28.04.2015 Aufrufe

Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

tungssenat. Sie werden für die Dauer von drei Jahren durch den Mitarbeiterrat<br />

und das Kollegium der IG DRITTER WEG in den Verein berufen<br />

und durch seinen Vorstand aufgenommen.<br />

Die Mitgliedschaft endet a) durch Austritt, b) nach drei Jahren. Wiederberufung<br />

ist möglich.<br />

2. Die fördernden Mitglieder sind solche natürlichen oder juristischen<br />

Personen, die durch Geld- oder Sachspenden Einzahlungen an die Stiftung<br />

geleistet haben. Sie erklären ihren Beitritt schriftlich gegenüber dem<br />

Vorstand.<br />

3. Mitarbeiterrat und Kollegium der IG können über den Ausschluß eines<br />

Mitgliedes entscheiden. Seinen Austritt erklärt ein ordentliches Mitglied<br />

gegenüber dem Präsidium der IG, ein förderndes Mitglied gegenüber dem<br />

Vorstand des Vereins.<br />

4. Ein Mitgliedbeitrag wird nicht erhoben.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe der Stiftung sind: der Senat (Mitgliederversammlung), der<br />

Vorstand und die Geschäftsführung.<br />

1. Der Senat tagt jährlich mindestens einmal im Zusammenhang mit der<br />

Etatkonferenz der IG DRITTER WEG. Er faßt die Beschlüsse über die Finanzierung<br />

des <strong>Aktion</strong>sprogrammes der Stiftung, wie es sich aus den vorliegenden<br />

Entscheidungen der Etatkonferenz ergibt.<br />

Die Einladung zur Mitgliederversammlung muß mindestens vier Wochen<br />

vor dem Versammlungstermin an alle Mitglieder verschickt werden. Der<br />

Einladung müssen die Tagesordnung und sämtliche Unterlagen der IG<br />

Etatkonferenz beigefügt sein.<br />

Die fördernden Mitglieder haben bei den Mitgliederversammlungen beratende<br />

Stimme.<br />

Der Senat beruft drei ordentliche Mitglieder zum Vorstand und bestimmt<br />

auf Vorschlag des Mitarbeiterrates und des Kollegiums der IG die Geschäftsführung<br />

der Stiftung.<br />

2. Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren aus den Reihen der<br />

ordentlichen Mitglieder gewählt. Er vertritt den Verein nach außen in allen<br />

rechtlichen Angelegenheiten. Er ist dabei an die Entscheidungen der Mitgliederversammlung<br />

gebunden. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam<br />

zeichnungsberechtigt.<br />

3. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand ernannt. Sie hat die Aufga-<br />

88

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!