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Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

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kommensrahmenordnung (mit der Einkommensobergrenze). Zur<br />

Hauptversammlung zählen auch alle diejenigen, die als "Externe"<br />

keinem IG-Arbeitskollektiv angehören, sich aber der Einkommensrahmenordnung<br />

der IG angeschlossen haben. Wir gehen davon<br />

aus, daß die Praktizierung gerade dieses Elementes viele vor die<br />

konkrete Entscheidung stellt, über demokratische und sozialistische<br />

Perspektiven nicht nur abstrakt zu theoretisieren, sondern an<br />

einem wesentlichen Punkt verbindlicher Praxis sich konkret zu engagieren.<br />

2. Das Kapitaleigentum ist neutralisiert, die Vermögenswerte<br />

sind einer gemeinnützigen Stiftung (rechtlich als e.V. organisiert)<br />

übertragen. Die ordentlichen Mitglieder des Stiftungsvereins —<br />

der Stiftungssenat — werden von Mitarbeiterrat und Kollegium der<br />

IG berufen. Der Stiftungssenat gibt mit seinen Beschlüssen den<br />

Entscheidungen der IG-Etatkonferenz Rechtskraft.<br />

Die Etatkonferenz tritt jährlich mindestens einmal zu den Etatberatungen<br />

des Gesamtverbandes zusammen. Sie wird gebildet aus<br />

dem Mitarbeiterrat (je zwei bis fünf Vertreter der assoziierten Institutionen)<br />

und dem Kollegium. Neben seiner Mitwirkung in der E-<br />

tatkonferenz hat das Kollegium die Aufgabe, Ideen, Vorschläge<br />

und Anregungen darüber zu entwickeln, welche <strong>Weg</strong>e im Streben<br />

nach Verwirklichung des Dritten <strong>Weg</strong>es beschritten werden könnten<br />

und sollten. Die Perspektivpläne und Analysen des Kollegiums<br />

dienen als Urteilsgrundlagen für die Beratungen und Entscheidungen<br />

der verschiedenen Verbandsorgane.<br />

Das Entscheidende an diesen Regelungen ist, daß sie die Lenkung<br />

der Geldströme an demokratisch legitimierte Ordnungen, Prozesse<br />

und Gremien binden.<br />

3. Ziel und Zweck der Mitarbeiterselbstverwaltung ist es, solche<br />

Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Tätigen ein assoziatives<br />

Wirken aus individueller Einsicht, also ein freies<br />

Handeln für die Erfüllung der Aufgaben des jeweiligen Unternehmens<br />

gegenüber der sozialen Umwelt ermöglichen. Voraussetzung<br />

dafür ist nicht nur das demokratische Vereinbaren der<br />

Pflichten und Rechte aller Mitarbeiter, sondern auch das kollegiale<br />

Beraten der Ziele des Unternehmens und der Aufgaben eines jeden<br />

Zugehörigen. Auf die IG als Gesamtheit bezogen bedeutet<br />

das, daß in den Beratungen von Mitarbeiterrat und Kollegium die<br />

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