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PDF – Bildungsplan - Appisberg

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E Qualifikationsverfahren<br />

Erläuterungen zu Art. 16 - 20 der Bildungsverordnung<br />

1 Durchführungsorte des<br />

Qualifikationsverfahrens<br />

Die Schlussqualifikation wird in einer Berufsfachschule,<br />

im Lehrbetrieb oder in anderen, geeigneten<br />

Lokalitäten durchgeführt. Die erforderlichen<br />

Einrichtungen werden den Lernenden in<br />

einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt.<br />

1.1 Praktische Arbeiten<br />

Die Schlussqualifikation im Bereich „Praktische<br />

Arbeiten“ wird an geeigneten Orten durchgeführt.<br />

In erster Linie sind dies die Ausbildungszentren der<br />

SVBL oder andere Durchführungsorte von überbetrieblichen<br />

Kursen. Der jeweilige Prüfungsort ist<br />

von anderen Betriebsteilen oder Anlage so zu trennen,<br />

dass jederzeit ein störungsfreies und sicheres<br />

Arbeiten gewährleistet ist.<br />

1.2 Berufs- und Fachkenntnisse<br />

Die Schlussqualifikation im Bereich Berufs- und<br />

Fachkenntnisse wird in einer Berufsfachschule<br />

oder in anderen, geeigneten Lokalitäten durchgeführt.<br />

2 Anmeldung zum<br />

Qualifikationsverfahren<br />

Die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren erfolgt<br />

an das zuständige Amt für Berufsbildung.<br />

Mit der Anmeldung müssen die folgenden Ausresp.<br />

Nachweise eingereicht werden:<br />

- Ausbildungsnachweis für das Führen von<br />

Flurförderzeugen<br />

3 Qualifikationsbereiche<br />

Die zu prüfenden Qualifikationsbereiche umfassen:<br />

3.1 Vorgegebene, praktische<br />

Arbeiten<br />

Der Qualifikationsbereich „vorgegebene praktische<br />

Arbeiten“ umfasst total 4 bis 5 Stunden. Die<br />

Abwicklung der Prüfungsarbeiten ist in mehreren<br />

Teilen möglich. Die Arbeiten sind in die folgenden<br />

Positionen gegliedert:<br />

Position 1:<br />

Berufsfeldbereichübergreifende Arbeiten.<br />

Position 2:<br />

Berufsfeldbereichspezifische Arbeiten<br />

Die Arbeiten in den beiden Positionen orientieren<br />

sich an den Leistungszielen zu den Fach-,<br />

Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen.<br />

Die einzelnen Positionen können sich aus Unterpositionen<br />

zusammensetzen. Anzahl und Gewichtung<br />

der Unterpositionen werden in der Wegleitung<br />

zum Qualifikationsverfahren festgelegt.<br />

3.2 Berufs- und Fachkenntnisse<br />

Der Qualifikationsbereich „Berufs- und Fachkenntnisse“<br />

umfasst 3 Stunden.<br />

Er ist in die folgenden Positionen gegliedert:<br />

Position 1 (zählt dreifach):<br />

Berufskunde (berufsfeldbereichübergreifend)<br />

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