SUT_012008_Ausgabe_S.. - 1 | 2008 - Schiffahrt und Technik
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Beteiligung am Unternehmenserfolg <strong>und</strong><br />
Beteiligung als Gesellschafter am Unternehmen<br />
Die höchste Bindung an das Unternehmen wird regelmäßig die Beteiligung<br />
von Mitarbeitern am Unternehmen bewirken. Allerdings ist<br />
diese Variante der Mitarbeiterbeteiligung die am weitest gehende. Die<br />
Beteiligung hat zur Folge, dass der Mitarbeiter in die Entscheidungsprozesse<br />
mit einbezogen <strong>und</strong> am Erfolg des Unternehmens aber auch<br />
am Risiko beteiligt wird. Diese Variante will also sehr gut überlegt sein.<br />
Nun gibt es hier Gott sei Dank nicht nur die Alternativen „Schwarz“<br />
oder „Weiß“. Die Möglichkeiten einer Unternehmensbeteiligung sind<br />
sehr vielfältig. Es sollen daher zwei der wichtigsten Arten von Unternehmensbeteiligungen<br />
nachfolgend dargestellt werden.<br />
Direkte Unternehmensbeteiligung<br />
Hier erhält der Mitarbeiter Anteile am Unternehmen des Inhabers.<br />
Anteile können in Form von Kommanditanteilen, GmbH-Anteilen<br />
oder auch Aktien ausgestaltet sein. Je nach Organisationsform <strong>und</strong><br />
Größe des Unternehmens kann eine solche Beteiligung weit reichend<br />
ausgestaltet oder aber eher auf kleinerem Niveau gehalten werden.<br />
Bei kleineren Unternehmen wird die Beteiligung eines Mitarbeiters<br />
sofort zu einer sehr intensiven Schicksalsgemeinschaft führen.<br />
Beispiel: Reeder Ahoy betreibt sein Unternehmen in der Rechtsform<br />
der GmbH. Ahoy überträgt GmbH-Anteile in Höhe von 25% an seinen<br />
Mitarbeiter Zylinderwurm. Damit wird Zylinderwurm Gesellschafter der<br />
GmbH mit allen damit verb<strong>und</strong>enen Rechten <strong>und</strong> Pfl ichten, insbesondere<br />
Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung. Zylinderwurm<br />
hat auch sofort Einsicht in die Bücher <strong>und</strong> sonstigen Geschäftsunterlagen<br />
der GmbH. Ist das Unternehmen größer <strong>und</strong> in mehrere Teilbetriebe<br />
aufgeteilt, bestehen differenzierte Möglichkeiten der Beteiligung.<br />
Beispiel: Reeder Ahoy hat sein Unternehmen in Form einer Holdingstruktur<br />
organisiert. Die Holding ist zu je 100% an den Untergesellschaften<br />
beteiligt. Die Untergesellschaft „Tropentraum“ ist für<br />
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SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />
die technische Betreuung der Schiffe zuständig. In diesem Unternehmen<br />
ist auch Zylinderwurm beschäftigt. Ahoy überträgt 49%<br />
der Unternehmensanteile an „Tropentraum“ auf Zylinderwurm. Damit<br />
wird Zylinderwurm Gesellschafter mit allen damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Rechten <strong>und</strong> Pfl ichten. Zylinderwurm hat somit auch sofort Einsicht<br />
in die Bücher <strong>und</strong> sonstigen Geschäftsunterlagen der Tropentraum<br />
<strong>und</strong> hat Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung.<br />
Indirekte Unternehmensbeteiligung.<br />
Diese unterscheidet sich gegenüber der direkten Beteiligung dadurch,<br />
dass lediglich eine mittelbare Beteiligung des Mitarbeiters<br />
über eine Zwischen- oder Beteiligungsgesellschaft erfolgt. Unmittelbar<br />
am Unternehmen des Arbeitgebers beteiligt ist somit nicht der<br />
zu beteiligende Mitarbeiter sondern die Beteiligungsgesellschaft.<br />
Beispiel: Reeder Ahoy hat eine Beteiligungsgesellschaft MiKa gegründet,<br />
an der Mitarbeiter Anteile erwerben können. MiKa beteiligt<br />
sich am Unternehmen des Ahoy.<br />
Die Struktur der Beteiligungsgesellschaft kann danach ausgerichtet<br />
werden, in welchem Umfang den Mitarbeitern Einsicht in die Geschäftsunterlagen<br />
sowie die Bücher gewährt werden soll <strong>und</strong> welche<br />
Mitspracherechte ihnen eingeräumt werden sollen. Ist es das Ziel,<br />
die Mitsprache- <strong>und</strong> Einsichtsrechte möglichst gering zu halten,<br />
wird man die Struktur der Beteiligungsgesellschaft so gestalten,<br />
dass Geschäftsführer dieser Gesellschaft der Arbeitgeber oder ein<br />
Geschäftsführer des Arbeit gebenden Unternehmens wird. Der Geschäftsführer<br />
nimmt dann die Gesellschafterrechte der MiKa wahr,<br />
z.B. Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen, Einsichts- <strong>und</strong><br />
Informationsrechte. Der Vorteil dieser Konstellation liegt dann darin,<br />
dass bestimmte Informationen gefi ltert werden <strong>und</strong> die Mitarbeiter<br />
aus den Entscheidungsprozessen des Arbeit gebenden Unternehmens<br />
weitestgehend herausgehalten werden können.<br />
Die Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligung über Beteiligungsgesellschaften<br />
bietet sich vor allem dann an, wenn auf Gr<strong>und</strong> der bestehenden<br />
Unternehmensstruktur eine direkte Beteiligung von Mit-<br />
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