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PDF – Bildungsplan - Appisberg

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Position 2 (zählt einfach):<br />

Fachkunde (berufsfeldbereichspezifisch)<br />

3.3 Allgemeinbildung<br />

Die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich<br />

„Allgemeinbildung“ richtet sich nach Artikel 11<br />

der Bildungsverordnung. Es gilt der Rahmenlehrplan<br />

des BBT.<br />

4 Erfahrungsnoten<br />

Position 1:<br />

Betrieblicher Kompetenznachweis<br />

Der betriebliche Kompetenznachweis besteht<br />

aus den bewerteten Ausbildungsberichten der<br />

ersten 3 Semester. Für die Bewertung der Ausbildungsberichte<br />

verwenden die Berufsbildner<br />

ein einheitliches Bewertungsschema.<br />

Das Verfahren wird in der Wegleitung zum Qualifikationsverfahren<br />

festgelegt.<br />

Position 2:<br />

Erfahrungsnote „Berufskundlicher Unterricht“<br />

Die Erfahrungsnote des berufskundlichen Unterrichts<br />

ist das Mittel aller vorliegenden Semesternoten<br />

aller Semester in den Fächern „Berufskunde“<br />

und „Fachkunde nach Berufsfeldbereich“.<br />

5 Aufgebot und Ausrüstung der<br />

Kandidaten/Kandidatinnen<br />

Das Aufgebot für das Qualifikationsverfahren erfolgt<br />

durch das zuständige Amt für Berufsbildung.<br />

Die Kandidaten / Kandidatinnen erscheinen zum<br />

Qualifikationsverfahren in berufsüblicher Ausrüstung.<br />

Dies gilt insbesondere bezüglich der persönlichen<br />

Schutzmittel.<br />

6 Methoden- Selbst- und<br />

Sozialkompetenzen<br />

Die im <strong>Bildungsplan</strong> enthaltenen Methoden-, Selbstund<br />

Sozialkompetenzen bilden keinen eigenen Qualifikationsbereich.<br />

Sie werden interdisziplinär geprüft.<br />

Das heisst, dass diese Kompetenzen innerhalb innerhalb<br />

des bestehenden Qualifikationsverfahrens<br />

überprüft und bewertet werden. Die Selbst- und<br />

Sozialkometenzen bilden einen wesentlichen Bestandteil<br />

des betrieblichen Kompetenznachweises.<br />

7 Bewertung<br />

7.1 Notengebung<br />

Die Leistungen im abschliessenden Qualifikationsverfahren<br />

werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet.<br />

Note<br />

Eigenschaft der Leistung<br />

6 Sehr gut<br />

5 Gut<br />

4 Genügend<br />

3 Schwach<br />

2 Sehr schwach<br />

1 Unbrauchbar oder nicht ausgeführt<br />

Für die Bewertung von Positionen und Unterpositionen<br />

sind halbe Zwischennoten zulässig.<br />

Setzt sich die Note eines Qualifikationsbereichs<br />

aus einzelnen Positionen zusammen, wird sie<br />

als Mittelwert auf eine Dezimalstelle gerundet.<br />

Im Notenausweis werden die Positionsnoten und<br />

die Gesamtnoten jedes Qualifikationsbereichs<br />

festgehalten.<br />

7.2 Notenwerte<br />

Die Gewichtung der Noten und die minimalen<br />

Leistungen zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens<br />

richten sich nach Art. 18, Abs. 3 der<br />

Bildungsverordnung.<br />

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