PDF â Bildungsplan - Appisberg
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Position 2 (zählt einfach):<br />
Fachkunde (berufsfeldbereichspezifisch)<br />
3.3 Allgemeinbildung<br />
Die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich<br />
„Allgemeinbildung“ richtet sich nach Artikel 11<br />
der Bildungsverordnung. Es gilt der Rahmenlehrplan<br />
des BBT.<br />
4 Erfahrungsnoten<br />
Position 1:<br />
Betrieblicher Kompetenznachweis<br />
Der betriebliche Kompetenznachweis besteht<br />
aus den bewerteten Ausbildungsberichten der<br />
ersten 3 Semester. Für die Bewertung der Ausbildungsberichte<br />
verwenden die Berufsbildner<br />
ein einheitliches Bewertungsschema.<br />
Das Verfahren wird in der Wegleitung zum Qualifikationsverfahren<br />
festgelegt.<br />
Position 2:<br />
Erfahrungsnote „Berufskundlicher Unterricht“<br />
Die Erfahrungsnote des berufskundlichen Unterrichts<br />
ist das Mittel aller vorliegenden Semesternoten<br />
aller Semester in den Fächern „Berufskunde“<br />
und „Fachkunde nach Berufsfeldbereich“.<br />
5 Aufgebot und Ausrüstung der<br />
Kandidaten/Kandidatinnen<br />
Das Aufgebot für das Qualifikationsverfahren erfolgt<br />
durch das zuständige Amt für Berufsbildung.<br />
Die Kandidaten / Kandidatinnen erscheinen zum<br />
Qualifikationsverfahren in berufsüblicher Ausrüstung.<br />
Dies gilt insbesondere bezüglich der persönlichen<br />
Schutzmittel.<br />
6 Methoden- Selbst- und<br />
Sozialkompetenzen<br />
Die im <strong>Bildungsplan</strong> enthaltenen Methoden-, Selbstund<br />
Sozialkompetenzen bilden keinen eigenen Qualifikationsbereich.<br />
Sie werden interdisziplinär geprüft.<br />
Das heisst, dass diese Kompetenzen innerhalb innerhalb<br />
des bestehenden Qualifikationsverfahrens<br />
überprüft und bewertet werden. Die Selbst- und<br />
Sozialkometenzen bilden einen wesentlichen Bestandteil<br />
des betrieblichen Kompetenznachweises.<br />
7 Bewertung<br />
7.1 Notengebung<br />
Die Leistungen im abschliessenden Qualifikationsverfahren<br />
werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet.<br />
Note<br />
Eigenschaft der Leistung<br />
6 Sehr gut<br />
5 Gut<br />
4 Genügend<br />
3 Schwach<br />
2 Sehr schwach<br />
1 Unbrauchbar oder nicht ausgeführt<br />
Für die Bewertung von Positionen und Unterpositionen<br />
sind halbe Zwischennoten zulässig.<br />
Setzt sich die Note eines Qualifikationsbereichs<br />
aus einzelnen Positionen zusammen, wird sie<br />
als Mittelwert auf eine Dezimalstelle gerundet.<br />
Im Notenausweis werden die Positionsnoten und<br />
die Gesamtnoten jedes Qualifikationsbereichs<br />
festgehalten.<br />
7.2 Notenwerte<br />
Die Gewichtung der Noten und die minimalen<br />
Leistungen zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens<br />
richten sich nach Art. 18, Abs. 3 der<br />
Bildungsverordnung.<br />
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