28.04.2015 Aufrufe

Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

mächtigten (Einzelpersonen oder Kollektive) frei und selbstverantwortlich.<br />

Die Höhe der Mitarbeitereinkommen wird einerseits allgemein begrenzt<br />

durch die Daten der Einkommensrahmenordnung, die —<br />

jeweils für die Geltungsdauer eines Jahres — durch die IG-<br />

Hauptversammlung beschlossen werden und andererseits konkret<br />

für den einzelnen Mitarbeiter auf die Weise bestimmt, wie es das<br />

Arbeitskollektiv, dem er angehört, in seiner Kollegialordnung festgelegt<br />

hat. Das Gesamtvolumen des Fonds für Mitarbeitereinkommen<br />

(brutto plus sogenannten Arbeitgeberanteil für Sozialversicherungen)<br />

wird von der (jährlichen) Arbeits- und Etatkonferenz der IG<br />

und der Stiftung ermittelt. Den einzelnen Unternehmen nach ihren<br />

Entwicklungsnotwendigkeiten und nach den Realisierungsmöglichkeiten<br />

zugewiesen, sind dies die Produktionskredite, die durch die<br />

Einnahmen der Unternehmen (aus Umsätzen oder Subventionen<br />

der verschiedensten Art) wieder abgedeckt werden.<br />

Was nach Abzug der Mitarbeitereinkommen aus den Gesamteinnahmen<br />

der IG übrig bleibt, steht für Investitionen, "Kapitaldienst"<br />

und alle sonstigen Betriebskosten zur Verfügung. Über die Aufteilung<br />

berät und entscheidet die Arbeits- und Etatkonferenz nach<br />

den Vorlagen der Geschäftsführungen der assoziierten Partner und<br />

Initiativgemeinschaften. Eine der wichtigen Aufgaben der Geschäftsführung<br />

der Stiftung im Zusammenwirken mit den Geschäftsführungen<br />

der Einzelunternehmen ist es, die finanziellen<br />

Prozesse, die sich aus der IG-Geldordnung ergeben, in Einklang<br />

zu bringen mit den jeweils geltenden Steuergesetzen und mit den<br />

jeweiligen "Geldmarktverhältnissen".<br />

Der entscheidende Punkt dieser neuen Geldordnung ist also,<br />

daß alle Geldeinnahmen — ob aus dem Verkauf von Waren und<br />

Dienstleistungen, ob aus Spenden, Subventionen usw. — im Organisationszusammenhang<br />

der INTERESSENGEMEINSCHAFT<br />

DRITTER WEG als Geld ohne Wertbeziehung betrachtet und<br />

behandelt werden. An dem Ort, wo sie auftreten, berechtigen diese<br />

Einnahmen zu nichts. Mit ihnen kann zunächst nichts weiter geschehen,<br />

als daß damit die Produktionskredite, die bereitgestellt<br />

wurden, wieder abgedeckt und etwaige Überschüsse an den Assoziationsfonds<br />

der Stiftung weitergeleitet werden. Gemäß den Entscheidungen<br />

der Arbeits- und Etatkonferenz werden aus dem As-<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!