Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-
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mächtigten (Einzelpersonen oder Kollektive) frei und selbstverantwortlich.<br />
Die Höhe der Mitarbeitereinkommen wird einerseits allgemein begrenzt<br />
durch die Daten der Einkommensrahmenordnung, die —<br />
jeweils für die Geltungsdauer eines Jahres — durch die IG-<br />
Hauptversammlung beschlossen werden und andererseits konkret<br />
für den einzelnen Mitarbeiter auf die Weise bestimmt, wie es das<br />
Arbeitskollektiv, dem er angehört, in seiner Kollegialordnung festgelegt<br />
hat. Das Gesamtvolumen des Fonds für Mitarbeitereinkommen<br />
(brutto plus sogenannten Arbeitgeberanteil für Sozialversicherungen)<br />
wird von der (jährlichen) Arbeits- und Etatkonferenz der IG<br />
und der Stiftung ermittelt. Den einzelnen Unternehmen nach ihren<br />
Entwicklungsnotwendigkeiten und nach den Realisierungsmöglichkeiten<br />
zugewiesen, sind dies die Produktionskredite, die durch die<br />
Einnahmen der Unternehmen (aus Umsätzen oder Subventionen<br />
der verschiedensten Art) wieder abgedeckt werden.<br />
Was nach Abzug der Mitarbeitereinkommen aus den Gesamteinnahmen<br />
der IG übrig bleibt, steht für Investitionen, "Kapitaldienst"<br />
und alle sonstigen Betriebskosten zur Verfügung. Über die Aufteilung<br />
berät und entscheidet die Arbeits- und Etatkonferenz nach<br />
den Vorlagen der Geschäftsführungen der assoziierten Partner und<br />
Initiativgemeinschaften. Eine der wichtigen Aufgaben der Geschäftsführung<br />
der Stiftung im Zusammenwirken mit den Geschäftsführungen<br />
der Einzelunternehmen ist es, die finanziellen<br />
Prozesse, die sich aus der IG-Geldordnung ergeben, in Einklang<br />
zu bringen mit den jeweils geltenden Steuergesetzen und mit den<br />
jeweiligen "Geldmarktverhältnissen".<br />
Der entscheidende Punkt dieser neuen Geldordnung ist also,<br />
daß alle Geldeinnahmen — ob aus dem Verkauf von Waren und<br />
Dienstleistungen, ob aus Spenden, Subventionen usw. — im Organisationszusammenhang<br />
der INTERESSENGEMEINSCHAFT<br />
DRITTER WEG als Geld ohne Wertbeziehung betrachtet und<br />
behandelt werden. An dem Ort, wo sie auftreten, berechtigen diese<br />
Einnahmen zu nichts. Mit ihnen kann zunächst nichts weiter geschehen,<br />
als daß damit die Produktionskredite, die bereitgestellt<br />
wurden, wieder abgedeckt und etwaige Überschüsse an den Assoziationsfonds<br />
der Stiftung weitergeleitet werden. Gemäß den Entscheidungen<br />
der Arbeits- und Etatkonferenz werden aus dem As-<br />
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