Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-
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kommensrahmenordnung (mit der Einkommensobergrenze). Zur<br />
Hauptversammlung zählen auch alle diejenigen, die als "Externe"<br />
keinem IG-Arbeitskollektiv angehören, sich aber der Einkommensrahmenordnung<br />
der IG angeschlossen haben. Wir gehen davon<br />
aus, daß die Praktizierung gerade dieses Elementes viele vor die<br />
konkrete Entscheidung stellt, über demokratische und sozialistische<br />
Perspektiven nicht nur abstrakt zu theoretisieren, sondern an<br />
einem wesentlichen Punkt verbindlicher Praxis sich konkret zu engagieren.<br />
2. Das Kapitaleigentum ist neutralisiert, die Vermögenswerte<br />
sind einer gemeinnützigen Stiftung (rechtlich als e.V. organisiert)<br />
übertragen. Die ordentlichen Mitglieder des Stiftungsvereins —<br />
der Stiftungssenat — werden von Mitarbeiterrat und Kollegium der<br />
IG berufen. Der Stiftungssenat gibt mit seinen Beschlüssen den<br />
Entscheidungen der IG-Etatkonferenz Rechtskraft.<br />
Die Etatkonferenz tritt jährlich mindestens einmal zu den Etatberatungen<br />
des Gesamtverbandes zusammen. Sie wird gebildet aus<br />
dem Mitarbeiterrat (je zwei bis fünf Vertreter der assoziierten Institutionen)<br />
und dem Kollegium. Neben seiner Mitwirkung in der E-<br />
tatkonferenz hat das Kollegium die Aufgabe, Ideen, Vorschläge<br />
und Anregungen darüber zu entwickeln, welche <strong>Weg</strong>e im Streben<br />
nach Verwirklichung des Dritten <strong>Weg</strong>es beschritten werden könnten<br />
und sollten. Die Perspektivpläne und Analysen des Kollegiums<br />
dienen als Urteilsgrundlagen für die Beratungen und Entscheidungen<br />
der verschiedenen Verbandsorgane.<br />
Das Entscheidende an diesen Regelungen ist, daß sie die Lenkung<br />
der Geldströme an demokratisch legitimierte Ordnungen, Prozesse<br />
und Gremien binden.<br />
3. Ziel und Zweck der Mitarbeiterselbstverwaltung ist es, solche<br />
Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Tätigen ein assoziatives<br />
Wirken aus individueller Einsicht, also ein freies<br />
Handeln für die Erfüllung der Aufgaben des jeweiligen Unternehmens<br />
gegenüber der sozialen Umwelt ermöglichen. Voraussetzung<br />
dafür ist nicht nur das demokratische Vereinbaren der<br />
Pflichten und Rechte aller Mitarbeiter, sondern auch das kollegiale<br />
Beraten der Ziele des Unternehmens und der Aufgaben eines jeden<br />
Zugehörigen. Auf die IG als Gesamtheit bezogen bedeutet<br />
das, daß in den Beratungen von Mitarbeiterrat und Kollegium die<br />
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