Firmendokumente und<br />

Verträge befinden. Welche Personen als erstes<br />

darüber informiert werden müssen, wenn der Gesellschafter<br />

für eine längere Zeit oder für immer,<br />

nicht mehr dem Unternehmen mit seiner Tätigkeit<br />

zur Verfügung steht. Wo sind die wichtigsten<br />

Fristen und Termine nachzulesen.<br />

Insbesondere bei kleineren Unternehmen wird<br />

durch das Alltagsgeschäft, dieser wichtige Punkt<br />

in der Unternehmerlaufbahn übersehen. Wenn<br />

Familienangehörige im Unternehmen mit tätig<br />

sind, lassen sich viele Dinge natürlich einfacher<br />

regeln. Aber auch hier müssen Vorkehrungen<br />

getroffen werden. Deshalb sollte der Unternehmer<br />

sich frühzeitig über mögliche Nachfolgeregelungen<br />

Gedanken machen. Zum Einen, um<br />

die steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Zum Anderen,<br />

um den Fortbestand des Unternehmens<br />

zu sichern.<br />

Die Freibeträge im Bereich der Erbschaft- und<br />

Schenkungssteuer wurden ja neu geregelt. Für<br />

die Höhe der Freibeträge ist maßgebend, in<br />

welchem persönlichen Verhältnis der Erwerber<br />

zum Schenker oder Erblasser steht. So erhalten<br />

Ehegatten grundsätzlich einen Freibetrag in<br />

Höhe von 500.000,00 Euro, Kinder und Stiefkinder<br />

eine Freibetrag von 400.000 Euro. Für Betriebsvermögen<br />

gibt es noch besondere Steuerbefreiungsvorschriften.<br />

Hier muss im Einzelnen<br />

geprüft werden, welche Möglichkeiten genutzt<br />

werden können.<br />

Liane Klar / Steuerberaterin<br />

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