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SUT_012008_Ausgabe_S.. - 1 | 2008 - Schiffahrt und Technik

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Beteiligung am Unternehmenserfolg <strong>und</strong><br />

Beteiligung als Gesellschafter am Unternehmen<br />

Die höchste Bindung an das Unternehmen wird regelmäßig die Beteiligung<br />

von Mitarbeitern am Unternehmen bewirken. Allerdings ist<br />

diese Variante der Mitarbeiterbeteiligung die am weitest gehende. Die<br />

Beteiligung hat zur Folge, dass der Mitarbeiter in die Entscheidungsprozesse<br />

mit einbezogen <strong>und</strong> am Erfolg des Unternehmens aber auch<br />

am Risiko beteiligt wird. Diese Variante will also sehr gut überlegt sein.<br />

Nun gibt es hier Gott sei Dank nicht nur die Alternativen „Schwarz“<br />

oder „Weiß“. Die Möglichkeiten einer Unternehmensbeteiligung sind<br />

sehr vielfältig. Es sollen daher zwei der wichtigsten Arten von Unternehmensbeteiligungen<br />

nachfolgend dargestellt werden.<br />

Direkte Unternehmensbeteiligung<br />

Hier erhält der Mitarbeiter Anteile am Unternehmen des Inhabers.<br />

Anteile können in Form von Kommanditanteilen, GmbH-Anteilen<br />

oder auch Aktien ausgestaltet sein. Je nach Organisationsform <strong>und</strong><br />

Größe des Unternehmens kann eine solche Beteiligung weit reichend<br />

ausgestaltet oder aber eher auf kleinerem Niveau gehalten werden.<br />

Bei kleineren Unternehmen wird die Beteiligung eines Mitarbeiters<br />

sofort zu einer sehr intensiven Schicksalsgemeinschaft führen.<br />

Beispiel: Reeder Ahoy betreibt sein Unternehmen in der Rechtsform<br />

der GmbH. Ahoy überträgt GmbH-Anteile in Höhe von 25% an seinen<br />

Mitarbeiter Zylinderwurm. Damit wird Zylinderwurm Gesellschafter der<br />

GmbH mit allen damit verb<strong>und</strong>enen Rechten <strong>und</strong> Pfl ichten, insbesondere<br />

Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung. Zylinderwurm<br />

hat auch sofort Einsicht in die Bücher <strong>und</strong> sonstigen Geschäftsunterlagen<br />

der GmbH. Ist das Unternehmen größer <strong>und</strong> in mehrere Teilbetriebe<br />

aufgeteilt, bestehen differenzierte Möglichkeiten der Beteiligung.<br />

Beispiel: Reeder Ahoy hat sein Unternehmen in Form einer Holdingstruktur<br />

organisiert. Die Holding ist zu je 100% an den Untergesellschaften<br />

beteiligt. Die Untergesellschaft „Tropentraum“ ist für<br />

1|<strong>2008</strong><br />

SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />

die technische Betreuung der Schiffe zuständig. In diesem Unternehmen<br />

ist auch Zylinderwurm beschäftigt. Ahoy überträgt 49%<br />

der Unternehmensanteile an „Tropentraum“ auf Zylinderwurm. Damit<br />

wird Zylinderwurm Gesellschafter mit allen damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Rechten <strong>und</strong> Pfl ichten. Zylinderwurm hat somit auch sofort Einsicht<br />

in die Bücher <strong>und</strong> sonstigen Geschäftsunterlagen der Tropentraum<br />

<strong>und</strong> hat Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung.<br />

Indirekte Unternehmensbeteiligung.<br />

Diese unterscheidet sich gegenüber der direkten Beteiligung dadurch,<br />

dass lediglich eine mittelbare Beteiligung des Mitarbeiters<br />

über eine Zwischen- oder Beteiligungsgesellschaft erfolgt. Unmittelbar<br />

am Unternehmen des Arbeitgebers beteiligt ist somit nicht der<br />

zu beteiligende Mitarbeiter sondern die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Beispiel: Reeder Ahoy hat eine Beteiligungsgesellschaft MiKa gegründet,<br />

an der Mitarbeiter Anteile erwerben können. MiKa beteiligt<br />

sich am Unternehmen des Ahoy.<br />

Die Struktur der Beteiligungsgesellschaft kann danach ausgerichtet<br />

werden, in welchem Umfang den Mitarbeitern Einsicht in die Geschäftsunterlagen<br />

sowie die Bücher gewährt werden soll <strong>und</strong> welche<br />

Mitspracherechte ihnen eingeräumt werden sollen. Ist es das Ziel,<br />

die Mitsprache- <strong>und</strong> Einsichtsrechte möglichst gering zu halten,<br />

wird man die Struktur der Beteiligungsgesellschaft so gestalten,<br />

dass Geschäftsführer dieser Gesellschaft der Arbeitgeber oder ein<br />

Geschäftsführer des Arbeit gebenden Unternehmens wird. Der Geschäftsführer<br />

nimmt dann die Gesellschafterrechte der MiKa wahr,<br />

z.B. Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen, Einsichts- <strong>und</strong><br />

Informationsrechte. Der Vorteil dieser Konstellation liegt dann darin,<br />

dass bestimmte Informationen gefi ltert werden <strong>und</strong> die Mitarbeiter<br />

aus den Entscheidungsprozessen des Arbeit gebenden Unternehmens<br />

weitestgehend herausgehalten werden können.<br />

Die Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligung über Beteiligungsgesellschaften<br />

bietet sich vor allem dann an, wenn auf Gr<strong>und</strong> der bestehenden<br />

Unternehmensstruktur eine direkte Beteiligung von Mit-<br />

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